Justizausschuss: Einstimmigkeit für Eheverbot unter 18 samt Ausweitung des Verwandten-Eheverbots | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Justizausschuss: Einstimmigkeit für Eheverbot unter 18 samt Ausweitung des Verwandten-Eheverbots

0 118

Zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsehen soll in Österreich die Eheschließung Minderjähriger unter 18 Jahren künftig rechtlich nicht mehr möglich sein. Außerdem soll das Verbot der Eheschließung sowie der Begründung eingetragener Partnerschaften auf Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie ausgeweitet werden. Der Justizausschuss hat eine entsprechende Regierungsvorlage mit Änderungen im Ehegesetz und im Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz von Justizministerin Anna Sporrer heute einstimmig befürwortet. Miterledigt wurde eine Gesetzesinitiative der Grünen, die sich mit einem eigenen Antrag für ein Eheverbot für Minderjährige ausgesprochen hatten.

Ein weiterer Antrag der Grünen zur Umwandlungsmöglichkeit zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft wurde mit den Stimmen der Dreierkoalition ebenso vertagt wie eine Forderung der FPÖ zur Senkung der Gerichtsgebühren.

Regierungsvorlage für Eheverbot für Minderjährige

Bisher gab es vom Eheverbot unter 18 eine Ausnahme ab 16 Jahren, wenn ein Gericht die Person auf Antrag für ehefähig erklärte. Diese Ausnahme soll mit der nunmehrigen Regierungsvorlage (97 d.B.) gänzlich entfallen und daher das Mindest-Ehe-Alter von 18 Jahren gelten. Das Eheverbot und Verbot der eingetragenen Partnerschaft zwischen Verwandten soll bis einschließlich des vierten Grads der Seitenlinie ausgeweitet werden, um etwa Ehen zwischen Cousin und Cousine oder zwischen Neffe oder Nichte und Onkel oder Tante zu verhindern. Die neuen Regelungen sollen analog für Adoptivverwandtschaften anzuwenden sein. Wieder eingeführt werden soll damit außerdem die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei fehlender Ehefähigkeit. Als Datum für das Inkrafttreten für diese Regelungen ist im Entwurf der 1. August 2025 vorgesehen.

Ebenso im Sinne des Kinderschutzes haben die Grünen ein Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz (188/A) beantragt. Auch sie fordern, dass die Fähigkeit, eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, ohne Ausnahme erst mit Volljährigkeit gegeben sein soll. Ebenso sollte dem Antrag der Grünen zufolge das Eheverbot auch zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie gelten.

Es gehe hier um Kinderschutz, damit Kinder nicht mehr verheiratet würden, sei es aus gesellschaftlichem, familiären oder kulturellem Druck, so Johanna Jachs (ÖVP). Dass „Cousinen-Ehen“ bis zum vierten Grad verboten würden, sei zudem auch von medizinischen Überlegungen getragen, meinte sie. Aus Sicht von Harald Stefan (FPÖ) wiederum sei das Thema erst in den letzten Jahren und durch die Einwanderung zum Problem geworden. Die von Jachs angesprochenen medizinischen Gründe hinsichtlich der „Cousinen-Ehe“ betreffe wohl die Sorge um genetische Defekte. Nicht nachvollziehen könne er allerdings, warum man auch die Ehe zwischen „Cousine und Cousine“ oder „Cousin und Cousin“ verbiete.

Wenn junge Menschen in die Ehe gedrängt würden, müsse man alles tun, um diese zu schützen, zeigte sich Alma Zadić (Grüne) überzeugt. Die Anhebung des Alters sei aber nur ein Aspekt. Es brauche aus ihrer Sicht weitere Schritte, um das Phänomen in den Griff zu bekommen.

