Rechnungshof fordert mehr Effizienz des Gründerservice INiTs
Prüfberichte des Kontrollorgans des Nationalrats zum Universitätsbereich standen heute auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses. Zur Debatte stand etwa die Frage, wie die Arbeit des Universitären Gründerservice Wien (INiTS) über 2027 hinaus gesichert werden kann. Der Rechnungshof sieht hier Mängel bei der Eigenfinanzierung.
Ein weiteres Thema war der Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs an die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria). Im Fokus standen neben der Qualität der Arbeit der Agentur im Bereich der Privathochschulen auch ihre eigenen Finanzen.
Der Rechnungshof bewertete auch die Auswirkungen der Universitätsfinanzierung NEU auf die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Universitäten. Die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner verwies darauf, dass das Ressort derzeit Angebote für die Evaluierung einhole und Anfang 2026 ein Evaluierungsergebnis zu erwarten sei.
Rechnungshof sieht Fortbestand des universitären Gründerservice als gefährdet
Eingehend hat sich der Rechnungshof mit den Finanzen des Universitären Gründerservice Wien (INitTS) auseinandergesetzt (III-106 d.B.). Die Abgeordneten erörterten die Prüfergebnisse mit Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und der Geschäftsführerin des INiTS, Irene Fialka. INiTS sei 2002 als GmbH gegründet und als Wiener Inkubator konzipiert worden, um die Verwertung von Ergebnissen der universitären Forschung und Entwicklung (F&E) durch Spin-offs und Unternehmensgründungen im akademischen Umfeld voranzutreiben, ist dem Rechnungshofbericht zu entnehmen. Ein Großteil der Finanzierung erfolgt im Rahmen des Programms „AplusB – Academia plus Business“, das vom AWS abgewickelt wird.
Der Rechnungshof habe beim INiTS den Zeitraum 2017 bis 2023 überprüft und negative Betriebsergebnisse und Jahresfehlbeträge festgestellt, die durch die Auflösung von Kapitalrücklagen bzw. Gesellschafterzuschüssen ausgeglichen worden seien, führte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker aus. Der Rechnungshof sehe für den aktuellen fünfjährigen Förderzeitraum von AplusB, der von 2022 bis 2027 laufe, aufgrund fehlender Gegenmaßnahmen eine Gefahr für das Weiterbestehen der INiTS GmbH nach dem fünfjährigen Förderzeitraum. Um dieses zu sichern, müssten Effizienzpotenziale in der Gesellschaft identifiziert und realisiert werden. Optimierungspotenzial sehe der Rechnungshof etwa beim Dienstvertrag der Geschäftsführung, bei den Regeln für die Organe der Gesellschaft sowie beim Internen Kontrollsystem. So werde die Vereinbarung von fixen Gehältern für die Geschäftsführung angeregt.
Weiters wäre es aus Sicht des Prüforgans wichtig, zusätzliche Einnahmen aus den Non-AplusB-Bereich zu generieren. In den Beteiligungsverträgen der INiTS mit Unternehmen seien zwar Ansprüche auf Rückzahlungen und Gewinnbeteiligungen geregelt, jedoch keine entsprechenden Informations- und Berichtspflichten vorgesehen worden. Der Rechnungshof empfehle hier Änderungen, damit die INiTS über ihre Ansprüche auf Rückzahlungen und Gewinnbeteiligungen Kenntnis erlangen könne.
Holzleitner: INiTS wichtig für Transfer von Forschung zur Wirtschaft
Angesichts der aufgezeigten Probleme fragte Paul Hammerl (FPÖ), ob die Vergabe öffentlicher Mittel an die INiTS weiter zu rechtfertigen sei. Das Unternehmen weise auch eine auffällig hohe Fluktuation von Mitarbeiter:innen auf. Elisabeth Götze (Grüne) wollte wissen, ob für die Fortführung des INiTS ohne strukturelle Änderungen sinnvoll sei. Martina von Künsberg Sarre (NEOS) fragte, was das INiTS an Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz unternehme. Angela Baumgartner (ÖVP) erkundigte sich bei der Wissenschaftsministerin, ob das Ressort an eine bessere finanzielle Ausstattung des INiTS denke. Karin Greiner (SPÖ) fragte nach der strategischen Rolle des Unternehmens.
Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner führte dazu aus, es erfolge keine direkte Finanzierung des INiTS durch das Ministerium. Öffentliche Mittel würden vielmehr nur indirekt über die beteiligten Universitäten und das AWS eingebracht. Der Gründungsgedanke des Inkubators, den Transfer der universitären Forschung in die Wirtschaft zu fördern, habe nach wie vor seine Gültigkeit und sei zu unterstützen.
