FPÖ – Stefan: „Budget steht für erhöhte Gerichtsgebühren mit sinkender Qualität im Justizbereich“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

FPÖ – Stefan: „Budget steht für erhöhte Gerichtsgebühren mit sinkender Qualität im Justizbereich“

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„Mit der höchsten Abgabequote in der Europäischen Union, die bereits auf über 45 Prozent geklettert ist, weist Österreich auch die höchsten Gerichtsgebühren auf. Dabei haben sich die Gerichtsgebühreneinnahmen in Österreich von 2010 bis 2022 von 779.840.000 Euro auf 1.499.083.918 Euro fast verdoppelt! Ein Anstieg um beinahe einhundert Prozent“, erklärte gestern der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan in seinem Debattenbeitrag zum Justizbudget.

Dabei sei in Europa im gleichen Zeitraum der Durchschnitt der Einnahmen aus Gerichtsgebühren im Schnitt nur um 15 Prozent gestiegen. Österreich stelle hier den Spitzenreiter in der EU und in Europa gesamt dar. „Die Gerichte sind in manchen Bereichen durch einen deutlich höheren Anfall belastet, die Justizanstalten sind überbelegt, die Personalsituation der Justizwachebeamten ist katastrophal. Der Schluss, den diese Bundesregierung jedoch zieht, sind keine zusätzlichen Planstellen in den Gerichten und den Justizanstalten, stattdessen werden die Gerichts- und sonstigen Gebühren massiv erhöht“, so Stefan.

Der freiheitliche Justizsprecher wies auf zahlreiche Gebühren hin, denen oft keine Leistungen des Staatsapparats gegenüberstehen und die teilweise um 50 Prozent erhöht werden. „Und wieder trifft es meistens all jene, die wenig zur Verfügung haben am meisten. Auf der anderen Seite gab es in einigen Teilen der Justiz in den letzten Monaten einen um etwa 15 Prozent höheren Anfall an Akten, damit könnte man also glauben, dass mehr Personal Richter, Rechtspfleger, Kanzleipersonal benötigt werden, dafür ist trotz der gigantischen und nunmehr noch erhöhten Gerichtskosten jedoch kein Geld da – im Gegenteil“, bemängelte Stefan.

„Die minimale nominelle Erhöhung des Budgets wird vollkommen durch inflationsbedingte Gehaltserhöhungen aufgesaugt und die Qualität des Justizapparats reduziert. So wird das Gerichtspraktikum für jene, die einen juristischen Beruf anstreben, von sieben auf fünf Monate reduziert. Das macht angeblich laut Bundesregierung überhaupt keinen Unterschied in der Ausbildung aus. Interessant, dass sich weniger Ausbildung nicht auf die Qualität auswirken soll, vielleicht ist das ein Sparkonzept für die gesamte Bildungslandschaft?“, merkte Stefan ironisch an.

„Das Erwachsenenschutzgesetz war der große Stolz der Justiz. Damit sollte der Missbrauch bei den Sachwalterschaften beseitigt werden – aus der Sachwalterschaft wurde die gerichtliche Erwachsenenvertretung, die alle drei Jahre überprüft werden musste, damit niemand einen Erwachsenenvertreter hat, den er nicht mehr braucht – künftig wird nur mehr alle fünf Jahre kontrolliert. Wenn die Kontrolle nach drei Jahren wichtig war, um Missstände hintanzuhalten, erhöht sich das Missstandsrisiko jetzt um zwei Drittel“, führte Stefan weiter aus.

Stefan brachte in weiterer Folge nachstehenden Antrag ein: „Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Senkung der Gerichtsgebühren vorsieht, um den Zugang zur Justiz für alle Bürger erschwinglich zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Österreichs in der Europäischen Union zu verbessern.“

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