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Doppelbudget 2025/26: Auch Sozialministerium muss sparen

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Der generelle Spardruck macht auch vor dem Budget des Sozialministeriums nicht Halt. Zwar steigen die Ausgaben für Pensionen in den nächsten Jahren weiter an und auch in die Pflege werden laut Doppelbudget 2025/26 deutlich mehr Mittel fließen, in anderen Bereichen sind zum Teil aber erhebliche Kürzungen zu erwarten. Das betrifft etwa Menschen mit Behinderungen und Maßnahmen zur Armutsbekämpfung. Für sie wird es 2025 und 2026 deutlich weniger Geld als zuletzt geben. Verantwortlich dafür machte Sozialministerin Korinna Schumann heute im Parlament die Vorgängerregierung. Diese habe Projekte und Sonderzuwendungen finanziert, die auf Dauer nicht leistbar seien, hielt sie bei den Beratungen im Budgetausschuss des Nationalrats über die Budgetkapitel Soziales und Pensionen fest. Sparen will das Sozialministerium außerdem im Bereich der Verwaltung und bei Informationstätigkeiten.

Sie habe von der Vorgängerregierung „ein ordentliches Rucksackerl“ übernommen, replizierte Schumann auf Kritik der Grünen an den Sparmaßnahmen. So sei für Projekte wie die persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderungen zwar eine Anschubfinanzierung bereitgestellt worden, man habe sich aber nicht um eine nachhaltige Finanzierung gekümmert. Ähnliches gilt Schumann zufolge für viele Sonderzuwendungen im Bereich der Armutsbekämpfung, die nun ausgelaufen sind. Es sei ihr aber gelungen, das Budget für den Ausgleichstaxfonds durch eine Sonderdotierung im Jahr 2026 zu stabilisieren, machte sie geltend. Zudem hofft sie, Einsparungen bei der Unterstützung von Armut betroffener bzw. armutsgefährdeter Haushalte durch den neuen „Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation“ wettmachen zu können. Überdies wies sie auf die geplante Kindergrundsicherung und den Unterhaltsgarantiefonds hin.

Ausdrücklich versicherte die Ministerin außerdem, dass die nächsten Pensionserhöhungen „nach gesetzlicher Lage stattfinden werden“. Auch das Pensionskonto und das gesetzliche Pensionsalter werden ihr zufolge nicht angetastet. Die vereinbarten Sparmaßnahmen im Pensionsbereich machten ihr in diesem Sinn zwar „keine Freude“, sagte Schumann, man habe aber gravierendere Maßnahmen „abwehren“ können.

Mehr Geld für Pflege

Grund für das Budgetplus im Pflegebereich sind insbesondere die Valorisierung des Pflegegeldes, die steigende Zahl an Pflegegeldbezieher:innen und die höhere Dotierung des Pflegefonds. Außerdem werden die Zuwendungen an den Hospiz- und Palliativfonds ab 2025 an die Inflation angepasst. Sie freue sich, dass das Pflegegeld weiter valorisiert werden könne und die Finanzierung der Pflege gesichert sei, hielt Schumann dazu heute fest. Auch 2026 wird es ihr zufolge in diesem Bereich keine Sparmaßnahmen geben. Man werde Rücklagen nutzen, hielt sie gegenüber FPÖ-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch fest. Diese hatte davor aus den Budgetzahlen geschlossen, dass es im kommenden Jahr zu gewissen Einschränkungen kommen werde.

Schumann hofft außerdem, dass die Länder darauf verzichten, die 13. und 14. Monatspension von Pflegeheim-Bewohner:innen einzubehalten. Sie habe Verständnis dafür, dass die Länder aufgrund der schwierigen budgetären Lage versuchten, finanzielle Quellen zu erschließen, sagte sie zu FPÖ-Abgeordneter Andrea Michaela Schartel. Einen höheren Selbstbehalt in Pflegeheimen halte sie aber „nicht für richtig“, zumal ohnehin schon ein Großteil der Pension abgegeben werden müsse. Es sei wichtig, dass die Betroffenen noch eigenes Geld zur Verfügung hätten, zumal auch Ausgaben für besondere Heilbehelfe anfielen.

