Schutzstatus gesenkt: Mehr Handlungsspielraum beim Wolfsmanagement
Mit der heute offiziell bestätigten Änderung der FFH-Richtlinie wird der Schutzstatus des Wolfes in Europa von „streng geschützt“ auf „geschützt“ abgesenkt. Damit ist der Weg frei für ein praktikables und rechtssicheres Wolfsmanagement in Österreich. Der Österreichische Bauernbund sieht darin einen großen Erfolg für den ländlichen Raum und eine entscheidende Verbesserung für Weide- und Almbewirtschaftung.
„Diese Entscheidung ist ein Meilenstein für unsere Bäuerinnen und Bauern. Der politische Druck, den wir über Jahre hinweg aufgebaut haben, zeigt endlich Wirkung. Die Sorgen der Bevölkerung im ländlichen Raum wurden gehört. Nun gilt es, die neuen Handlungsspielräume in der Praxis konsequent zu nutzen. Ein großer Dank gilt Bundesminister Norbert Totschnig, der diesen Erfolg mit viel Engagement und Durchhaltevermögen möglich gemacht hat“, sagt Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI Georg Strasser.
Landwirtschaftsminister Mag. Norbert Totschnig, MSc: „In den vergangenen zweieinhalb Jahren haben wir konsequent auf EU-Ebene für die Anpassung der FFH-Richtlinie gekämpft. Nach zahlreichen Diskussionen und dem Aufbau von Allianzen mit anderen Staaten sind wir nun an unserem Ziel. Der Schutzstatus des Wolfes wird angepasst und wir können die Balance in der Natur herstellen.“
FFH-Richtlinie: Klare Regeln statt uneingeschränktem Schutz
Mit der Herabsetzung des Schutzstatus wird der Wolf von Anhang IV in Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) verschoben. Damit können Mitgliedstaaten, und in Österreich konkret die Bundesländer, künftig im Rahmen ihrer Jagdgesetze gezielter auf die wachsenden Herausforderungen reagieren. Entnahmen einzelner Tiere sind unter klar definierten Bedingungen nun auch im Rahmen regulärer Jagdpläne möglich.
„Die Situation hat sich klar gewandelt. Der Wolf ist längst nicht mehr vom Aussterben bedroht, unsere Almwirtschaft hingegen schon. Die EU zieht jetzt endlich die richtigen Schlüsse“, so Strasser. „Wir brauchen klare Regeln und Rechtssicherheit für die Bundesländer. Gerade in alpinen Regionen sind nämlich Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar.“
Sicherheit, Landwirtschaft und Natur im Gleichgewicht
Allein in Österreich wurden 2024 bereits 97 Wölfe und fünf Rudel bestätigt. Die Zahl der Nutztierrisse steigt ebenso wie die Sichtungen in Siedlungsnähe. Für die Land- und Almwirtschaft, aber auch für Erholungssuchende und Familien im ländlichen Raum, ist das eine ernstzunehmende Bedrohung.
Die Änderung der FFH-Richtlinie ermöglicht nun eine Abwägung zwischen Artenschutz und Sicherheit. Der Bauernbund fordert in diesem Zusammenhang eine europaweit einheitliche Definition des günstigen Erhaltungszustands und eine klare Bewertung des Alpenraums als zusammenhängenden Lebensraum.
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