Parlament: TOP im Nationalrat am 10. Juli 2025
Am zweiten Sitzungstag des Juli-Plenums werden die Abgeordneten unter anderem über die Einführung der Teilpension bei gleichzeitigen Einschränkungen der Altersteilzeit beraten. Außerdem stehen ein neuer Straftatbestand für die unerwünschte Zusendung von Penisbildern, sogenannten Dick-Pics, ein Eheverbot unter 18 und die gesetzliche Verankerung eines „Nachhaltigkeitsmechanismus“ im ASVG zur Stabilisierung des Pensionssystems zur Diskussion. Auch sollen Ehen von Cousins und Cousinen untersagt werden.
Von Seiten des Gesundheitsausschusses liegt die Empfehlung vor, Tabaksticks mit Aroma zu verbieten und den zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung eingeführten Infrastruktursicherungsbeitrag für Großhändler in reduzierter Form zu verlängern. Überdies wollen die Abgeordneten die Verhandlungen über zwei Volksbegehren zu den Themen Lebensmittelverschwendung und Atomenergie abschließen.
Aus dem Kulturausschuss kommt der gemeinsame Wunsch der Fraktionen nach Erarbeitung einer Musikstandort-Strategie. Auch was eine Informationsoffensive über K.-o.-Tropfen betrifft, sind sich die Abgeordneten einig. Die Grünen haben einen Gesetzentwurf für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz vorgelegt, eine Mehrheit dafür ist aber nicht zu erwarten.
Fragestunde
Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Fragestunde mit dem für die Bereiche Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport zuständigen Vizekanzler Andreas Babler.
Volksbegehren „Essen nicht wegwerfen!“
Im Anschluss daran wird der Nationalrat über das Volksbegehren „Essen nicht wegwerfen!“ abschließend beraten. Dieses fordert nach dem Vorbild von Frankreich, Italien und Tschechien strenge Gesetze zur Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung. Damit sollen nicht mehr verkaufsfähige, aber noch genießbare Lebensmittel verpflichtend an gemeinnützige Organisationen gespendet werden. Einigkeit herrschte im Umweltausschuss über den Bedarf zur weiteren Reduktion von Lebensmittelverschwendung. In einem einstimmig angenommenen Entschließungsantrag fordern die Abgeordneten die Regierung dazu auf, bestehende Maßnahmen zu evaluieren sowie Maßnahmen aus anderen Ländern auf ihre Wirksamkeit und Anwendbarkeit zu prüfen. Zudem soll ein „Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung“ Lebensmittelabfälle reduzieren.
Volksbegehren „Nein zu Atomkraft-Greenwashing“
Ein weiteres Volksbegehren wendet sich dagegen, Atomstrom auf EU-Ebene als nachhaltige Energieform anzuerkennen. Investitionen in erneuerbare Energien würden mit jenen in Atomkraft gleichgestellt, kritisieren die Initiator:innen. Damit werde aber das Ziel der EU-Taxonomie-Verordnung, Gelder in Bereiche zu lenken, die der Erreichung der Umweltziele dienen, falsch umgesetzt. Auch zu diesem Anliegen herrschte im Ausschuss Einigkeit. Alle Fraktionen bekannten sich zur Ablehnung von Atomenergie.
Pensionsagenden von Bundestheater-Holding an BVAEB
Danach stehen Themen aus dem Kulturbereich zur Debatte. Dabei geht es zunächst um eine Änderung des Bundestheaterorganisationsgesetzes (BThOG), die im Kulturausschuss einhellige Zustimmung fand. Mit der Novelle sollen die verbliebenen „pensionsbehördlichen Zuständigkeiten“, die die Bundestheater-Holding GmbH infolge der Ausgliederung der Bundestheater nach dem Bundestheaterpensionsgesetz wahrnimmt, an die BVAEB übertragen werden.
