Koza/Grüne begrüßen angekündigte Einführung der Teilpension
„Wir begrüßen und unterstützen ausdrücklich die Einführung der Teilpension. Sie ist nämlich die mit Abstand intelligenteste Form der Verknüpfung von Pension und Arbeiten im Alter. Die Teilpension wird einen Beitrag dazu leisten, das effektive Pensionsantrittsalter zu erhöhen, weil sie Weiterarbeiten trotz Pensionsanspruchs attraktiv macht. Einerseits weil zusätzliche Pensionsansprüche erworben werden, andererseits weil weniger Stunden – und damit gesünder, alternsgerechter und weniger belastend – gearbeitet werden kann, ohne den sozialen Abstieg zu riskieren“, sagt Markus Koza, Sprecher für Arbeit der Grünen.
Dass eine angetretene Altersteilzeit im Falle eines vorzeitigen Pensionsantritts irgendwann ausläuft und in eine Teilpension übergehen muss, ist noch nachvollziehbar. „Aber die allgemeine Kürzung der Altersteilzeit von fünf auf drei Jahre halten wir für problematisch. Wir erinnern daran, dass die Altersteilzeit erst vor kurzem reformiert worden ist und erfahrungsgemäß jede Ankündigung weiterer Reformen eher Verunsicherung auslöst als Sicherheit schafft. Es ist zu befürchten, dass in all den angekündigten verschlechternden Reformen ein Run auf die vorzeitige Pension einsetzt, so lange sie noch möglich ist“, stellt Koza fest.
Zusätzlich ist mit der Verkürzung der Altersteilzeit auch ein Anstieg der Altersarbeitslosigkeit zu erwarten, wenn der Antritt zu einer Altersteilzeit noch näher an das gesetzliche Pensionsalter erfolgen muss – ein Zeitpunkt bei dem viele Betroffene bereits alters- oder gesundheitsbedingt arbeitslos oder in Invaliditätsrente sind. Der Sinn der Altersteilzeit war und ist, Arbeitnehmer:innen ein gesundes „Gleiten“ in die Pension zu ermöglichen und Arbeitszeiten entsprechend anzupassen. „Altersteilzeit leistet damit einen Beitrag, sodass Arbeitnehmer:innen länger und gesund in Beschäftigung bleiben können und Altersarbeitslosigkeit verhindert werden kann. Mit der Verkürzung auf drei Jahre wird es vielen älteren Arbeitnehmer:innen nicht mehr möglich sein, eine Altersteilzeit anzutreten und im Erwerbsprozess zu bleiben – weil sie bereits altersbedingt gekündigt wurden. Es ist daher sinnvoller, die Altersteilzeit als zweite Möglichkeit zur Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters und Schaffung altersgerechter Arbeitsbedingungen in ihrer aktuellen Form beizubehalten“, so Koza.
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