FPÖ – Hafenecker: Schwarz-rot-pinke Verlierer-Ampel im Machtrausch baut weiter am medienpolitisch „tiefen Staat“ im ORF | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

FPÖ – Hafenecker: Schwarz-rot-pinke Verlierer-Ampel im Machtrausch baut weiter am medienpolitisch „tiefen Staat“ im ORF

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„Durch den Beschluss des Publikumsrats vom 5. Juni 2025 über die Entsendung der Mitglieder in den Stiftungsrat begeht die schwarz-rot-pinke Verlierer-Ampel in Sachen ORF-Gremien zum wiederholten Male Verfassungs- und Gesetzesbruch. Anstatt das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs und die Unvereinbarkeitsbestimmungen für ORF-Funktionsträger zu respektieren, macht die ÖVP mit der Nominierung der hochrangigen ÖVP-Funktionärinnen Aubauer (Ältere Generationen) und Karl (Hochschulen) ungeniert weiter und baut mit Unterstützung der beiden anderen Systemparteien – und des SPÖ-Medienministers Babler – ihren medienpolitisch ‚tiefen Staat‘ auch im ORF weiter aus. Wenn man jetzt einen letzten Funken an Anstand und Verantwortung zeigen möchte, sollte man diese einschlägigen Entsendungsbeschlüsse bis zur Konstituierung des ORF-Stiftungsrats jedenfalls schleunigst rückgängig machen“, betonte heute FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA.

„Nachdem bereits die Stiftungsratsmitglieder Hauer (ÖGB/SPÖ) und Herz (Dachverband/ÖVP) wegen offensichtlicher Verfassungs- und Gesetzeswidrigkeit ihrer Nominierung zurückgezogen werden mussten, versucht man mit den ÖVP-Vertreterinnen Aubauer, stellvertretende Obfrau der ÖVP-Senioren, und Karl, stellvertretende Landesvorsitzende des ÖAAB, ein weiteres Mal, die Macht- und Parteipolitik vor die Interessen der österreichischen ORF-Konsumenten, die diese Institution ja über die Zwangs-Haushaltsabgabe finanzieren, zu stellen. Die Funktionen von Aubauer und Karl sind unvereinbar mit einem Sitz im Stiftungsrat. Dass sich Aubauer als frühere langjährige ÖVP-Nationalratsabgeordnete und Karl als ehemalige ÖVP-Justizministerin auch noch dafür einspannen lassen, eine Unvereinbarkeitsbestimmung wider besseres Wissen und damit zugleich gegen das ORF-Gesetz zu unterzeichnen, kann man nur mehr als politische ‚Beitragstäterschaft‘ gegen die Verfassung interpretieren. Die ÖVP und ihre Repräsentanten werden damit zu ‚Wiederholungstätern‘ gegen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Gesetzesbruch wird zum medienpolitischen Dauerdelikt“, so Hafenecker weiter.

Dazu passe einmal mehr die machtpolitische Aufteilung der zu entsendenden ORF-Publikumsräte in den Stiftungsrat nach dem partei- und systempolitischen Machtverteilungsschlüssel 4 (ÖVP): 4 (SPÖ): 1 (NEOS). SPÖ und NEOS reihten sich einmal mehr in das System der Steigbügelhalterei für den „tiefen Staat“ der ÖVP ein. Dass der nach dem Bundesministeriengesetz und damit der Kompetenzverteilung innerhalb der Bundesregierung zuständige SPÖ-Vizekanzler Babler dies alles geschehen lasse und als „Medienminister“ in keinem einzigen Fall korrigierend eingreife, zeige, wie abgehoben, macht- und postenversessen der ehemalige Verbal-Oppositionelle nach wenigen Monaten Regierungsamt schon sei. Von „weniger Einfluss“ im Stiftungsrat könne jedenfalls keine Rede sein – über den Umweg Publikumsrat versuche die Regierung den Verfassungsgerichtshof schlicht und ergreifend auszutricksen.

Mit den drei parteifreien ORF-Publikumsräten, die sich zur Wahl stellten, wären im Übrigen Persönlichkeiten zur Verfügung gestanden, die ein Signal für mehr Unabhängigkeit im Stiftungsrat gewesen wären. Martin Ladstätter zum Beispiel wäre als Vertreter der Menschen mit Behinderungen auch ein klares gesellschaftspolitisches Zeichen im höchsten ORF-Gremium gewesen. „Dass man dies zu Gunsten der Parteipolitik hintertrieben hat, ist ein weiterer Urkundsbeweis dafür, worum es den Stockers, Bablers, Meinl-Reisingers und Co. eigentlich geht: nicht um Österreich, nicht um die Österreicher und auch nicht um eine unabhängige und objektive Berichterstattung im ORF, sondern nur um Einflussnahme in Richtung eines ‚braven‘ Regierungsfunks“, so Hafenecker abschließend.

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