Parlament: TOP im Nationalrat am 16. Juni 2025
Am Montag werden die abschließenden Beratungen über das Doppelbudget 2025/26 und den neuen Bundesfinanzrahmen im Nationalrat beginnen. Zuvor wird die Regierungsspitze eine Erklärung zum Amoklauf in Graz abgeben. Zudem werden die Abgeordneten über budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau sowie zwei budgetbegleitende Gesetzespakete diskutieren. Neben dutzenden weiteren Sparmaßnahmen wollen die Regierungsparteien mit den beiden Sammelnovellen das Aus für den Klimabonus und den erschwerten Zugang zur Korridorpension besiegeln. Außerdem sollen die Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen zwei Jahre nicht an die Inflation angepasst werden und steuerliche Entlastungen, die aus dem dritten Drittel der sogenannten kalten Progression gespeist werden, bis 2029 entfallen.
An Entlastungsmaßnahmen sind unter anderem eine Umsatzsteuerbefreiung von Frauenhygieneartikeln, die Verdreifachung des „Pendlereuro“, die Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für Kasten- und Pritschenwägen und eine Ausweitung der Pauschalierung von Betriebsausgaben für kleine Unternehmen vorgesehen. Auch die Gemeinden können mit einer Finanzspritze rechnen. Schließlich steht auch noch eine Novelle zum Universitätsgesetz mit temporären Erleichterungen für Universitäten zur Rekrutierung von Forscher:innen aus den USA zur Debatte.
Formal gesehen finden am Montag drei Plenarsitzungen statt, wobei die Beratungen über das Doppelbudget am Dienstag und am Mittwoch fortgesetzt werden. Die Schlussabstimmungen dazu sind für Mittwochabend anberaumt. Eine Aktuelle Stunde oder Fragestunde sind in der Plenarwoche nicht vorgesehen.
Erklärung der Bundesregierung zum Amoklauf in Graz
An der Spitze der Tagesordnung der ersten Sitzung am Montag stehen Erklärungen von Bundeskanzler Christian Stocker, Vizekanzler Andreas Babler und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger zum Amoklauf an einer Grazer Schule. Ein 21-Jähriger hat in seiner ehemaligen Schule ein Blutbad mit zehn Toten angerichtet und sich danach selbst erschossen. Im Anschluss an die Erklärungen ist eine Debatte geplant. Zu Sitzungsbeginn um 9.00 Uhr werden die Abgeordneten den Opfern des Amoklaufs außerdem in einer Trauerminute gedenken.
Aus für Klimabonus, erschwerter Zugang zur Korridorpension
Um das Budgetdefizit zu senken, hat sich die Regierung auf eine Reihe von ausgaben- und einnahmenseitigen Sparmaßnahmen verständigt. Einige davon, etwa die Erhöhung der Bankenabgabe und höhere Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen, hat das Parlament bereits beschlossen, nun sollen mit dem umfangreichen Budgetbegleitgesetz und einer ergänzenden Sammelnovelle zwei weitere Sparpakete folgen. Ergänzend zu den Konsolidierungsmaßnahmen sind allerdings auch einzelne Entlastungen vorgesehen. Davon werden etwa Gemeinden, kleine Unternehmen und Pendler:innen profitieren. Dass die beiden Gesetzespakete noch einmal aufgeschnürt werden, ist nicht zu erwarten: Im Budgetausschuss haben sie die Zustimmung von ÖVP, SPÖ und NEOS erhalten.
Insgesamt werden mit dem Budgetbegleitgesetz 72 Gesetze geändert und ein neues Gesetz geschaffen. Unter anderem wollen die Regierungsparteien damit das Aus für den Klimabonus sowie den erschwerten Zugang zur Korridorpension besiegeln. Konkret wird das Alter, ab dem man – mit Abschlägen – in Frühpension gehen kann, schrittweise auf 63 Jahre hinaufgesetzt. Gleichzeitig werden dafür künftig 42 statt 40 Versicherungsjahre benötigt. Die Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen wie das Kinderbetreuungsgeld werden zwei Jahre lang nicht an die Inflation angepasst.