Umwandlungsmöglichkeit zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft

Für eine Umwandlungsmöglichkeit zwischen eingetragener Partnerschaft und Ehe haben die Grünen außerdem eine Gesetzesinitiative vorgelegt, mit der das Ehegesetz, das Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz und das Personenstandsgesetz geändert werden sollen (189/A). Geregelt werden soll damit zum einen die Möglichkeit der Umwandlung einer bestehenden eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe. Dieser Wechsel soll dem Antrag zufolge auch dann zulässig sein, wenn die umzuwandelnde eingetragene Partnerschaft erst nach dem 31. Dezember 2018 begründet wurde. Der Zeitpunkt bezieht sich laut den Erläuterungen auf das Wirksamwerden der „Öffnung“ der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare durch den Verfassungsgerichtshof.

Zum anderen soll mit dem Vorschlag die Umwandlung einer bestehenden Ehe in eine eingetragene Partnerschaft geregelt werden. Ebenso wie beim Wechsel von der eingetragenen Partnerschaft zur Ehe soll eine Umwandlung von der Ehe in eine eingetragene Partnerschaft auch dann möglich sein, wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2018 geschlossen wurde. Eine Umwandlung soll demnach aber nur ein einziges Mal möglich und daher dann ausgeschlossen sein, wenn die Ehe schon in die eingetragene Partnerschaft umgewandelt wurde. Geht es nach den Grünen, soll ein mehrmaliger Wechsel von einer Beziehungsform in die andere vermieden werden, um für eine gewisse Kontinuität des Personenstandes zu sorgen.

Es brauche eine Klarstellung, dass ein Umstieg zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft möglich sei, ohne dass es vorher eine Scheidung bzw. Auflösung brauche, so Alma Zadić (Grüne). Beide Formen würden allen Geschlechtern offen stehen, es gebe aber große Rechtsunsicherheiten bei Änderungen in die andere Form. Sophie Marie Wotschke (NEOS) meinte, sie könne dem Antrag viel abgewinnen, das Thema sei in Arbeit. Diesem Prozess wolle man nicht vorgreifen, sprach sie sich daher für die Vertagung aus.

FPÖ fordert Senkung der Gerichtsgebühren

Die FPÖ forderte mit einem Entschließungsantrag eine Senkung der Gerichtsgebühren, um den Zugang zur Justiz für alle Bürger:innen erschwinglich zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Österreichs in der Europäischen Union zu verbessern (259/A(E)). Österreich sei mit den Einnahmen durch Gerichtsgebühren der Spitzenreiter in der EU und in Europa insgesamt, machte Harald Stefan (FPÖ) geltend. Hohe Gerichtsgebühren würden eine erhebliche Hürde im Rechtsstaat darstellen, insbesondere für Menschen mit niedrigerem Einkommen. Eine Senkung etwa der Grundbuch- und Firmenbuchgebühren könne der FPÖ zufolge außerdem wirtschaftliche Vorteile bringen. Die Senkung der Gerichtsgebühren sei daher ein notwendiger Schritt, um den Zugang zur Justiz zu erleichtern, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und soziale Gerechtigkeit zu fördern, so der Antrag.

Der Antrag sei bereits im Plenum diskutiert und abgelehnt worden, meinte Muna Duzdar (SPÖ). Eine Senkung der Gerichtsgebühren sei durch die budgetäre Situation nicht möglich. Es werde aber eine Evaluierung angepeilt, weil der niederschwellige Zugang zum Rechtsstaat allen ein großes Anliegen sei. Was die Grundbuchsgebühr betreffe, gab sie zu bedenken, dass jene, die ihren Hauptwohnsitz dort meldeten, befreit seien. Nikolaus Scherak (NEOS) meinte ebenso wie Jakob Grüner (ÖVP), dass eigentlich alle Parteien der Meinung seien, dass die Gerichtsgebühren gesenkt gehörten. Man könne sich vorstellen, hier gemeinsam zu versuchen, im Rahmen der budgetären Möglichkeiten einen Kompromiss zu finden. Christian Ragger (FPÖ) sprach sich dafür aus, das Thema wirklich anzugehen und sich auch unter Einbinden des Finanzministers „zusammenzusetzen“. (Fortsetzung Justizausschuss) mbu


OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.