Von Grün-Abgeordnetem Schallmeiner gefragt, wie sie die Qualität in der Pflege sicherstellen wolle, verwies Schumann unter anderem auf die Pflegestipendien und die geplante Unterstützung mobiler Dienste durch eine Digitalisierungsoffensive. Demnach sollen künftig auch Daten aus der Pflege in ELGA aufgenommen werden. Zudem soll die bislang ruhende Pflegeentwicklungskommission „zum Leben erweckt werden“, um sich besser mit den Ländern abzustimmen. Generelles Ziel ist es Schumann zufolge, die Pflege zu Hause zu forcieren, wobei sie vor allem auf die mobilen Dienste setzt. Für den Hospiz- und Palliativfonds stehen 2025 insgesamt – bei einer Drittelfinanzierung durch Bund, Länder und Sozialversicherung – mehr als 162 Mio. Ꞓ zur Verfügung, wie die Ministerin ÖVP-Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß informierte.

Unterschied zwischen Frauen- und Männerpensionen ging leicht zurück

Einmal mehr betonte Schumann, dass die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen durch Maßnahmen wie Änderungen beim Arzneimittelkostendeckel abgefedert würden. Zudem sei dieser Sparbeitrag noch vor Bildung der nunmehrigen Regierung – auf Basis einer Vereinbarung von ÖVP und FPÖ – nach Brüssel gemeldet worden. Von der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge sind ihr zufolge auch pensionierte Beamt:innen umfasst.

Der „Gap“ zwischen Frauen- und Männerpensionen ist laut Schumann zwischen 2021 und 2024 um fünf Prozentpunkte gesunken, aber immer noch „zu hoch“, wie sie betonte. Gründe dafür seien unter anderem der hohe Teilzeitanteil von Frauen und dass in frauendominierten Branchen weniger bezahlt werde als in männerdominierten Bereichen. Österreich habe im internationalen Vergleich zwar eine hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen, aber auch eine hohe Teilzeitquote, schilderte sie.

Inwieweit sich die derzeit laufende Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen auf die Pensionshöhe bzw. die Zahl der Ausgleichszulagenbezieher:innen auswirken wird, lässt sich der Ministerin zufolge noch nicht sagen. Das werde auch stark davon abhängen, ob die betroffenen Frauen bis zum Pensionsantritt flächendeckend in Beschäftigung bleiben werden. Zu Einsparungen auf staatlicher Seite werde es jedenfalls nur dann kommen, wenn die Betriebe die Frauen länger in Beschäftigung halten, hielt sie auf eine Frage von NEOS-Abgeordnetem Johannes Gasser fest.

Bezieher:innen von Sonderruhegeld – also vormalige Nachtschwerarbeiter:innen – sind nach Auskunft Schumanns überwiegend Männer. So wurde etwa 2022 705 Männern und neun Frauen Sonderruhegeld neu zuerkannt. Die Zahl jener Personen, die nach der Langzeitversicherungsregelung in Pension gehen, bezifferte Schumann mit aktuell rund 10.000 bzw. 11.000 pro Jahr.

Von Barbara Teiber (SPÖ) auf zum Teil hohe Außenstände bei Sozialversicherungsbeiträgen angesprochen, kündigte Schumann Gespräche mit den Sozialversicherungsträgern an. Man müsse überlegen, was getan werden könne, um diese zu minimieren. FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm stellte zahlreiche Fragen zum Thema ausländische Pensionsbezieher:innen, wobei Schumann mangels Daten viele davon nicht beantworten konnte. Bekannt ist ihr zufolge, dass 12,4 % der Pensionsbezieher:innen im Ausland leben und Ausländer:innen laut einer Studie mehr ins Pensionssystem einzahlen, als sie herausbekommen würden.