Darüber hinaus soll die Verpflichtung, das dritte Drittel der sogenannten kalten Progression für steuerliche Entlastungsmaßnahmen zu verwenden, bis zum Jahr 2029 entfallen. Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe werden in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen geringfügig dazuverdienen dürfen. Dazu kommen dutzende weitere Maßnahmen, die von einer Erhöhung der Servicegebühr für die E-Card und vom vorübergehenden Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze über das Schließen einer Lücke im Grunderwerbsteuergesetz bis hin zur Erhöhung des Selbstbehalts für die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt reichen. Umwidmungsgewinne werden künftig gesondert besteuert. Im Justizbereich sollen unter anderem bedingte Haftentlassungen forciert und mehr Fußfesseln genehmigt werden.
Mit einer Finanzspritze können hingegen die Gemeinden rechnen. Frisches Geld gibt es für sie zwar nicht, sie werden die übrig gebliebenen Zweckzuschüsse aus den Gemeindehilfspaketen 2020, 2023 und 2025 aber ohne Verpflichtung zur Kofinanzierung und weitere Auflagen für Investitionen verwenden können. Als Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus wird der „Pendlereuro“ auf 6 Ꞓ pro Kilometer Wegstrecke verdreifacht. Ebenso werden Verhütungsmittel sowie Frauenhygieneartikel von der Umsatzsteuer befreit und die Schulfahrtbeihilfe und die Fahrtbeihilfe für Lehrlinge erhöht. Kleine Unternehmen werden von der deutlichen Anhebung der Pauschalierungsgrenze für die Geltendmachung von Betriebsausgaben profitieren. Auch eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 Ꞓ im Jahr 2025 ist vorgesehen. Ab 2026 soll es außerdem wieder frisches Geld für die Förderung des Heizungstauschs geben, und zwar 360 Mio. Ꞓ jährlich.
Zu den zahlreichen weiteren Maßnahmen gehören unter anderem: Die Streichung des Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen, die Neufestsetzung des Universitätsbudgets für die Periode 2025 bis 2027, die Erhöhung des Stiftungseingangssteuersatzes, höhere Glücksspielabgaben, die Reduzierung der besonderen Sportförderung, die Verkürzung der Gerichtspraxis auf fünf Monate, Anpassungen bei der Gewinnabschöpfung von Energiekonzernen, Verlängerungen und Kürzungen von Umweltförderungen, eine neue Förderschiene für Biodiversitätsförderung, die Nicht-Valorisierung der Parteienförderung 2026, ein verpflichtender Klimacheck bei Gesetzesvorhaben, Kürzungen beim Waldfonds, beim ORF und bei der „Wiener Zeitung“, die Sanierung des Konferenzzentrums sowie eine höhere Basisabgeltung für die Statistik Austria, die Spanische Hofreitschule und die AGES.
Kurzfristig haben ÖVP, SPÖ und NEOS außerdem eine Halbierung des amtlichen Kilometergeldes für Motorräder und Fahrräder auf 25 Cent auf den Weg gebracht. Außerdem sollen Kasten- und Pritschenwägen sowie andere Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung wieder von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit werden. Anspruch auf den Handwerkerbonus wird man für die verbleibende Laufzeit bis Ende 2025 auch dann haben, wenn die Arbeiten von einem Unternehmen mit Sitz in der EU bzw. dem EWR-Raum durchgeführt wurden.
Im Ausschuss betonten die Regierungsparteien, dass die Sparmaßnahmen notwendig seien, um den Staatshaushalt wieder in Ordnung zu bringen. Die Grünen wollen einzelne Vorhaben zwar unterstützen, insgesamt orten sie aber gravierende Mängel. So würden klimaschädliche Subventionen ausgebaut statt reduziert, kritisierten sie. Zudem forderten sie mehr Unterstützung für einkommensschwache Haushalte. Die FPÖ äußerte sich insbesondere zum erschwerten Zugang zur Korridorpension kritisch.