Wunsch nach Musikstandort-Strategie
Mit einer gemeinsamen Initiative setzen sich die fünf Parlamentsfraktionen dafür ein, das volle Potenzial der Musikbranche in Österreich auszuschöpfen. In einem an die Bundesregierung und insbesondere an Kulturminister Andreas Babler gerichteten Entschließungsantrag formulieren die Antragsteller:innen den Wunsch nach Erarbeitung einer Strategie für den Musikstandort Österreich. In die Ausarbeitung sollten Expert:innen und Branchenvertreter:innen, Rundfunkanstalten und Verbände eingebunden werden. Ziel der Strategie solle sein, die Rahmenbedingungen für die Musikproduktion und den Musikexport zu verbessern, heißt es im Antrag. Dabei sollten die Ergebnisse und Empfehlungen der Studie „Wertschöpfung der Musikwirtschaft“ berücksichtigt werden.
Förderung der kulturellen Teilhabe
In einem weiteren Entschließungsantrag unterstützen die Abgeordneten der Dreierkoalition das Vorhaben der Bundesregierung, die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen stärker zu fördern. Sie sprechen sich dafür aus, die Zusammenarbeit mit den relevanten Gebietskörperschaften zu intensivieren. Ziel solle sein, die kulturelle Bildung besser im Bildungssystem zu verankern, und zwar von den elementarpädagogischen Einrichtungen bis zum tertiären Ausbildungssektor. Auch dieser Antrag erhielt im Kulturausschuss die Zustimmung aller Fraktionen.
Teilpension und Altersteilzeit
Mit der Einführung der sogenannten „Teilpension“ will die Regierung Menschen länger im Arbeitsleben halten. Wer schon pensionsberechtigt ist, also etwa Anspruch auf eine Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension hat, und Teilzeit weiterarbeitet, soll demnach parallel zum Gehalt bereits einen Teil seiner Pension beziehen können. Wie hoch die Teilpension ausfällt, hängt vom Ausmaß der Arbeitszeitreduktion ab. Überdies sind die gesetzlichen Abschläge zu berücksichtigen. Der restliche Pensionsanspruch wird dann beim endgültigen Pensionsantritt berechnet, wobei auch hierfür die allgemeinen Abschlags- und Zuschlagsregeln gelten. Ermöglicht werden soll die Inanspruchnahme der Teilpension ab Anfang 2026.
Gleichzeitig mit der Einführung der Teilpension sind Einschränkungen bei der Altersteilzeit in Aussicht genommen. So wird das Altersteilzeitgeld als Lohnausgleich älteren Beschäftigten künftig nur noch für maximal drei Jahre zustehen und ab dem Zeitpunkt, ab dem jemand Anspruch auf eine Teilpension hat, grundsätzlich gestrichen. Das bedeutet, dass Personen mit Anspruch auf eine Korridorpension ab 2029 frühestens mit 60, andere Beschäftigte frühestens mit 62 in eine staatlich geförderte Altersteilzeit gehen werden können. Die Verkürzung von fünf auf drei Jahre erfolgt dabei schrittweise, ebenso werden die für den Zugang zur Altersteilzeit erforderlichen Beschäftigungsjahre in Etappen hinaufgesetzt. Neu ist überdies ein Verbot, während der Altersteilzeit eine bezahlte Nebenbeschäftigung aufzunehmen. Der staatliche Lohnausgleich für neue Altersteilzeitvereinbarungen wird aus budgetären Gründen in den Jahren 2026 bis 2028 vorübergehend von 90 % auf 80 % reduziert.
Mit einem „Nachhaltigkeitsmechanismus“ will die Regierung darüber hinaus sicherstellen, dass die Pensionsausgaben nicht aus dem Ruder laufen. Sollte der im ASVG verankerte Budgetpfad überschritten werden, wird die Regierung zu Einschnitten im Pensionssystem verpflichtet.
Für Arbeitslose, die an AMS-Schulungsmaßnahmen teilnehmen und diese (vorübergehend) unterbrechen müssen, sieht das Gesetzespaket Erleichterungen bei den Meldepflichten vor. Außerdem wird in Reaktion auf ein OGH-Urteil klargestellt, dass ergänzende Leistungen zur Ausgleichszulage und zum Pensionsbonus nur dann gebühren, wenn sich der Partner bzw. die Partnerin oder betroffene Kinder rechtmäßig in Österreich aufhalten. Ein ergänzender Gesetzesantrag stellt das auch für den GSVG- und den BSVG-Bereich sicher.