Von Seiten der Grünen hinterfragte Sozialsprecher Markus Koza die geplanten Arbeitsanreize für Menschen, die bereits eine Pension beziehen. Das Paket, das auch eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung bringen soll, werde zunächst 300 Mio. Ꞓ und später sogar 470 Mio. Ꞓ pro Jahr kosten, skizzierte er. Koza fragt sich, ob dafür eine Gegenfinanzierung sichergestellt ist.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch unterstrich mit Hinweis auf unterschiedliche Beitragsdeckungsquoten, dass ASVG-Versicherte dem Staat „am günstigsten kommen“, wobei diese 2024 im ASVG-Bereich laut Schumann bei 82,37 % lag.

Schumann: Budget für Ausgleichstaxfonds wurde stabilisiert

Was die Einsparungen bei Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen betrifft, kündigte Schumann an, sich eng mit den Behindertenverbänden abstimmen zu wollen. Diese würden „großartige Arbeit“ leisten, betonte sie. Man wolle jedenfalls weiterhin einen besonderen Fokus auf diese Personengruppe richten, wobei es vor allem um die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt gehe.

Die entstandene Lücke im Ausgleichstaxfonds (ATF) begründete sie nicht zuletzt damit, dass durch die „Insolvenzwelle“ große Unternehmen, die bisher in den Fonds eingezahlt hätten, weggefallen seien. Zudem würden sich viele Unternehmen Ausgleichszahlungen ersparen, indem sie Menschen mit Behinderungen geringfügig anstellen. Man könnte Maßnahmen setzen, um das „abzudrehen“, sagte Schumann, viele aus dem Kreis der betroffenen Beschäftigten seien aber dagegen, an dieser Schraube zu drehen. Forcieren will Schumann die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst, zudem wies sie auf die Fortführung des Modells „Arbeitsfähigkeit bis 25“, die Kooperation mit der Statistik Austria zu kontinuierlichen Datenerhebungen und die weitere Förderung von Unternehmensdialogen hin. Auch sollen die Schnittstellen zu den Ländern verbessert werden.

Auch zum Thema „Lohn statt Taschengeld“ gebe es Gespräche mit den Ländern, informierte Schumann. Bei der persönlichen Assistenz wäre es ihrer Meinung nach „klüger“ gewesen, anstelle einer Anschubfinanzierung durch den Bund eine dauerhafte Finanzierung sicherzustellen. Die Länder, die sich am Projekt beteiligt haben, stünden nun vor großen Herausforderungen bei der Weiterfinanzierung.

Was den ATF betrifft, hob Schumann hervor, dass es gelungen sei, das Budget dafür „zu stabilisieren“, wobei sie insbesondere auf die geplante Sonderdotierung 2026 verwies. Laut Grün-Abgeordnetem Ralph Schallmeiner kann das Loch im ATF dadurch aber nicht gänzlich geschlossen werden.

Kindergrundsicherung: Schumann setzt auf Mix aus Sach- und Transferleistungen

Abgeordnetem Michael Hammer (ÖVP) stimmte Schumann zu, dass die Sozialhilfe Neu ein wichtiges Projekt der Bundesregierung sei, wobei sie betonte, dass die Regierung dabei auf die Unterstützung der Länder angewiesen sei. Sobald der VfGH aktuelle verfassungsrechtliche Prüfungen abgeschlossen habe, sollen Gespräche darüber beginnen. Der Regierung gehe es unter anderem darum, beschäftigungsfähige Sozialhilfebezieher:innen ins AMS zu bringen und eine Kindergrundsicherung einzuführen. Schumann setzt dabei auf einen Mix aus Sach- und Transferleistungen wie zum Beispiel schulische Betreuung und die „gesunde Jause“.