Im Zuge der Plenardebatte über das Budgetbegleitgesetz soll einer Vereinbarung der Fraktionen zufolge auch die Generaldebatte über das Doppelbudget 2025/26 stattfinden.
Budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau
Ziel eines von Verkehrsminister Peter Hanke vorgelegten Gesetzesvorschlags ist die Schaffung einer haushaltsrechtlichen Grundlage zur finanziellen Absicherung der Zahlung von Annuitäten, die auf Basis des ÖBB-Rahmenplans 2025 bis 2030 entstehen. Der ÖBB-Rahmenplan ist das Finanzierungsinstrument des Bundes für das Bahnnetz. Damit soll die Umsetzung des Zielnetzes weiter vorangetrieben und der Ausbau der europäischen TEN-Schienenachsen weiterverfolgt werden. Konkret sind Vorbelastungen in Höhe von 54,24 Mrd. Ꞓ für die Finanzjahre 2026 bis 2030 geplant. Gleichzeitig soll das Gesetz den Betrieb und die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur sicherstellen. Hierfür sind weitere Vorbelastungen von 7,96 Mrd. Ꞓ vorgesehen. Daraus ergibt sich eine Summe von 62,2 Mrd. Ꞓ. Die Zuschüsse sind auf 30 bzw. auf 50 Jahre beim Brenner-Basistunnel ausgelegt, daher führen die Investitionen bis 2030 zu Vorbelastungen im Bundeshaushalt bis zum Jahr 2079. Der Budgetausschuss hat sich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS für die Vorlage ausgesprochen. Die Grünen kritisierten Kürzungen beim Rahmenplan.
Leichtere Anstellung von US-Wissenschaftler:innen
Mit breiter Mehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen hat der Wissenschaftsausschuss eine Novelle des Universitäts- und des Bildungsdokumentationsgesetzes ins Plenum geschickt. Neben Vereinfachungen für staatenübergreifende Studienprogramme sollen im Universitätsgesetz befristete Ausnahmeregelungen – etwa bei der Ausschreibungspflicht – geschaffen werden. Diese sollen den Universitäten angesichts aktueller Entwicklungen die Anstellung von wissenschaftlichem Personal aus den USA erleichtern.
Darüber hinaus zielen umfangreiche Änderungen des Bildungsdokumentationsgesetzes vor allem auf die Fortentwicklung des digitalen Datenverbunds der Universitäten und Hochschulen ab. Das betrifft insbesondere die Regeln über den Datenaustausch. In diesem Zusammenhang sollen auch Schritte für die Schaffung eines österreichweiten digitalen Studierendenausweises gesetzt werden. Dazu brachten ÖVP, SPÖ und NEOS im Ausschuss einen Abänderungsantrag ein. Demnach ist im Bildungsdokumentationsgesetz auch die Herstellung des Einvernehmens mit dem Bildungsministerium notwendig. Der digitale Studierendenausweis soll ab Sommersemester 2026 verfügbar sein, wie Wissenschaftsministerin Eva Maria Holzleitner im Ausschuss ankündigte.
Budget: Regierung erwartet 2025 und 2026 Minus von mehr als 18 Mrd. Ꞓ
In einer weiteren Plenarsitzung werden die Abgeordneten mit den Detailberatungen über das Doppelbudget 2025/26 und den neuen mittelfristigen Bundesfinanzrahmen bis zum Jahr 2029 beginnen. Trotz der geplanten Konsolidierungsmaßnahmen mit einem kumulierten Volumen von rund 15 Mrd. Ꞓ erwartet die Regierung für heuer und im nächsten Jahr ein Defizit von mehr als 18 Mrd. Ꞓ. Damit steuert Österreich auf ein EU-Defizitverfahren zu.
