Über 21.000 fordern Abwahlmöglichkeit des Nationalratspräsidenten
Der Nationalratspräsident ist in Österreich nicht abwählbar – egal, wie er handelt. Diese verfassungsrechtliche Lücke gefährdet die demokratische Kontrolle. Daher fordert die zivilgesellschaftliche Kampagnenorganisation #aufstehn eine gesetzliche Abwahlmöglichkeit. Mit einer Fotoaktion vor dem Parlament und einem Online-Appell, der bereits von über 21.000 Menschen unterzeichnet wurde, setzt #aufstehn ein starkes Zeichen für den Schutz der Demokratie.
Link zum Appell: aufstehn.at/abwahl
Honorarfreie Fotos : aufstehn.at/presse-nationalratspraesident
Fehlende Abwahlmöglichkeit als Gefahr für Demokratie
Ob Verharmlosung von Rechtsextremismus, eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch oder die Duldung von NS-Begriffen im Parlament: Als Nationalratspräsident sorgt Walter Rosenkranz (FPÖ) immer wieder für Diskussionen. Zuletzt lehnte er die Bestrahlung des Parlaments in Regenbogenfarben zur Pride-Parade ab. Doch egal, wie schwerwiegend die Vorwürfe sind, sein Handeln hat keine Konsequenzen. Denn einmal im Amt, kann der Nationalratspräsident nicht mehr abgewählt werden. “Ein Nationalratspräsident, der sich alles leisten kann, ist eine Gefahr für unsere Demokratie”, erklärt Fatima Jost von #aufstehn.
Heinz Mayer: “Dass Nationalratspräsident nicht aus Amt entfernt werden kann, ist unverständlich”
Der Nationalratspräsident hat nicht nur die höchste Funktion im österreichischen Parlament, sondern ist nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt der Republik. “Der Nationalratspräsident ist das einzige hohe Staatsorgan, das aus seinem Amt nicht entfernt werden kann. Der Bundespräsident wie auch die Mitglieder der Bundesregierung und die Volksanwält_innen können zum Beispiel vom Verfassungsgerichtshof auf Amtsverlust belangt werden. Warum das beim Präsidenten des Nationalrats nicht der Fall sein kann, ist mir unverständlich. Ebenso kann ich nicht erkennen, warum die Geschäftsordnung des Nationalrats nicht auch eine Abwahl eines amtierenden Nationalratspräsidenten vorsehen kann”, so Verfassungsexperte Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer.
Abwahlmöglichkeit schützt Demokratie
Ob Rumänien, Slowakei oder Tschechien: In vielen Ländern ist die Abwahl von Personen aus vergleichbaren Ämtern, wie Parlamentspräsident_innen, möglich. Diese Möglichkeit muss es auch in Österreich geben. Deshalb hat #aufstehn den Appell “Nationalratspräsident – Abwahl ermöglichen!” ins Leben gerufen. Über 21.000 Personen haben die Forderung bereits unterzeichnet. “Wir möchten die Unterschriften noch vor der Sommerpause an die Regierung und die Abgeordneten des Nationalrats übergeben. Dann liegt es an der Politik, unsere Demokratie zu schützen – und Rechtsextremismus aus dem Parlament zu verbannen”, so Fatima Jost von #aufstehn.
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