Schumann bekräftigte außerdem das Vorhaben, einen mit 35 Mio. Ꞓ dotierten Unterhaltsgarantiefonds einzurichten. Damit sollen Alleinerzieher:innen unterstützt werden, wenn Unterhaltszahlungen für die Kinder ausbleiben. 35 Mio. Ꞓ seien im Verhältnis zum Bedarf zwar eine „geringe Summe“, räumte sie gegenüber Grün-Abgeordnetem Schallmeiner ein, man wolle aber in einem ersten Schritt jenen Betroffenen – wohl vorwiegend Frauen – unter die Arme greifen, die besonders belastet seien. Die Ausgestaltung des Fonds sei aber noch nicht finalisiert, erklärte Schumann. Schallmeiner hatte zuvor von einem Bedarf von 250 Mio. Ꞓ gesprochen.

Was die ausgelaufenen Sonderzuwendungen für von Armut betroffene bzw. armutsgefährdete Haushalte anlangt, beklagte SPÖ-Sozialsprecher Muchitsch, dass die alte Regierung mehr Geld ausgegeben habe, als eigentlich zur Verfügung gestanden sei. Man habe „Prestigeprojekte“ ohne Gegenfinanzierung gestartet. Sozialministerin Schumann hofft nun, dass der neue „Fonds zur Armutsbekämpfung und Sozialen Innovation“ zumindest teilweise einspringen und Kürzungen abfangen kann. Die Mittel dafür sollen insbesondere von gemeinnützigen Stiftungen und Privaten kommen. Von Seiten des Ministeriums wird es vorerst jedenfalls kein frisches Geld mehr für die Förderung der Lebensmittelweitergabe geben, auch Sonderprojekte für Drittländer in Höhe von 15 Mio. Ꞓ werden gestrichen.

Weiterlaufen wird der Wohnschirm, wie Schumann SPÖ-Abgeordneter Julia Herr versicherte. Dieser sei ein wesentlicher Schutzschirm für alle Menschen, die von Delogierungen bedroht sind. Auch das Projekt „housing first“ werde weitergeführt.

Knapp 6 Mrd. Ꞓ für den Bereich Soziales

Insgesamt sieht das von der Regierung vorgelegte Doppelbudget 2025/26 (67 d.B. und 68 d.B.) für den Bereich Soziales und Konsumentenschutz (UG 21) für heuer Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 5,8 Mrd. Ꞓ und im kommenden Jahr von 5,94 Mrd. Ꞓ vor. Das entspricht mit einem leichten Plus von 0,2 % 2025 bzw. 2,5 % 2026 in etwa dem, was 2024 ausgegeben wurde (5,79 Mrd. Ꞓ). Aufgrund der Eingliederung der Arbeitsagenden in das Ressort und der damit verbundenen höheren Kosten für die Zentralstelle lassen sich die Zahlen allerdings nicht ganz vergleichen. Dem stehen Einnahmen (Einzahlungen) von 1,45 Mrd. Ꞓ (2025) bzw. 1,42 Mrd. Ꞓ (2026) gegenüber. Gemessen am BIP sind die Sozialausgaben leicht rückläufig: Laut neuem Bundesfinanzrahmen (66 d.B.) werden sie von 1,2 % des BIP im Jahr 2024 kontinuierlich auf 1,11 % 2029 sinken.

Für den Pflegebereich hat die Regierung Ausgaben in der Höhe von 5,07 Mrd. Ꞓ im Jahr 2025 und von 5,26 Mrd. Ꞓ im Jahr 2026 veranschlagt. Das ist ein Plus von 5,4 % gegenüber 2024 bzw. 3,8 % im darauffolgenden Jahr. Die Mittel werden unter anderem für das Pflegegeld inklusive Pflegekarenz (3,37 Mrd. Ꞓ bzw. 3,54 Mrd. Ꞓ), die Dotierung des Pflegefonds (1,16 Mrd. Ꞓ bzw. 1,21 Mio. Ꞓ), Überweisungen an die Länder in Folge der Abschaffung des Pflegeregresses (jeweils 300 Mio. Ꞓ), die Förderung der 24-Stunden-Betreuung (126,4 Mio. Ꞓ bzw. 127 Mio. Ꞓ), die Unterstützung pflegender Angehöriger (117,6 Mio. Ꞓ zw. 119,4 Mio. Ꞓ) sowie die Hospiz- und Palliativversorgung (52,6 Mio. Ꞓ bzw. 56,2 Mio. Ꞓ) verwendet. 50 Mio. Ꞓ werden für Pflegestipendien bereitgestellt.