INiTS-Geschäftsführerin Irene Fialka betonte, das INiTS sei als ein nicht auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen gegründet worden und könne auch jetzt nur begrenzt am Markt tätig sein. Die scheinbar hohe Fluktuation von Mitarbeiter:innen, die der Bericht zeige, sei dem zufälligen Zusammentreffen von mehreren Faktoren im Prüfzeitraum geschuldet. Über einen längeren Betrachtungszeitraum erkenne man, dass das INiTS über einen stabilen Mitarbeiterstab mit hohem Fachwissen verfüge. Bei den Personalkosten sei der Spielraum beschränkt, führte Fialka aus. Die Erfüllung der gesteckten Zielen sei nur mit erfahrenen Personen möglich, deren Leistungen auch entsprechend abgegolten werden müssten. Seit der Prüfung des Rechnungshofs habe man bereits Schritte zur Effizienzsteigerung gesetzt und sich um eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis und Einnahmen aus dem Non-AplusB-Bereich bemüht.
Aus Sicht von Kraker sind zwar die Bemühungen zur Effizienzsteigerung anzuerkennen. Sie reichten aber noch nicht aus, um den Weiterbestand des INiTS sicherzustellen, sagte die Rechnungshofpräsidentin.
Arbeitsweise der AQ Austria bei der Akkreditierung von Privathochschulen
Zur Erhebung des Stands der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem Prüfbericht „Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von Privatuniversitäten“ führte der Rechnungshof 2024 eine Follow-up-Überprüfung bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) und beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung durch (III-78 d.B.).
Das Follow-up des Rechnungshofs habe ergeben, dass im Prüfzeitraum die AQ Austria von neun überprüften Empfehlungen eine umgesetzt, vier teilweise und vier nicht umgesetzt habe, führte Rechnungshofpräsidentin Kraker aus. Das Wissenschaftsministerium habe von drei überprüften Empfehlungen zwei teilweise, eine gar nicht umgesetzt.
Nur teilweise Schritte sah der Rechnungshof etwa bei den Maßnahmen und Strategien zur Erhöhung der eigenen Erlöse der AQ Austria. Bei den Akkreditierungsverfahren sehe man nach wie vor Bedarf an einer möglichst nachvollziehbaren und transparenten Dokumentation in allen Prozessschritten. Das sei für die Entscheidungsfindung wichtig, um die Überprüfbarkeit der Entscheidung im Rahmen von Rechtsmittelverfahren sicherzustellen, betonte Kraker. Mängel sehe der Rechnungshof auch bei der Bewertung der Finanzierungsstruktur von Privathochschulen und bei der Erhebung der entsprechenden Daten, um eine kontinuierliche begleitende Aufsicht über Privathochschulen sicherzustellen.
Die Feststellungen des Rechnungshofs führten zu kritischen Nachfragen der Abgeordneten Harald Thau (FPÖ), Künsberg Sarre (NEOS), Nina Tomaselli (Grüne), Harald Servus (ÖVP) und Michael Seemayer (SPÖ).
Wissenschaftsministerin Holzleitner betonte gegenüber den Abgeordneten, dass das Ressort im ständigen Austausch mit der AQ Austria stehe und diese auch transparent an das Parlament berichte. Die Wahrnehmung der Aufgaben der Qualitätssicherung durch eine ausgelagerte Agentur entspreche europäischen Standards und stelle sicher, dass Akkreditierungen frei vom Verdacht politischer Einflussnahme erfolgten. Zudem führe die AQ Austria auch Audits durch, die keine Verwaltungsaufgabe seien, hielt die Ministerin fest.
Als Auskunftsperson war Jürgen Petersen, Geschäftsführer der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, in den Ausschuss eingeladen worden. Er betonte, dass seit dem Vorliegen der Follow-up-Ergebnisse weitere Empfehlungen umgesetzt worden seien. Bei der Einschätzung, wie weit eine Empfehlung umgesetzt sei, teile die AQ Austria auch in einigen Fällen nicht völlig die Sicht des Rechnungshofs. Die Empfehlungen des Prüforgans würden aber sehr geschätzt und seien Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der Arbeit der Agentur. Zur Effizienzsteigerung habe man etwa Abteilungen umstrukturiert und Verfahren gestrafft, wo das ohne Qualitätsverlust möglich sei. Aus seiner Sicht habe die AQ Austria „ihre Hausaufgaben erfüllt“. Grundsätzlich sei es für das internationale Standing der AQ Austria wichtig, als unabhängig und weisungsfrei wahrgenommen zu werden. Davon hänge auch die eigene Akkreditierung als Auditor ab. Eigeneinnahmen könne man etwa durch Audits in anderen Ländern erzielen. Aufgrund der eigenen Qualitätsstandards nehme man aber nicht alle Angebote an.