Konkret sind für heuer Ausgaben von 123,2 Mrd. Ꞓ und Einnahmen in der Höhe von 105,1 Mrd. Ꞓ veranschlagt. Das entspricht einem Abgang von 18,1 Mrd. Ꞓ bzw. 3,5 % des BIP. Gesamtstaatlich wird ein Minus von 4,5 % erwartet. Auch 2026 soll der Saldo mit -18,3 Mrd. Ꞓ, bei Ausgaben von 125,9 Mrd. Ꞓ und Einnahmen von 107,6 Mrd. Ꞓ, deutlich negativ bleiben. Erst 2028 will die Regierung gesamtstaatlich wieder die Maastricht-konforme Defizitgrenze von 3 % erreichen. Erschwert wird die Budgetkonsolidierung durch die schwache Konjunktur und steigende Zinsausgaben. Zudem führen verschiedene strukturelle Herausforderungen wie die Alterung der Gesellschaft, das schwache Produktivitätswachstum und der Klimawandel zu zusätzlichen budgetären Belastungen, wie der parlamentarische Budgetdienst in einer Analyse festhält. Für einzelne Bereiche wie Bildung und das Bundesheer wird es dennoch mehr Geld geben.
Die Schuldenquote steigt laut Bundesfinanzrahmen zwischen 2025 bis 2028 kontinuierlich von 84,7 % auf 87 %. 2029 soll sie dann erstmals wieder leicht – auf 86,9 % – zurückgehen.
Kritik an den Budgetentwürfen kommt von der Opposition. So orten die Grünen eine falsche Prioritätensetzung und bemängeln etwa Kürzungen beim Klimaschutz. Zudem sehen sie Menschen mit niedrigem Einkommen überproportional belastet. Die FPÖ sprach beim Budgethearing von einer „Totalkapitulation“ der Regierungsfraktionen und meinte, man werde alles daran setzen, um „den Schaden für die Bevölkerung“ so gering wie möglich zu halten. Breite Zustimmung erhielt im Budgetausschuss in diesem Sinn nur das Parlamentsbudget.
Präsidentschaftskanzlei
Von den einzelnen Budgetkapiteln stehen zunächst die Budgets der Obersten Organe und des Bundeskanzleramts zur Diskussion. So steigen die Ausgaben der Präsidentschaftskanzlei 2025, verglichen mit den tatsächlichen Ausgaben 2024, um 0,5 Mio. Ꞓ auf 12,7 Mio. Ꞓ an. Im Jahr 2026 reduzieren sie sich wieder auf 12,2 Mio. Ꞓ. Die Anzahl von 93 Planstellen bleibt bis 2026 auf gleichem Niveau. Laut Budgetbericht 2025 und 2026 verpflichtet sich die Präsidentschaftskanzlei, in den Jahren 2025 mit 0,5 Mio. Ꞓ und 2026 mit 0,1 Mio. Ꞓ zur Budgetkonsolidierung beizutragen. Dazu sollen im Bereich der Ermessensausgaben geplante Investitionen und Projekte noch einmal geprüft und gegebenenfalls verschoben werden. Zudem ist geplant, die Delegationsgrößen bei Reisen einer „besonders kritischen Prüfung“ zu unterziehen.
Bundesgesetzgebung
Die Auszahlungen in der Bundesgesetzgebung sinken laut Bundesvoranschlag im Jahr 2025 um 28,2 Mio. Ꞓ auf 284,8 Mio. Ꞓ. Im Jahr 2026 sollen sie erneut um 2,4 Mio. Ꞓ zurückgehen und damit bei 282,4 Mio. Ꞓ liegen. Den Ausgaben stehen in beiden Jahren Einnahmen von 2,3 Mio. Ꞓ gegenüber. Die Rückgänge in den Auszahlungen 2025 ergeben sich hauptsächlich aus der abgeschlossenen Sanierung des Parlamentsgebäudes bzw. Nutzung des Ausweichquartiers (-29,8 Mio. Ꞓ) und weniger Geldern für den Nationalfonds (-10,6 Mio. Ꞓ). Im Jahr 2026 führen Einsparungen in der Parlamentsverwaltung (-2,7 Mio. Ꞓ) und beim Nationalfonds (-2,7 Mio. Ꞓ) zu niedrigeren Ausgaben. Im Budgetausschuss versicherte Nationalratspräsident Walter Rosenkranz, dass der Kernbereich der Gesetzgebung, die parlamentarischen Klubs und die Abgeordneten nicht von Einsparungen betroffen seien.
Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof
Insbesondere aufgrund steigender Personalkosten ist im Budget 2025 ein leichter Anstieg der Ausgaben für die beiden Höchstgerichte vorgesehen. Für den Verfassungsgerichtshof sind 20,71 Mio. Ꞓ (+5,7 %) und für den Verwaltungsgerichtshof 27,6 Mio. Ꞓ (+4,2 %) veranschlagt. Auch 2026 gibt es für den Verfassungsgerichtshof ein kleines Budget-Plus von 0,28 Mio. Ꞓ. Damit sind 20,99 Mio. Ꞓ für 2026 budgetiert. Das Budget des Verwaltungsgerichtshofs geht 2026 um 0,72 Mio. Ꞓ auf 26,9 Mio. Ꞓ zurück.
Laut Budgetbericht 2025 und 2026 verpflichtet sich der Verfassungsgerichtshof, in den Jahren 2025 und 2026 mit jeweils 0,3 Mio. Ꞓ zur Budgetkonsolidierung beizutragen. Um dieses Volumen sicherzustellen, wird der Sachaufwand reduziert. Die Zahl der Planstellen bleibt bei 110. Der Verwaltungsgerichtshof will seinen Konsolidierungsbeitrag – 0,29 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 und 0,52 Mio. Ꞓ im Jahr 2026 – durch „größtmögliche Sparsamkeit“ in der Justizverwaltung sowie durch Einsparungen in der Bibliothek und bei den Energiekosten nach Fertigstellung der Photovoltaikanlage sicherstellen. Die Zahl von 202 Planstellen bleibt ebenfalls konstant.
Volksanwaltschaft
Im Budget der Volksanwaltschaft sind für 2025 Auszahlungen von 15,74 Mio. Ꞓ vorgesehen. Das sind um 0,1 Mio. Ꞓ mehr als 2024 ausgegeben wurden. Mehrkosten sind beim Personal budgetiert. Laut Analyse des Budgetdienstes des Parlaments sinkt der betriebliche Sachaufwand insbesondere wegen des Wegfalls der Verrechnung bundesinterner Mieten durch die Burghauptmannschaft. 2026 liegen die budgetierten Auszahlungen bei 15,71 Mio. Ꞓ und sind damit fast gleich hoch.
Rechnungshof
Das Rechnungshofbudget sieht für 2025 Ausgaben von 48,6 Mio. Ꞓ und für 2026 von 50,3 Mio. Ꞓ vor. Die Einnahmen werden mit jeweils 0,1 Mio. Ꞓ veranschlagt. Der Rechnungshof soll in den Jahren 2025 und 2026 mit jeweils 0,2 Mio. Ꞓ zur Konsolidierung beitragen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt er auf Einsparungen beim Sachaufwand, etwa was die Personalentwicklung, die Öffentlichkeitsarbeit und die Reinigung betrifft. Zudem soll der Umsetzungszeitraum von Maßnahmen zur Informationssicherheit verlängert werden. Das Budgetplus in der Höhe von 2,1 Mio. Ꞓ gegenüber 2024 resultiert aus einem Anstieg der Personalausgaben, wobei auch Nachzahlungen aufgrund der Vordienstzeitenreform eingerechnet sind.
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hielt im Budgetausschuss fest, mit den Budgets 2025 und 2026 gut arbeiten zu können. Die im Bundesfinanzrahmen verankerten Einschränkungen in den Folgejahren würden ohne personelle Reduktion allerdings nicht möglich sein.
