Neue Direktleistung: Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt ihre Mitglieder mit dem AK-Mundhygiene-Bonus
Ab sofort unterstützt die Arbeiterkammer Oberösterreich ihre Mitglieder mit einer neuen Direktleistung, dem AK-Mundhygiene-Bonus. Wer sich bei einem Zahnarzt oder in einer Ambulanz für Zahnmedizin seine Zähne professionell reinigen lässt, erhält nun einen Teil der Kosten zurück. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 50 Euro.
Der Zeitraum, für den der Nachweis der Behandlung akzeptiert wird, muss zwischen 1. Juli 2025 und 30. Juni 2026 liegen. Der Antrag muss online gestellt werden und kann erst mit einer Rechnung ab dem 1. Juli 2025 eingereicht werden. Als Beleg für die Behandlung dient eine Honorarnote lautend auf den Namen des Mitglieds, ausgestellt durch eine für professionelle Mundhygiene qualifizierte österreichische Einrichtung.
Für Familienmitglieder und Angehörige kann der Antrag nicht gestellt werden. Den AK-Mundhygiene-Bonus erhalten Mitglieder ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren haben laut Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) einen Anspruch auf eine unentgeltliche Behandlung pro Jahr. Der/die Antragsteller:in muss zum Zeitpunkt der Behandlung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten davor (in Summe mindestens 30 Tage lang) Mitglied der Arbeiterkammer Oberösterreich gewesen sein.
„Neben den ohnehin hohen Preisen für Miete, Energie und Grundnahrungsmittel werden auch die Kosten für die eigene Gesundheit immer mehr zu einem Problem für viele Menschen. Mit unserem AK-Mundhygiene-Bonus wollen wir unsere Mitglieder finanziell entlasten
“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Alle Informationen zum AK-Mundhygiene-Bonus finden Sie hier.
Wer Fragen zur neuen Direktleistung der AK OÖ hat, kann sich telefonisch unter 050 6906-1615 bei uns melden.
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