Handelsobmann Trefelik plädiert für sinnvolle Vereinfachungen von Lieferkettenrichtlinie & Co | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Handelsobmann Trefelik plädiert für sinnvolle Vereinfachungen von Lieferkettenrichtlinie & Co

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„Es ist erfreulich, dass nun auch der Rat die Notwendigkeit erkannt hat, diverse Nachweis- und Berichtspflichten für Unternehmen zu vereinfachen. Denn die bisherigen Bestimmungen zu Lieferkettenrichtlinie & Co würden viele Handelsunternehmen maßlos überfordern“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er begrüßt damit die gestrige gemeinsame Erklärung des Rates zum sogenannten Sustainability Omnibus, auch Omnibus I genannt. Darin hat der Rat der EU-Minister den Bedarf an Vereinfachungen sowie den Bedarf nach Schutz von Klein- und Mittelbetrieben vor überbordender Bürokratie bestätigt.

Omnibus I oder Sustainability Omnibus wurde von der Europäischen Kommission im Februar 2025 mit dem Ziel formuliert, unter anderem die Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD), Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und Taxonomie-Vorgaben zu vereinheitlichen, übermäßigen bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die häufig vorgelagerten KMUs vor einem Umwälzen von Verantwortung zu schützen. Nachdem durch den Stop-the-Clock-Mechanismus im April dieses Jahres der Zeitpunkt nach hinten verschoben wurde, zu dem die Verpflichtungen für die Mehrheit der Unternehmen starten sollen, ist die nunmehrige Erklärung des Rates ein weiterer wichtiger Schritt.

So ist positiv, dass auch die Ausrichtung des Ministerrats eine Anhebung der Mitarbeiteranzahl als Schwellenwert zur Verpflichtung vorsieht. Der von der Kommission eingebrachte Vorschlag, die Sorgfaltspflichten der Unternehmen auf direkte Geschäftspartner (Tier 1) zu fokussieren wird in der Position des Rats durch die zusätzliche Ergänzung des risikobasierten Ansatzes weiter eingeschränkt. Hierbei wird der Schwerpunkt auf solche Tier-1-Partner gelegt, die das größte Risiko und somit auch die größten Auswirkungen auf das jeweilige Unternehmen beinhalten.

Nicht verwirren, sondern tatsächlich vereinfachen

„Es muss klar sein: was wird berichtet und warum“, fordert Trefelik rasch Klarheit und Vereinfachung. Zusätzlich müsse es Vereinheitlichungen geben: „Mit der Vielzahl an unterschiedlichen Vorschlägen, die nun auf dem Tisch liegen, dürfen wir die Unternehmen nicht verwirren. Auch Rechtssicherheit und eindeutige Rahmenbedingungen sind das Gebot der Stunde.“

Als nächstes stehen nun die Trilogverhandlungen mit dem Parlament an. „Wir erwarten uns, dass diese mehr Klarheit bringen und wir am Ende des Tages eine Green-Deal-Gesetzgebung haben, die für alle Unternehmen umsetzbar und lebbar ist, insbesondere auch für kleine Handelsbetriebe“, so Trefelik abschließend. (PWK245/DFS)

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