Fall Pilnacek: Noch keine Entscheidung über U-Ausschuss-Verlangen der FPÖ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Fall Pilnacek: Noch keine Entscheidung über U-Ausschuss-Verlangen der FPÖ

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Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat heute die Beratungen über das U-Ausschuss-Verlangen der FPÖ aufgenommen. Mit dem sogenannten „ÖVP-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss“ wollen die Freiheitlichen zum einen die Ermittlungen rund um den Tod des ehemaligen Spitzenbeamten im Justizministerium Christian Pilnacek und zum anderen den behördlichen Umgang mit Corona-Demonstrationen und „regierungs- und maßnahmenkritischen Bürgern“ durchleuchten. In beiden Fällen orten die Freiheitlichen unzulässige politische Einflussnahmen, wobei sie vor allem die ÖVP im Visier haben. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen ist heute noch nicht gefallen: Die Beratungen wurden auf Antrag von ÖVP-Abgeordnetem Wolfgang Gerstl einstimmig vertagt. Laut Ausschussobmann August Wöginger soll die Entscheidung im Juli – rund um die nächste Plenarwoche – fallen.

Grünes Licht gab der Geschäftsordnungsausschuss hingegen für zwei Fünf-Parteien-Anträge, die in Zusammenhang mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes stehen und erst gestern eingebracht worden waren. Dabei geht es zum einen um eine Novellierung der Geschäftsordnung des Nationalrats und zum anderen um notwendige Anpassungen im Informationsordnungsgesetz und im Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz.

U-Ausschuss: Prüfung des Untersuchungsgegenstands läuft noch

Grundsätzlich ist die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein parlamentarisches Minderheitsrecht. Ein Viertel der Abgeordneten reicht aus, um einen U-Ausschuss in die Wege zu leiten. Allerdings sind, was den Untersuchungsgegenstand betrifft, gewisse verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten. So muss es sich dabei um einen „bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ handeln.

Während sich FPÖ-Abgeordneter Norbert Nemeth im Ausschuss davon überzeugt zeigte, dass der von seiner Fraktion verlangte ÖVP-Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss (1/US) allen rechtlichen Vorgaben entspricht, äußerte ÖVP-Abgeordneter Gerstl Zweifel. Seine Fraktion überprüfe gerade den Sachverhalt, sei damit aber „noch nicht fertig“, sagte er und begründete damit den Vertagungsantrag.

Rechtlich gesehen hat der Geschäftsordnungsausschuss noch weitere vier Wochen Zeit für einen Bericht an das Plenum, nachdem er die Beratungen heute innerhalb der geltenden vier-Wochen-Frist aufgenommen hat. Laut Gerstl soll diese zweite vierwöchige Frist aber nicht zur Gänze ausgeschöpft werden. Spätestens in der letzten Nationalratssitzung vor dem Sommer – am 10. oder 11. Juli – soll ihm zufolge über das Ergebnis der Ausschussberatungen diskutiert werden. Das bekräftigte auch Ausschussvorsitzender August Wöginger.

Macht der Geschäftsordnungsausschuss mehrheitlich Einwände gegen den Untersuchungsgegenstand geltend, kann sich die FPÖ an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. Anderenfalls sind vom Ausschuss die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses festzulegen, der grundsätzliche Beweisbeschluss zu fassen sowie Verfahrensrichter:in und Verfahrensanwält:in zu wählen. Das gilt auch, falls er Teile des Untersuchungsgegenstands durchwinkt.

Einhellige Zustimmung zur Änderung der Geschäftsordnung

Ohne Debatte haben eine Novelle zum Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats (322/A) sowie Änderungen im Informationsordnungsgesetz und im Parlamentarischen Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnengesetz (323/A) den Ausschuss passiert. Die Abgeordneten stimmten der Anpassung dieser drei Gesetze an das ab September geltende Grundrecht auf Informationsfreiheit zu.

Zum einen geht es dabei um die Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem öffentlichen Interesse, zu der künftig nicht nur die öffentliche Verwaltung verpflichtet ist, sondern auch der Nationalrat und der Bundesrat. In Bezug auf den Nationalrat sollen entsprechende Veröffentlichungen laut GOG-Novelle auf der Website des Parlaments erfolgen. Verantwortlich dafür ist der Nationalratspräsident – bzw. die Nationalratspräsidentin -, wobei dieser laut Antrag dazu angehalten ist, Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz zu halten. Dabei geht es nicht um einzelne Veröffentlichungen, sondern insbesondere um die Frage, welche Arten von Informationen in welcher Form künftig zusätzlich bereitgestellt werden sollen. Großen Änderungsbedarf sehen die Abgeordneten allerdings nicht: Über die Parlaments-Website seien schon jetzt weitreichende Informationen verfügbar, damit bestehe schon seit langem Transparenz, wird in den Erläuterungen angemerkt.

Der zweite Antrag sieht insbesondere begriffliche Anpassungen im Informationsordnungsgesetz und im Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz vor. So wird statt auf „Verschwiegenheitspflichten“ auf „Geheimhaltungspflichten“ verwiesen. Außerdem wird Vorsorge dafür getroffen, dass vertrauliche und geheime Dokumente, die das Parlament erhält, weiter entsprechend klassifiziert werden können.

Zu Beginn der Sitzung war Abgeordneter Philip Kucher zu einem der drei Obmann-Stellvertreter:innen des Ausschusses gewählt worden. (Schluss) gs


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