Bundeskanzleramt
Für die Aufgabenbereiche des Bundeskanzleramts sollen 2025 626 Mio. Ꞓ und 2026 549 Mio. Ꞓ aufgewendet werden. Da Aufgaben zwischen den Ressorts verschoben wurden, ist ein Vergleich mit dem Budget 2024 schwierig. Das Bundeskanzleramt hat sich aber verpflichtet, 2025 mit 45 Mio. Ꞓ und 2026 mit 53,2 Mio. Ꞓ zur Budgetkonsolidierung beizutragen. Budgetreduktionen werden unter anderem bei den Ausgaben für Integration und für Digitalisierung ausgewiesen. Weiters sind 2025 auch geringere Mittel für die Statistik Austria vorgesehen, die 2026 aber wieder steigen sollen.
Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport
Für die Vizekanzler Andreas Babler zugeordneten Bereiche Wohnen, Medien, Telekommunikation und Sport sollen 2025 434 Mio. Ꞓ und 2026 718 Mio. Ꞓ zur Verfügung stehen. Auch hier ist ein Vergleich zu 2024 vor dem Hintergrund der Umschichtung von Zuständigkeiten nicht aussagekräftig. Zusätzliche Mittel sollen ab 2026 jedenfalls für ein „Meine-Zeitung“-Abo für junge Menschen (30 Mio. Ꞓ) und für eine neue Vertriebsförderung für Printmedien (25 Mio. Ꞓ) ausgegeben werden. Hingegen sollen die Sonderzuwendungen für den ORF gestrichen und die Zuschüsse für die „Wiener Zeitung“ reduziert werden. Ebenso in diese Budget-Untergliederung gekommen ist die Breitbandförderung: 2025 sind demnach 61 Mio. Ꞓ und 2026 214 Mio. Ꞓ für Telekommunikation und Breitband veranschlagt.
Für den Bereich Sport sind 2025 und 2026 Ausgaben in Höhe von 202 Mio. Ꞓ budgetiert. Dies entspricht laut parlamentarischem Budgetdienst einem Rückgang von 24 Mio. Ꞓ bzw. 10,5 % im Vergleich zu den erfolgten Ausgaben 2024. Die Einsparungen betreffen sowohl die allgemeine als auch die besondere Sportförderung. Für „Allgemeine Sportförderung und Services“ sind 2025 und 2026 je 85 Mio. Ꞓ veranschlagt, für die „Besondere Sportförderung“ werden jeweils 110 Mio. Ꞓ zur Verfügung stehen. Für die Bundessporteinrichtungen GmbH sind 2025 und 2026 jeweils 6,7 Mio. Ꞓ vorgesehen.
Kunst und Kultur
Die Budgetentwicklung für Kunst und Kultur für das heurige und das kommende Jahr zeigt nach einem kräftigen Anstieg der letzten Jahre vor dem Hintergrund der Budgetsanierung für 2025 nur mehr einen moderaten Anstieg um 12 Mio. Ꞓ auf 670,7 Mio. Ꞓ und 2026 einen Rückgang um 41 Mio. Ꞓ auf 629,8 Mio. Ꞓ. Im Vergleich dazu waren für Kunst und Kultur 2024 rund 658,5 Mio. Ꞓ budgetiert. Die Erhöhung 2025 ergibt sich aus einem Anstieg der Basisabgeltungen für die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek um 5 Mio. Ꞓ sowie steigenden Auszahlungen für den Denkmalschutz um 4 Mio. Ꞓ. Im Gegenzug sollen die Auszahlungen für die Kunst- und Kulturförderung um 11 Mio. Ꞓ sinken. Im Bundesvoranschlag 2026 ist dann laut Budgetdienst ein Sinken der Kunst- und Kulturförderung um 38 Mio. Ꞓ vorgesehen. Dem Kulturministerium zufolge sollen diese Einsparungen über alle Sparten hinweg gleichmäßig verteilt werden.