Laut Angaben des Sozialministeriums hatten zuletzt – Stand Februar 2025 – 496.521 Personen Anspruch auf Pflegegeld. Das sind um 7,6 % mehr als noch vor zehn Jahren, wobei sich die Wachstumsrate laut parlamentarischem Budgetdienst zuletzt beschleunigt hat. Die Pflegegeldausgaben sind im gleichen Zeitraum – vor allem wegen der 2020 eingeführten Valorisierung – deutlich stärker, nämlich um 35,4 % gestiegen. 15.453 pflegende Angehörige haben – zum Stichtag 31. Dezember 2024 – außerdem einen Pflegebonus erhalten, wobei die Kosten dafür mit rund 30 Mio. Ꞓ zu Buche schlagen. Pflegekarenzgeld wurde im vergangenen Jahr an 5.367 Angehörige ausgezahlt. Zuwendungen für die 24-Stunden-Betreuung haben zuletzt rund 22.000 Personen bekommen.

Weniger Geld für Menschen mit Behinderungen und für Armutsbekämpfung

Deutlich weniger Geld sieht der Budgetentwurf für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt und weitere Unterstützungsleistungen für diese Personengruppe vor. Nach 242,3 Mio. Ꞓ im Jahr 2024 stehen 2025 dafür nur noch 117,8 Mio. Ꞓ zur Verfügung, was einem Rückgang von mehr als 50 % entspricht. Der Grund dafür ist, dass außertourliche Zuwendungen an den Ausgleichstaxfonds und den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen, die der Bund in den vergangenen Jahren geleistet hat, entfallen. Auch 2026 wird der Wert des Jahres 2024 nicht erreicht, aufgrund einer Sonderdotierung des Ausgleichstaxfonds in der Höhe von 65 Mio. Ꞓ wird das Budget aber auf 185,8 Mio. Ꞓ steigen.

Noch kräftiger fällt das Minus bei den Unterstützungsleistungen für von Armut betroffene bzw. armutsgefährdete Familien aus, wobei ein guter Teil davon darauf zurückzuführen ist, dass der monatliche Kinderzuschuss von 60 Ꞓ für einkommensschwache Alleinverdiener:innen bzw. Alleinerzieher:innen ab Mitte 2025 nicht mehr beim Budget des Sozialministeriums verbucht wird. Er ist mit dem Progessionsabgeltungsgesetz 2025 vom Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichsgesetz in das Einkommensteuergesetz gewandert und gelangt künftig gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag zur Auszahlung. Weitere Unterstützungsleistungen wie der monatliche Kinderzuschlag von 60 Ꞓ für Sozialhilfebezieher:innen und für Arbeitslose sind Ende 2024 ausgelaufen. Damit wird der entsprechende Budgetposten des Sozialressorts 2026 auf null gestellt, nachdem 2024 unter diesem Titel noch 269,7 Mio. Ꞓ ausgezahlt worden waren und heuer dafür noch 130 Mio. Ꞓ veranschlagt sind.

Darüber hinaus wird der erst im vergangenen Jahr eingeführte Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen wieder gestrichen. Die Mittel für den sogenannten „Wohnschirm“ sinken von 77 Mio. Ꞓ im Jahr 2024 auf 75 Mio. Ꞓ im Jahr 2025 und 33 Mio. Ꞓ im Jahr 2026, wobei 2025 35 Mio. Ꞓ für Hochwasseropfer reserviert sind. Vorläufig weiterfinanziert werden die Sachzuwendungen für Schüler:innen aus armutsbetroffenen Haushalten, hierfür sind 2025 und 2026 jeweils 14 Mio. Ꞓ veranschlagt.