Im Sozialausschuss erhielt das Gesetzespaket unterschiedliche Mehrheiten. So stimmten neben den Koalitionsparteien auch die Grünen der Einführung der Teilpension zu. Für den Nachhaltigkeitsmechanismus und die neuen Altersteilzeit-Bestimmungen konnten ÖVP, SPÖ und NEOS hingegen keine der beiden Oppositionsparteien gewinnen. Die FPÖ ortet insgesamt weitere Verschlechterungen im Pensionssystem und zeigte sich darüber enttäuscht, dass die abschlagsfreie Frühpension bei 45 Arbeitsjahren, die sogenannte „Hacklerregelung“, nicht wieder eingeführt wird.
Miterledigt mit dem Gesetzesbeschluss wird auch ein Antrag der Grünen zur Bildungskarenz: Laut SPÖ wurde der Forderung nach einer Härtefallregelung für Personen, die ihre Bildungskarenz unterbrechen mussten, bereits Rechnung getragen.
Erhitzte Tabakerzeugnisse künftig ohne Aroma
Künftig dürfen auch „erhitzte Tabakerzeugnisse“ kein Aroma mehr enthalten, sieht eine im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossene Regierungsvorlage vor. Für Zigaretten und für Tabak zum Selbstdrehen gilt das jetzt schon. Von der Neuregelung konkret betroffen sind die sogenannten Tabaksticks, die in zugehörigen Erhitzungsgeräten verwendet werden und in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen erhältlich sind. Von dieser Umsetzung einer EU-Richtlinie nicht erfasst sind etwa E-Zigaretten, bei denen eine – nikotinhaltige oder nikotinfreie – Flüssigkeit (Liquid) verdampft wird.
Verschärft werden auch die Kennzeichnungsbestimmungen. Sofern es sich bei den Produkten um „Rauchtabakerzeugnisse“ handelt, soll es keine Ausnahmen mehr für vorgeschriebene Warnhinweise und weitere Informationen – etwa über Hilfsprogramme zur Raucherentwöhnung – geben. Bereits produzierte oder in Verkehr gebrachte Produkte können demnach bis spätestens 31. Mai 2026 noch verkauft werden.
Sicherstellung der Arzneimittel-Versorgung
Im Sinne der Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln wurde im Jahr 2023 ein Infrastruktursicherungsbeitrag beschlossen. Dieser kann von Arzneimittel-Großhändlern für jede in Apotheken abgegebene Handelspackung beantragt werden, sofern der Preis unter der Kostenerstattungsgrenze liegt. Die Koalitionsparteien haben nun einen Initiativantrag eingebracht, der eine Herabsetzung des Infrastruktursicherungsbeitrags von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ pro Handelspackung vorsieht und im Gesundheitsausschuss einstimmig angenommen wurde. Zur Erhöhung der Planungssicherheit soll dieser jedoch drei Jahre lang, also bis zum 31. August 2028 gelten.
Weiters umfasst der Antrag den Aufbau eines Monitoringsystems, das zur Früherkennung von Lieferengpässen und der gesundheitspolitischen Steuerung im Bereich von Arzneimitteln herangezogen werden soll. Ab 1. Jänner 2026 sind demnach sogenannte Arzneimittel-Vollgroßhändler dazu verpflichtet, das Ministerium, das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und den Dachverband der Sozialversicherungsträger täglich über eine elektronische Schnittstelle Daten zu gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen zur Verfügung zu stellen (z. B. Anzahl der Packungen, bestellte Mengen, durchschnittlicher Monatsbedarf, Angaben zur Lieferfähigkeit). Diese Bereitstellung von Lagerstandsdaten sei Voraussetzung für den Aufbau eines Monitoringsystems, ist den Erläuterungen zu entnehmen.
Sozialabkommen mit der Mongolei
Das von der Regierung dem Nationalrat zur Genehmigung vorgelegte Abkommen mit der Mongolei über soziale Sicherheit orientiert sich an ähnlichen Abkommen mit Serbien und der Republik Moldau und zielt insbesondere auf die gegenseitige Anerkennung von erworbenen Pensionsansprüchen und die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten ab. Damit soll eine Gleichbehandlung von Personen gewährleistet werden, die ihr Erwerbsleben zum Teil in Österreich und zum Teil in der Mongolei verbracht haben oder im jeweils anderen Staat wohnen. Außerdem können künftig im Falle von Entsendungen Doppelversicherungen vermieden werden. Mit großen finanziellen Auswirkungen rechnet die Regierung allerdings nicht, ihr zufolge werden durch den Vertrag höchstens fünf Personen pro Jahr zusätzliche Pensionsansprüche geltend machen können. Im Sozialausschuss erhielt das Abkommen die Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.