Rechnungshofpräsidentin Kraker konzedierte, dass einige Empfehlungen unterdessen umgesetzt worden seien, zeigte sich aber insgesamt mit dem Umsetzungsgrad nicht zufrieden. Auf der exakten Dokumentation von Akkreditierungsverfahren bestehe der Rechnungshof weiterhin. Hier gehe es nicht um ungerechtfertigten Arbeitsaufwand, sondern um Rechtssicherheit für die Betroffenen im Instanzenzug, gab Kraker zu bedenken.
Universitätsfinanzierung NEU soll heuer evaluiert werden
Der Rechnungshof setzte sich von September 2023 bis Februar 2024 auch mit der Universitätsfinanzierung NEU auseinander, die erstmals in der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 zur Anwendung gekommen war (III-105 d.B.). Ziel der Gebarungsüberprüfung war eine Beurteilung, wie sich die Universitätsfinanzierung NEU auf die Verteilung des Budgets im universitären Sektor auswirkt. Gefragt wurde auch nach der Zweckmäßigkeit der für die Verteilung gewählten Indikatoren für die Erreichung bildungspolitischer Ziele.
Das neue Finanzierungsmodell basiere auf der Aufteilung des Gesamtbudgets auf drei Säulen, führte Rechnungshofpräsidentin Kraker aus. Das sei zum einen die Lehre, weiters die Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der Künste sowie als dritte Säule die Infrastruktur und strategische Entwicklung. Für die Mittel der ersten beiden Säulen sei eine indikatorbasierte Vergabe vorgesehen. Bei der Universitätsfinanzierung NEU handle es sich grundsätzlich um ein Verteilungs- und kein Kostenmodell. Um zu vermeiden, dass eine Universität durch seine Einführung in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerate oder wirtschaftlich schlechter als bisher gestellt werde, habe das Wissenschaftsministerium zudem bewusst die indikatorbasierten Verteilungswirkungen abgeschwächt, stellte Kraker fest. Diese ausgleichenden Maßnahmen hätten unter anderem dazu beigetragen, dass sich die Anteile der einzelnen Universitäten am Gesamtbudget bisher nur wenig verändert hätten. Wichtig wäre es aus Sicht des Rechnungshofs zudem, Prozesse und Richtlinien zu etablieren, um die Inflationsentwicklung und ihre Auswirkungen im Auge zu behalten und entsprechend reagieren zu können.
FPÖ-Abgeordneter Paul Hammerl merkte kritisch an, dass das Ziel der Erhöhung der Zahl prüfungsaktiver Studierender offenbar nicht erreicht worden und ihr Anteil zuletzt sogar zurückgegangen sei. Wie Hammerl interessierte sich auch Pia Wiesinger (SPÖ) dafür, wie die Universitäten die Zahl prüfungsaktiver Studierender erhöhen können. SPÖ-Abgeordneter Wolfgang Moitzi erkundigte sich, wie die auch gesetzlich vorgesehene begleitende Evaluierung der Studienplatzfinanzierung gewährleistet werde. NEOS-Abgeordnete Künsberg Sarre wollte wissen, wie die Wettbewerbskomponente der Universitätsfinanzierung gesteigert werden könne. Götze (Grüne) wollte wissen, ob an Änderungen der Leistungsvereinbarungen gedacht sei. Manfred Hofinger (ÖVP) erkundigte sich nach dem Stellenwert der Gewichtung der Fächergruppen.
Wissenschaftsministerin Holzleitner sagte, der Anteil der prüfungsaktiven Studierenden sei während der COVID-19-Pandemie teilweise stark angestiegen. Dieser Effekt sei nun weggefallen. Ein weiterer Faktor sei, dass die Zahl der arbeitenden Studierenden ständig ansteige. Eine wichtige Maßnahme sei aus ihrer Sicht daher die Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden, damit diese sich ihren Studien widmen könnten. Die Evaluierung der Studienfinanzierung NEU sei derzeit in Planung. Aktuell hole das Ressort Angebote ein. Das Ergebnis erwarte sie für das erste Quartal 2026. Die Erkenntnisse der Evaluierung würden natürlich in die weitere Gestaltung der Studienplatzfinanzierung einfließen, betonte die Ministerin. Grundsätzlich unterliege sie auch jetzt schon einem ständigen Monitoring.
Rechnungshofpräsidentin Kraker sagte, der Rechnungshof wolle das aktuelle Finanzierungsmodell nicht in Frage stellen, es zeige sich aber, dass es noch nicht überall so greife, wie es möglich wäre. Sie spreche sich grundsätzlich dafür aus, die vereinbarten Steuerungsmaßnahmen einzusetzen und die Lenkungsfunktion der Leistungsvereinbarungen wirken zu lassen. Die Fächergruppengewichtung sei ein zentraler Faktor der Finanzierung und wäre daher entsprechend anzupassen. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) sox
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