Reindl (SPÖ): „Populismus ersetzt keine Rechtsstaatlichkeit – Polemik gefährdet den demokratischen Zusammenhalt“
„Wir in Wien stehen für Transparenz, Rechtssicherheit und demokratische Kontrolle – nicht für populistische Kurzschlüsse. Mit 1. September 2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft. Heute ist ein bedeutender Tag für unsere Demokratie. Nach einem jahrzehntelangen Weg – begleitet von mühsamen Verhandlungen, intensiven Gesprächen und sachlicher Auseinandersetzung – verankern wir mit dem Beschluss des Wiener Infromationsanpassungsgesetzes das Grundrecht auf Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse“, erklärt der Vorsitzende des Wiener Gemeinderats, LAbg. Thomas Reindl (SPÖ), am Donnerstag in seiner Rede im Wiener Landtag.
Reindl erinnerte an den langen Gesetzgebungsprozess, der bereits im Oktober 1925 mit der Bundesverfassungsnovelle zum Amtsgeheimnis begonnen hat und über Jahrzehnte hinweg viele Stationen durchlaufen musste: „Dieses Gesetz ist kein Schnellschuss, sondern das Ergebnis eines demokratischen Kraftakts – getragen von Bund, Ländern, Gemeinden, der Zivilgesellschaft, Unternehmen und der Wissenschaft.“ Mit dem Wiener Informationsfreiheitsanpassungsgesetz 2025 wird das Landesrecht nun verfassungskonform an das neue Bundesrecht angepasst – ein notwendiger Schritt, um Rechtssicherheit zu schaffen und den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden. Die Transparenz ist im neuen Gesetzesentwurf auf 2 Säulen aufgebaut: 1) proaktive Veröffentlichungspflicht von Informationen von allgemeinem Interesse und 2) dem Grundrecht auf Zugang zu Information. Beide Informationspflichten unterliegen bestimmten Geheimhaltungspflichten. Diese Geheimhaltungspflicht ersetzt die Amtsverschwiegenheit und stützt sich ausschließlich auf die in Art. 22a Abs. 2 B-VG genannten Gründe. Die Offenlegung gilt nicht, soweit deren Geheimhaltung aus zwingenden integrations- oder außenpolitischen Gründen, im Interesse der nationalen Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zur Vorbereitung einer Entscheidung, zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens einer Gebietskörperschaft oder eines sonstigen Selbstverwaltungskörpers oder zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen erforderlich und gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
Reindl betont: “Durch die neue Regelung kann der Gemeinderat Informationen auch dann verlangen, wenn sie nach Art. 22a Abs. 2 B-VG geheim zu halten wären. So bleibt die demokratische Kontrolle gewahrt.”
Kritik an der Polemik der Opposition: „Wer faktenfrei Stimmung macht, sägt am Fundament der Demokratie“
Scharf ins Gericht geht Reindl mit dem Verhalten der ÖVP und Grünen im Wiener Landtag: „Ich darf erinnern, dass die Bundes-ÖVP gemeinsam mit den Grünen dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat. Wir übernehmen dieses Gesetz eins zu eins. Die Oppositionsrecht wird in Wien ebenso wenig eingeschränkt wie im Parlament. Hier wird heute mit einem durchschaubaren Abänderungsantrag und Redebeiträgen versucht, Verwirrung zu stiften und die Debatte um Informationsfreiheit für parteipolitisches Kleingeld zu missbrauchen. Damit gefährden sie nicht nur die notwendige Klarheit in der Umsetzung, sondern auch das Vertrauen in die demokratischen Institutionen.“
Die von den Grünen im Abänderungsantrag behauptete Abschaffung der Verschwiegenheitspflicht im Interpellationsrecht sei schlicht falsch. „Wir reden hier nicht über Meinungen – wir reden über Verfassungsrecht! Die geltende Rechtslage ist eindeutig: Bereits jetzt unterliegen Anfragen dem Schutz sensibler Informationen wie etwa der nationalen Sicherheit, dem Datenschutz oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Wer so tut, als ob man all das offenlegen müsse, spielt mit dem Feuer“, so Reindl.
Wien schützt, was geschützt werden muss – und schafft Transparenz, wo sie geboten ist
Das neue Gesetz bedeutet einen Paradigmenwechsel. Künftig sind Informationen proaktiv zu veröffentlichen – von Geschäftseinteilungen über Tätigkeitsberichte bis hin zu Amtsblättern sowie für die Allgemeinheit interessante Studien, Gutachten, Umfragen oder Verträge. Gleichzeitig gilt das Grundrecht auf Informationszugang für alle Bürger*innen. Reindl: „Das ist ein wichtiger Schritt für unsere Demokratie. Aber Transparenz darf nie bedeuten, dass sensible Daten, die etwa die Sicherheit unserer Spitäler, Schulen oder Infrastrukturen betreffen, leichtfertig offengelegt werden.“
Die Grünen wollten mit ihrem Vorschlag genau das Gegenteil erreichen: „Würden wir ihren Antrag übernehmen, müssten etwa Informationen über Wasserversorgungsleitungen oder Sicherheitsvorkehrungen in öffentlichen Einrichtungen ohne jede Prüfung offengelegt werden – das wäre brandgefährlich, nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch sicherheitspolitisch.“
Reindl betont abschließend: „Mit dem heutigen Gesetzesentwurf setzen wir ein starkes Zeichen für eine moderne, transparente Verwaltung und für das Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat. Aber eines ist auch klar: Wir lassen uns diesen Fortschritt nicht von jenen zerstören, die lieber auf Empörung als auf Expertise setzen. Wir in Wien gestalten Politik mit Verantwortung – nicht mit Populismus.“ (Schluss) sh
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