Die Zahl der Planstellen im Sozialministerium bleibt bis 2029 konstant, sieht man davon ab, dass 250 Planstellen gemeinsam mit dem Bereich Arbeit vom Wirtschafts- ins Sozialministerium gewandert sind.

Im Bereich der Sozialentschädigung ist die Zahl der Bezieher:innen einer Heimopferrente weiter gestiegen, und zwar von 5.499 Personen Anfang 2024 auf 6.135 Personen Anfang 2025. Zudem hat sich die Zahl der Bezieher:innen einer Rente nach dem Impfschadengesetz coronabedingt von 111 Personen auf 245 Personen mehr als verdoppelt. Insgesamt werden für diesen Bereich, zu dem u.a. auch die Kriegsopferversorgung und die Opferfürsorge gehören, 113 Mio. Ꞓ bzw. 121 Mio. Ꞓ veranschlagt.

Ausgaben für Pensionen steigen weiter

Weiter steigen werden 2025 und 2026 die Pensionsausgaben des Bundes, und zwar deutlich. Das ist zum einen den jährlichen Pensionsanpassungen geschuldet, zum anderen dem Umstand, dass es immer mehr Pensionsbezieher:innen gibt. Außerdem erwartet das Sozialministerium eine steigende durchschnittliche Ausgleichszulage. Auch dass die Pensionsversicherung – ergänzend zur Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen – via Hebesätze mehr Geld an die Krankenversicherungsträger zahlen muss, schlägt sich budgetär nieder. Demgegenüber könnten der vorgesehene erschwerte Zugang zur Korridorpension und die geplante Teilpension ausgabendämpfend wirken. In den Budgetunterlagen wird überdies auf weitere Maßnahmen zur Hebung der Beschäftigungsquote von 60- bis 64-jährigen sowie die Neuregelung der ersten Pensionsanpassung nach Pensionsantritt verwiesen. Unabhängig vom Kalendermonat des Pensionsantritts wird die Pension im darauffolgenden Jahr künftig um 50 % erhöht.

Konkret sind im Budgetentwurf für den Bereich der Pensionsversicherung (UG 22) im Jahr 2025 Ausgaben (Auszahlungen) in der Höhe von 19,45 Mrd. Ꞓ budgetiert. Das sind um rund 2,09 Mrd. Ꞓ bzw. 12,04 % mehr, als 2024 ausgegeben wurden, wobei es schon 2024 – verglichen mit dem Voranschlag – zu Budgetüberschreitungen von knapp 700 Mio. Ꞓ kam. 2026 steigen die Ausgaben dann um weitere 813 Mio. Ꞓ auf 20,29 Mrd. Ꞓ an. 1,3 Mrd. Ꞓ (2025) bzw. 1,33 Mrd. Ꞓ (2026) davon werden für die Ausgleichszulage verwendet. Der Rest fließt vor allem in staatliche Ausfallshaftungen für die Pensionen sowie in diverse Pensionsbeiträge (z.B. für Landwirt:innen und Gewerbetreibende). Die Einnahmen (Einzahlungen) in dieser Budget-Untergliederung sind mit 64,6 Mio. Ꞓ bzw. 66,7 Mio. Ꞓ vergleichsweise niedrig angesetzt und resultieren aus Nachtschwerarbeitsbeiträgen.

Bei ihren Berechnungen geht die Regierung von rund 2,59 Millionen Pensionsbezieher:innen im Jahr 2025 und 2,61 Millionen im Jahr 2026 aus, bei gleichzeitig rund 4,4 Millionen Pflichtversicherten. Sie werden 2026 im Schnitt voraussichtlich eine monatliche Pension von 1.711,32 Ꞓ (14 mal jährlich) erhalten. Die Zahl der Ausgleichszulagenbezieher:innen geht voraussichtlich etwas zurück – auf 200.800 im Jahr 2026 -, dafür wird die durchschnittliche monatliche Unterstützung auf 472,16 Ꞓ steigen.

