BMIMI: Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge wird verlängert
Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur verlängert die Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge und setzt den Fördertopf bei 1,5 Millionen Euro an. Trotz des Konsolidierungsbedarfs ist die Verlängerung der Förderung Mobilitätsminister Peter Hanke ein wichtiges Anliegen: „Mit der Verlängerung der Förderung für einspurige E-Kfz und dem Ausbau der E-Ladeinfrastruktur setzen wir ein starkes Signal für die Mobilitätswende. E-Kfz-Zweiräder sind platzsparend, bieten genügend Reichweite für den alltäglichen Gebrauch und schonen obendrein die Umwelt. Gerade bei dieser Form der Mobilität sehen wir großes Potential, von konventionellen Verbrennerfahrzeugen auf emissionsfreie E-Fahrzeuge umzusteigen.“
Ab September 2025 können Förderanträge eingereicht werden, das Programm läuft bis zum Frühjahr 2026. Gefördert wird der Kauf von zweirädrigen E-Kleinkrafträdern vom Typ L1e (zum Beispiel Mopeds) und E-Krafträdern vom Typ L3e (zum Beispiel Motorräder). Beide Fahrzeugtypen sind im Straßenverkehr unterwegs und dürfen nicht auf Radwegen fahren. Sie unterscheiden sich damit von jenen „E-Moped“-Typen, die auf Radwegen unterwegs sind.
Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad dazu: „Diese Entscheidung ist ein starkes Signal für eine klimafreundliche, platzsparende und leistbare Mobilitätszukunft – sowohl in der Stadt als auch im ländlichen Raum“.
Förderung stärkt Marktsegment mit großem Potential
Mit der Förderung wird folglich ein Segment der E-Mobilität adressiert, das im Gegensatz zu E-PKWs und E-Bikes noch nicht im Alltag der Gesellschaft angekommen ist. Das mobilitätspolitische Ziel der Fördermaßnahme besteht darin, dass einspurige E-Kfz künftig schrittweise motorisierte Verbrenner, die eher für kurze Wege herangezogen werden, beispielsweise Roller oder Zweitwagen, ersetzen. In Kombination mit den angekündigten Förderungen im Bereich der E-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sieht das Mobilitätsministerium einen großen Schritt, um die Mobilitätswende weiter voranzutreiben und die E-Mobilität attraktiver zu gestalten.
Die Förderung im Überblick
Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen sowie an Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Die Pauschalfördersätze für Privatpersonen sind auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt, jene für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine auf maximal 30%.
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E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e
350 Euro Zweiradimporteure + 600 Euro BMIMI – insgesamt 950 Euro pro Fahrzeug -
E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS)
500 Euro Zweiradimporteure + 1.200 Euro BMIMI – insgesamt 1.700 Euro pro Fahrzeug -
E-Zweirad KFZ mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e > 11 kW (15 PS)
500 Euro Zweiradimporteure + 1.800 Euro BMIMI – insgesamt 2.300 Euro pro Fahrzeug
In den kommenden Monaten wird es weitere Informationen zum Förderprozess und den detaillierten Förderrichtlinien geben.
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