Grenzüberschreitende Rettungseinsätze
Durch die zunehmende Mobilität der Bevölkerung vor allem im grenznahen Bereich erscheint der Regierung eine möglichst enge Zusammenarbeit im medizinischen Rettungswesen erforderlich. Es soll insbesondere für Unfallopfer eine zeitnahe medizinische Hilfestellung sowie die Überstellung in die nächstgelegene stationäre medizinische Einrichtung – unabhängig von den Staatsgrenzen – sichergestellt werden. Aus diesem Grund hat Österreich Rahmenabkommen sowohl mit Ungarn als auch mit der Slowakei ausverhandelt, die nun den gesetzlichen Rahmen für den Abschluss regionaler Kooperationsabkommen schaffen sollen.
Im Konkreten soll es etwa zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren kommen. So wird unter anderem die an sich erforderliche Ausweispflicht bei Grenzüberschreitungen temporär ausgesetzt und die Weiterverwendung der eigenen besonderen Lichtwarn- und akustischen Signale im jeweiligen anderen Land geregelt. Im Fall der Slowakei bezieht sich das Abkommen konkret auf die Selbstverwaltungsregionen Bratislava und Trnava bzw. auf die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien. Es wird zudem festgelegt, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf Grund eines Antrags der jeweils zuständigen Rettungsleitstelle erfolgen soll. Beide Staatsverträge wurden im Gesundheitsausschuss einstimmig genehmigt.
EU-weite Zusammenarbeit von Strafrechtsbehörden
Eine Regierungsvorlage mit strafrechtlichen EU-Anpassungen passierte den Justizausschuss mit Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Unter anderem soll damit den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden, schneller und effizienter Informationen über Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen zu erlangen. Hauptziel der Regierungsvorlage ist laut Erläuterungen die Durchführung einer EU-Verordnung zur Einrichtung eines zentralisierten Systems „ECRIS-TCN“ (Europäisches Strafregisterinformationssystem – Drittstaatsangehörige). Weil gerade bei Drittstaatsangehörigen oft keine verlässlichen Identitätsdokumente vorliegen würden, soll eine eindeutige Identifizierungsmöglichkeit sichergestellt werden. Die EU-Verordnung sieht zu diesem Zweck etwa die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken im Zentralsystem vor. Auf nationaler Ebene seien dafür datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung bzw. den Zugriff auf Fingerabdruckdaten erforderlich. Darüber hinaus brauche es Anpassungen etwa in personeller Hinsicht, um eine reibungslose Abwicklung von Anfragen und Beauskunftungen durch das Strafregisteramt bei der Landespolizeidirektion Wien sicherstellen zu können.
Umgesetzt werden diese sowie zahlreiche weitere Maßnahmen mit dem „Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetz 2025“. Es sollen etwa auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der EU weiter verbessert, das Verbot der Doppelbestrafung neu geregelt und die Bestimmungen zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls angepasst werden. Weitere Vorschläge dienen unter anderem dem Ziel, die praktische Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern, etwa im Bereich der grenzüberschreitenden Überwachung von Fahrzeugen. Beim Landesgericht für Strafsachen Wien zusammengeführt und damit effizienter gestaltet werden sollen außerdem die gerichtlichen Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Ermittlungen innerhalb der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Strafbarkeit für Dick-Pics
Zum Schutz vor sexueller Belästigung soll im Strafgesetzbuch der Straftatbestand der sexuellen Belästigung um die unaufgeforderte Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien erweitert werden. Wie in der Regierungsvorlage festgehalten wird, sieht das Regierungsprogramm der Dreierkoalition ein solches Verbot der Zusendung unerwünschter Dick-Pics vor. Konkret soll mit den Änderungen im Strafgesetzbuch künftig strafbar sein, wer eine andere Person belästigt, indem er ihr etwa am Handy oder über den Computer eine Bildaufnahme, die menschliche Genitalien zeigt, unaufgefordert und absichtlich übermittelt. Die Strafregelung soll solcherart übermittelte Bilder von männlichen und weiblichen Geschlechtsorganen umfassen – also von primären Geschlechtsmerkmalen. Bildaufnahmen, in denen Genitalien einer Person etwa nur im Bildhintergrund oder aus großer Entfernung erkennbar sind – wie beispielsweise Strandfotos – sollen von vornherein nicht vom Tatbestand erfasst sein. Diese Gesetzesänderungen hat der Justizausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen ins Plenum geschickt. Die FPÖ äußerte zwar Verständnis für das Anliegen, bezweifelte aber, dass das Strafrecht dafür das geeignete Mittel sei.
