FSG-Frauen zu 50 Jahre Familienrechtsreform
Vor 50 Jahren, am 1. Juli 1975, beschloss der Nationalrat die Familienrechtsreform. Bis zu dieser Reform mussten Ehefrauen ihre Ehemänner noch bei vielen Dingen um „Erlaubnis“ fragen. „Zum Beispiel auch, wenn sie arbeiten wollten“, erinnert Elfriede Schober, Bundesfrauenvorsitzende der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen (FSG) im ÖGB.
Mit der Reform wurde die Stellung des Ehemannes als Oberhaupt der Familie abgeschafft. Es begann die Zeit der Gleichberechtigung in der Ehe. Für diese Reform hatten Gewerkschafterinnen wie zum Beispiel Wilhelmine Moik, Rosa Weber und Maria Metzker jahrzehntelang gekämpft. „Möglich wurde die Reform erst während der Alleinregierung der SPÖ“, betont Schober.
„Als sozialdemokratische Gewerkschafter:innen setzen wir uns aktiv für Maßnahmen ein, die die Gleichstellung weiter vorantreiben. Wir müssen sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, die gleichen Chancen und Rechte haben“, so die FSG-Bundesfrauenvorsitzende. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Bekämpfung von Lohnungleichheit durch u. a. Lohntransparenz und die Förderung von Frauen in Führungspositionen.
S E R V I C E
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Mehr Infos zur Geschichte der Familienrechtsreform: https://www.oegb.at/familienrechtsreform
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