England prescht vor und streicht Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch
Jetzt hat das britische Parlament einen historischen Schritt gesetzt und beschlossen, Abtreibung vollständig aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Künftig darf eine Frau im Zusammenhang mit ihrer eigenen Schwangerschaft grundsätzlich nicht mehr strafrechtlich belangt werden („no offence is committed by a woman acting in relation to her own pregnancy“, Quelle: UK-Parlament; siehe auch BBC-Bericht).
Bereits 1967 war England das erste Land in Westeuropa, das Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Voraussetzungen straffrei stellte. Österreich folgte – mit einiger Verzögerung – im Jahr 1975 mit der sogenannten Fristenlösung. In beiden Ländern blieb Abtreibung jedoch grundsätzlich eine Straftat und war mit Gefängnis bedroht – basierend auf jahrhundertealten Gesetzen. Lediglich unter bestimmten Bedingungen wurde von einer Strafverfolgung abgesehen (siehe Film-Doku: Der lange Arm der Kaiserin, www.derlangearmderkaiserin.at).
„Damit setzt England eine Forderung um, die die österreichische Nationalratsabgeordnete Adelheid Popp bereits vor über 100 Jahren erhoben hat und die sie rund zehn Mal – leider erfolglos – ins Parlament eingebracht hat“, erklärt DDr. Christian Fiala, Leiter des Gynmed-Ambulatoriums und Direktor des Wiener Verhütungsmuseums. „Sie forderte, dass ein Schwangerschaftsabbruch nur dann strafbar sein sollte, wenn er gegen den Willen der Frau erfolgt.“ (Weitere Informationen.)
Forderung bis heute nicht umgesetzt
„Diese zentrale Forderung – die Selbstbestimmung von Frauen anzuerkennen und umzusetzen – ist bis heute in Österreich nicht erfüllt. England ist nun das erste Land, das diesen entscheidenden Schritt getan hat. Es bleibt abzuwarten, wie lange es dauert, bis auch das österreichische Parlament der Forderung von Adelheid Popp folgt – beziehungsweise dem Vorbild Englands – und Frauen das Recht auf Entscheidungsfreiheit ohne staatliche Bevormundung zugesteht.“
Derzeit befindet sich ein entsprechendes Volksbegehren in der Einleitungsphase und kann unterstützt werden damit 50 Jahre nach Einführung der Fristenlösung Frauenrechte tatsächlich ernst genommen werden: www.bevormundung-is.org
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