Eheverbot für Minderjährige und Verwandte bis zum vierten Grad
Zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsehen soll in Österreich die Eheschließung Minderjähriger unter 18 Jahren künftig rechtlich nicht mehr möglich sein. Bisher gab es vom Eheverbot unter 18 eine Ausnahme ab 16 Jahren, wenn ein Gericht die Person auf Antrag für ehefähig erklärte. Diese Ausnahme soll mit der nunmehrigen Regierungsvorlage gänzlich entfallen. Außerdem soll das Verbot der Eheschließung sowie der Begründung eingetragener Partnerschaften auf Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie ausgeweitet werden, um etwa Ehen zwischen Cousin und Cousine oder zwischen Neffe oder Nichte und Onkel oder Tante zu verhindern. Dies soll analog für Adoptivverwandtschaften anzuwenden sein. Wieder eingeführt wird mit dem Gesetzentwurf außerdem die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit.
Als Datum für das Inkrafttreten ist im Entwurf der 1. August 2025 vorgesehen. Der Justizausschuss hat die Regierungsvorlage mit den Änderungen im Ehegesetz und im Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz einstimmig an das Plenum weitergeleitet. Miterledigt wurde eine Gesetzesinitiative der Grünen, die sich mit einem eigenen Antrag für ein Eheverbot für Minderjährige ausgesprochen hatten.
Informationsoffensive zum Schutz vor K.-o.-Tropfen
K.-o.-Tropfen sind zwar gesetzlich verboten, der Handel im Internet floriert aber und damit zusammenhängende Gewalt nimmt zu. K.-o.-Tropfen werden zum Beispiel heimlich Getränken beigemischt, um vor allem Frauen wehrlos zu machen, sie zu berauben oder zu vergewaltigen. Der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats empfiehlt nun auf Basis eines Antrags von ÖVP, SPÖ und NEOS eine umfassende Informationsoffensive. Sie soll vor allem Mädchen und Frauen dafür sensibilisieren, wie sie sich vor K.-o.-Tropfen schützen können. Der Antrag wurde im Ausschuss einstimmig angenommen.
Vorstoß der Grünen für Elektrizitätswirtschaftsgesetz
Keine Zustimmung von den anderen Fraktionen erhielt im Wirtschaftsausschuss ein Vorstoß der Grünen für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Den von ihr als Energieministerin in der letzten Legislaturperiode mitverhandelten, aber nie beschlossenen Entwurf eines ElWG hat die nunmehrige Grünen-Abgeordnete Leonore Gewessler als Antrag eingebracht. Die Initiative umfasst auch ein Energiearmuts-Definitions-Gesetz sowie eine Änderung des Energie-Control-Gesetzes. Ziel sei, einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für den österreichischen Strommarkt und klare Regeln für den gezielten und schnellen Ausbau der Stromnetze zu schaffen. So soll auch der zunehmenden Dezentralisierung der Energieerzeugung Rechnung getragen werden. Damit sollen die Energiekosten langfristig gesenkt, das Stromnetz effizienter gemacht und der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden.
Eine rasche Umsetzung des ElWG sei für alle Beteiligten in der Elektrizitätswirtschaft, für die Dekarbonisierung in Österreich und um drohende EU-Strafzahlungen aus einem Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, von höchster Priorität, wird in der Antragsbegründung ausgeführt. Im Ausschuss hieß es etwa seitens der NEOS, dass die Bundesregierung an einem neuen ElWG und der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit arbeite. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) mbu/gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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