Äußeres
Das Außenministerium soll heuer ein Budget von insgesamt 655,7 Mio. Ꞓ erhalten. Die damit im Vergleich zu 2024 geplante Steigerung um 12,7 Mio. Ꞓ resultiert hauptsächlich aus einem Anstieg der Budgetmittel in der Zentralstelle und in den Vertretungsbehörden, insbesondere für das Personal. Die Beiträge an internationale Organisationen sollen sich aufgrund der Vorschreibungen für friedenserhaltende Maßnahmen sowie der Kandidatur für den UN-Sicherheitsrat 2027-2028 erhöhen. Einen Rückgang verzeichnen die Mittel für den Auslandskatastrophenfonds (AKF) und die Entwicklungszusammenarbeit (EZA).
2026 sollen die Auszahlungen um 36 Mio. Ꞓ auf 619,7 Mio. Ꞓ sinken. Zu einem Rückgang kommt es weiterhin bei der EZA und beim AKF. Mittelfristig soll es in den nächsten Jahren zu einem weiteren Budgetrückgang für das Außenressort kommen. Im Jahr 2029 soll die Auszahlungsobergrenze bei 573,4 Mio. Ꞓ liegen.
Justiz
Für das Justizressort sind im Budgetentwurf 2,4 Mrd. Ꞓ für 2025 und 2,41 Mrd. Ꞓ für 2026 veranschlagt. Die Mittel steigen damit 2025 im Vergleich zu den Ausgaben 2024 um 82 Mio. Ꞓ und 2026 gegenüber 2025 um 10 Mio. Ꞓ. Ein Plus von 99 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 beim Personal, das sich 2026 wieder um 29 Mio. Ꞓ reduziert, resultiert laut Erläuterungen aus Gehaltserhöhungen durch Struktureffekte sowie Nachzahlungen aufgrund der Vordienstzeitenreform.
Um seitens der Justiz zur Konsolidierung beizutragen, werden laut Voranschlag im Jahr 2025 Reduzierungen von 45 Mio. Ꞓ im infrastrukturellen Bereich gesetzt, insbesondere bei Baumaßnahmen und IT-Projekten, wobei etwa der Ausbau der Justizanstalt Göllersdorf fortgesetzt werden soll. Auch die im Budgetbegleitgesetz vorgesehenen Maßnahmen wie die Verkürzung der Gerichtspraxis und Fristverlängerungen im Erwachsenenschutzrecht sollen zu Einsparungen führen. Kein Zuwachs ist in den kommenden Jahren bei den Planstellen in der Justiz in Sicht. Laut Bundesfinanzrahmen soll der Stand von 12.516 Planstellen bis in das Jahr 2029 fortgeschrieben werden.
Eingepreist sind im Entwurf auch erwartete Steigerungen bei den Gerichtsgebühren und Grundbuchsgebühren. So sollen die Einzahlungen 2025 1,36 Mrd. Ꞓ und 2026 1,45 Mrd. Ꞓ betragen. Sie steigen damit 2025 im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2024 um 83 Mio. Ꞓ und 2026 gegenüber 2025 um 89 Mio. Ꞓ.
Inneres und Fremdenwesen
Das Innenressort geht von einem Einsparungspotential im Asylbereich aus, da sich immer weniger Personen in der Grundversorgung befinden. Für das Fremdenwesen wird für 2025 von Kosten in der Höhe von 694 Mio. Ꞓ und für 2026 nur mehr von 621 Mio. Ꞓ ausgegangen. Insgesamt sind für die innere Sicherheit für das laufende Jahr Ausgaben von rund 4,16 Mrd. Ꞓ und für 2026 von rund 4,14 Mrd. Ꞓ veranschlagt. Die Steigerung um 3,6 % gegenüber dem Vorjahr hängt vor allem mit den Personalkosten zusammen. Laut Innenminister Gerhard Karner soll es künftig durch ein neues Dienstzeitmodell zu einer effizienteren Dienstzeitplanung bei der Polizei kommen.