Auch mittelfristig erwartet die Regierung steigende Pensionsausgaben. Laut Bundesfinanzrahmen sollen 2029 bereits 23,38 Mrd. Ꞓ in diesen Bereich fließen. Zwar verlangsamt sich der Anstieg im Vergleich zu den inflationsbedingt hohen Zuwächsen 2024 und 2025, wie der parlamentarische Budgetdienst in einer Analyse festhält, die Auszahlungen steigen aber weiterhin stärker als die Verbraucherpreise und das nominelle BIP. Geschuldet ist das im Wesentlichen der demographischen Entwicklung, aber auch einige in der Vergangenheit beschlossene Maßnahmen wie der Frühstarterbonus und die in den letzten Jahren beschlossenen Ausgleichsmaßnahmen für die hohe Inflation schlagen zu Buche. Das Sozialministerium weist außerdem auf aktuelle negative Prognosen betreffend die Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung und damit verbundene geringere Beitragseinnahmen hin. Ausgabendämpfend wirken das steigende Pensionsantrittsalter der Frauen und die Verschärfungen bei der Korridorpension.

Bekräftigt wird in den Budgetunterlagen das Ziel, das faktische Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche Pensionsalter heranzuführen. Es ist zuletzt auf durchschnittlich 61,5 Jahre gestiegen, wobei Männer mit 62,4 Jahren und Frauen mit 60,4 Jahren in den Ruhestand gingen. Die durchschnittliche Frauenpension lag 2023 um rund ein Drittel unter jenem der Männer.

Auch Ausgaben für Beamtenpensionen steigen

Nicht Teil der gegenständlichen Budgetuntergliederung ist der budgetäre Aufwand für die Beamtenpensionen (inkl. Pflegegeld). Auch in diesem Bereich erwartet die Regierung mit Ausgaben von 13,43 Mrd. Ꞓ (2025) bzw. 13,88 Mrd. Ꞓ (2026) ein deutliches Plus von 770 Mio. Ꞓ bzw. 454 Mio. Ꞓ gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Dem stehen zu erwartende Einnahmen in der Höhe von 2,13 Mrd. Ꞓ (2025) bzw. 2,07 Mrd. Ꞓ (2026) gegenüber. Bis 2029 wird ein Anstieg der Ausgaben auf 14,95 Mrd. Ꞓ – bei gleichzeitigem Rückgang der Einnahmen auf 1,73 Mrd. Ꞓ – prognostiziert. Das durchschnittliche faktische Pensionsantrittsalter bei Beamt:innen ist mit 62,7 Jahren nach wie vor höher als im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung, ging zuletzt aber leicht zurück.

Sichtbar wird die Dynamik bei den Pensionsausgaben auch durch einen gesamthaften Blick: Hat der Bund 2023 insgesamt noch 27,9 Mrd. Ꞓ für Pensionsleistungen ausgegeben, werden es 2025 bereits 35,7 Mrd. Ꞓ sein. Bis 2029 werden die Ausgaben auf 41,1 Mrd. Ꞓ steigen. Damit sind die Pensionen einer der dynamischsten Ausgabenbereiche des Bundes, wie der parlamentarische Budgetdienst in einer Analyse festhält. Das zeigt sich auch in einer anderen Zahl: Während 2024 rund 27,1 % der Gesamtauszahlungen des Bundes auf Pensionsausgaben (inkl. Beiträge für Teilversicherte) entfielen, werden es 2029 31,5 % sein. (Fortsetzung Budgetausschuss) gs

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.

Details zu den Budgets 2025 und 2026, den Änderungen gegenüber den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten. Eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2025 und 2026 dient der Orientierung und dem besseren Verständnis der umfangreichen Unterlagen. Sie enthält auch den Zeitplan für die Verhandlungen der einzelnen Kapitel.

Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.


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