Wiener Stadtrechnungshof: Werner Sedlak startet mit 1. Juli die neue Funktionsperiode | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Wiener Stadtrechnungshof: Werner Sedlak startet mit 1. Juli die neue Funktionsperiode

0 59

Bürgermeister Michael Ludwig hat Werner Sedlak heute, 18. Juni 2025, im Beisein des Ersten Präsidenten des Wiener Landtags Christian Meidlinger, des Ersten Vorsitzenden des Wiener Gemeinderats Thomas Reindl sowie des Wiener Magistratsdirektors Dietmar Griebler das Bestellungsdekret als Direktor des Wiener Stadtrechnungshofs überreicht. Nach Inkrafttreten der beschlossenen Reform mit 1. Jänner 2024 hat der Stadtrechnungshof Wien als eigenes Organ weitreichendere Befugnisse, womit unter anderem die Unabhängigkeit der Kontrolleinrichtung weiter gestärkt wurde.

Nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung und dem Hearing im Stadtrechnungshofausschuss schlug Bürgermeister Michael Ludwig dem Wiener Gemeinderat in dessen Sitzung am Dienstag, dem 17. Dezember 2024, vor, den aktuellen Direktor des Stadtrechnungshofes, Werner Sedlak ab 1. Juli 2025 als Stadtrechnungshofdirektor wieder zu bestellen. Der Vorschlag wurde von den Mitgliedern des Wiener Gemeinderats einstimmig angenommen. Mit diesem Datum beginnt somit eine weitere Funktionsperiode von Werner Sedlak nunmehr auf die Dauer von zwölf Jahren, eine Wiederbestellung des Stadtrechnungshofdirektors ist gemäß der geltenden Gesetzeslage in Wien in Zukunft nicht möglich.

„Der Stadtrechnungshof und seine bewährte Praxis der nachprüfenden Kontrolle sind ein unverrückbarer Eckpfeiler der Gebarungs- und Sicherheitskontrolle in Wien. Durch die nunmehr beginnende Amtsperiode von Stadtrechnungshofdirektor Werner Sedlak erfolgt auch der Beginn einer neuen Ära, zumal die 12-jährige ununterbrochene Kontroll- und damit Wirkungszeit die schon bisher bestehende Unabhängigkeit dieser wichtigen Institution weiter ausbaut. Die Expertise des Stadtrechnungshofdirektors und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann sich damit zum Wohle der Wienerinnen und Wiener noch besser entfalten“, hielt Bürgermeister Michael Ludwig bei der Dekretüberreichung fest.

Lebenslauf Werner Sedlak
Werner Sedlak wurde 1974 in Wien geboren und absolvierte das Studium der Rechtwissenschaften. Im Jahr 2003 erfolgte sein Diensteintritt bei der Stadt Wien als „rechtskundiger Bediensteter“. In den folgenden Jahren war er unter anderem in der Magistratsdirektion sowie in der Finanzverwaltung tätig. 2011 bis 2014 war er Leiter des Magistratischen Bezirksamtes für den 19. Bezirk. Im Jahr 2014 übernahm er die Leitung der Magistratsabteilung 35 – Einwanderung und Staatsbürgerschaft, im September 2019 wurde er zusätzlich von Bürgermeister Michael Ludwig zum Bereichsleiter für Einwanderung und Staatsbürgerschaft bestellt. Nach Bestellung durch den Wiener Gemeinderat leitet Werner Sedlak seit 1. Juli 2020 als Direktor den Stadtrechnungshof Wien.

Stadtrechnungshof Wien: Kontrolleinrichtung mit langer Tradition
Der Stadtrechnungshof, der im Jahre 1920 als „Kontrollamt der Stadt Wien“ gegründet wurde, prüft die gesamte Gebarung der Gemeinde Wien und der von ihren Organen verwalteten, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Fonds, Stiftungen und Anstalten auf die ziffernmäßige Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit sowie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

Ferner obliegt der Kontrolleinrichtung die Prüfung der Gebarung von wirtschaftlichen Unternehmungen, an denen die Gemeinde zumindest mit 50 v. H. des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die sie aufgrund anderer Maßnahmen tatsächlich beherrscht. Unter die Prüfkompetenz fallen auch Einrichtungen, die Zuwendungen aus Gemeindemitteln erhalten, für die die Gemeinde eine Haftung übernimmt oder die Gemeindemittel treuhändig verwalten (Gebarungskontrolle), sofern sich die Gemeinde eine Kontrolle vorbehalten hat.

Darüber hinaus hat er als Besonderheit unter den österreichischen Rechnungshöfen bzw. Kontrollämtern auch die den Organen der Gemeinde zukommende Vollziehung der sich auf die Sicherheit des Lebens oder der Gesundheit von Menschen beziehenden behördlichen Aufgaben zu prüfen (Sicherheitskontrolle).

Zusätzlich bestehen Kontrollrechte betreffend Förderungen, darunter auch bei der Parteienförderung, der Akademienförderung sowie der Einhaltung der Obergrenze für Wahlwerbungsaufwendungen.

Zur Reform des Wiener Stadtrechnungshofes, die im Wiener Landtag einstimmig beschlossen wurde und seit 1.1.2024 in Kraft ist, siehe auch: https://stadtrechnungshof.wien.gv.at/reform_strh

(Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Stadt Wien - Kommunikation und Medien (KOM)

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.