Wirtschaft, Energie, Tourismus
Für das Budget des Wirtschaftsressorts samt seinen Agenden für Energie und Tourismus sind für 2025 1,37 Mrd. Ꞓ und 2026 989 Mio. Ꞓ veranschlagt. Die Beträge sollen damit 2025 im Vergleich zu den Ausgaben 2024 um 636 Mio. Ꞓ und 2026 gegenüber 2025 um 378 Mio. Ꞓ sinken. Zurückzuführen ist die Reduktion vor allem auf das Auslaufen von Förderungen. Das betrifft etwa das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz, den Handwerkerbonus und die Investitionsprämie. Auch beim Filmförderungsprogramm FISA+ und bei der Dotierung für Investitionen im Bereich der Halbleiterindustrie (European Chips Act) kommt es zu Anpassungen.
Für die Transformation der Wirtschaft sind 2025 34 Mio. Ꞓ und 2026 46 Mio. Ꞓ budgetiert, um den Wandel der Industrie mit Fokus auf langfristige Resilienz und Nachhaltigkeit voranzutreiben. 2026 führt unter anderem eine nur einmalige Dotierung einer Standortoffensive mit 40 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 dann wieder zur Budgetreduktion.
Bei den Einnahmen im Wirtschaftsressort soll es 2025 und 2026 zu einer deutlichen Erhöhung kommen, und zwar auf jeweils 1,3 Mrd. Ꞓ. 2024 lagen diese bei 73 Mio. Ꞓ. Diese Entwicklung ergibt sich primär aus der Übertragung der Zuständigkeit für die Verwaltung der in der ÖBAG gebündelten staatlichen Beteiligungen und den daraus resultierenden Dividendenerträgen.
Für den Bereich Energie sind laut Budgetdienst des Parlaments 361 Mio. Ꞓ (2025) bzw. 337 Mio. Ꞓ (2026) budgetiert. Davon entfallen 73 Mio. Ꞓ (2025) bzw. 77 Mio. Ꞓ (2026) auf den Klima- und Energiefonds (KLI.EN). Die strategische Gasreserve ist im Jahr 2025 mit 113 Mio. Ꞓ veranschlagt, 2026 soll es dann einen Rückgang um 16 Mio. Ꞓ geben. Eingestellt werden die Förderungen für Gasdiversifizierung.
Inhaltliche Schwerpunkte der Förderungen und Auszahlungen im Tourismus bilden laut Erläuterungen die weitere Umsetzung des „Plan T – Masterplan für Tourismus“, der Mitgliedsbeitrag des Bundes zur Österreich Werbung und die gewerbliche Tourismusförderung des Bundes. Gegenüber den Ausgaben im Jahr 2024 von 66 Mio. Ꞓ sinkt das Tourismusbudget laut Entwurf im Jahr 2025 und 2026 jeweils auf 61,4 Mio. Ꞓ.
Wirtschaftsforschung
Der Großteil der Auszahlungen in der angewandten Wirtschaftsforschung betrifft die Dotierung der Forschungsförderungseinrichtungen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) und Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG). Die Auszahlungen dieses Budgetkapitels sind für 2025 mit 229 Mio. Ꞓ und für 2026 mit 219 Mio. Ꞓ veranschlagt und sollen damit 2025 im Vergleich zu den Ausgaben 2024 um knapp 7 Mio. Ꞓ steigen. Unter anderem soll die Forschungsförderung für Transformation um 21 Mio. Ꞓ angehoben werden und damit für 2025 und 2026 jeweils bei 90 Mio. Ꞓ stehen.
Die Beratungen über das Doppelbudget und den Bundesfinanzrahmen werden dann am Dienstag fortgesetzt, wobei es zum Auftakt um das Budget von Frauen- und Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner gehen wird.
Erste Lesung in Zuweisungssitzung
Noch offen ist, ob es am Montag zu einer ersten Diskussion über notwendige Geschäftsordnungsänderungen in Zusammenhang mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes kommen wird. Sie könnte in der Zuweisungssitzung stattfinden, die zwischen die beiden Nationalratssitzungen am Montag eingeschoben wurde. Voraussetzung für die Durchführung der Ersten Lesung ist, dass ein entsprechender Gesetzesantrag zeitgerecht eingebracht wird. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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