Strafanzeige gegen Pokerstars bei der WKStA
Die Rechtsanwaltskanzlei Salburg hat für Mandanten, deren Gerichtsprozesse vom Prozessfinanzierer Padronus finanziert werden, eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen den bekannten Glücksspielanbieter Pokerstars eingebracht. Inhalt der Anzeige ist täuschendes und betrügerisches Verhalten von Pokerstars. “Der Gesamtschaden der Mandanten beträgt insgesamt über 5 Millionen Euro, weshalb die WKStA statt der Staatsanwaltschaft Wien zuständig ist” erklärt Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus.
Pokerstars bietet virtuelle Poker- und Casinospiele an und vermittelt in seinem Werbeauftritt den Eindruck, in Österreich zum Anbieten von Glücksspiel berechtigt zu sein. In Wirklichkeit verfügt das Unternehmen jedoch – wie viele andere Anbieter – über keine österreichische Konzession, weshalb die Plattform hierzulande illegal ist und sämtliche erlittenen Verluste rückforderbar sind. “Aus diesem Grund konnten wir für unsere Kunden bereits rechtskräftige Gerichtsurteile im Gesamtausmaß von über 5 Mio. allein gegen den Anbieter Pokerstars erwirken. Pokerstars weigert sich jedoch seit Jahren, rechtskräftige österreichische Gerichtsurteile zu befolgen und die Verluste zurückzuzahlen. Sie berufen sich auf ein europarechtswidriges Gesetz aus Malta, wonach österreichische Glücksspiel-Urteile nicht vollstreckt werden dürfen. Dies, obwohl Grundpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen ist”, so Eibl.
Zudem hat der Oberste Gerichtshof (8 Ob 21/24) im Jahr 2024 entschieden, dass auch Glücksspielanbieter wie Pokerstars an Spieler ausbezahlte Gewinne wieder zurückfordern können, weil die zwischen Pokerstars und Spieler geschlossenen Nutzungsverträge absolut nichtig sind. “Dies führt zu der absurden Situation, dass Verbraucher trotz rechtskräftiger Urteile gegen Pokerstars auf ihrem finanziellen Schaden sitzen bleiben, wohingegen Pokerstars selbst keine Gewinne ausbezahlen muss bzw. bereits ausgezahlte Gewinne in Österreich zurückfordern kann”, sagt Eibl.
Damit sind auch bekannte heimische Pokerspieler wie beispielweise Fedor Holz, Matthias Eibinger und Jessica Teusl nicht davor gefeit, auf der Plattform erzielte Gewinne irgendwann zurückzahlen zu müssen. “Spätestens wenn das maltesische Unternehmen irgendwann Insolvenz anmelden sollte, würde der Masseverwalter wohl die ausbezahlten Gewinne zurückfordern, notfalls gerichtlich. Im Hinblick darauf, dass das Unternehmen keinerlei Rückstellungen für die österreichischen und deutschen rechtskräftigen Gerichtsurteile gebildet hat, erscheint eine Insolvenz durchaus möglich“, erläutert Eibl.
Ein aktuelles Gutachten des bekannten Strafverteidigers Prof. Dr. Norbert Wess legt nahe, dass das Verhalten von Pokerstars im Hinblick auf die Tatbestände Täuschung (§ 108 StGB) und Betrug (§ 146 StGB) strafrechtlich relevant sein könnte. Der Werbeauftritt von Pokerstars hinsichtlich der Legalität ihres Glückspielangebots sei irreführend. Weil die Ansprüche der Spielteilnehmer nicht realisierbar sein könnten, könnte dadurch ein Vermögensschaden eingetreten sein. Gerade die Erfahrungen aus der Praxis würden zeigen, dass die
osterreichischen Strafverfolgungsbehorden gerade dann, wenn vulnerable Personengruppen, zu denen beispielsweise Spielsuchtige bzw Konsumenten per se zahlen, betroffen sind, sehr dazu geneigt sind, Ermittlungsverfahren zu eroffnen und in diesen die Verdachtsmomente akribisch und sorgfaltig zu prufen.
Pathologisches Spielen ist Ausdruck einer psychische Störung, die als Impulskontrollstörung (ICD-10) bzw. Abhängigkeitserkrankung (DSM-5) klassifiziert wird. Sie wird durch die Unfähigkeit eines Betroffenen gekennzeichnet, dem Impuls zum Glücksspiel oder Wetten zu widerstehen, auch wenn dies gravierende bis hin zu existenziellen Folgen im persönlichen, familiären oder beruflichen Umfeld nach sich zu ziehen droht oder diese schon nach sich gezogen hat.
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