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Keine Ministeranklage – na also, geht doch

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Die Umweltorganisation VIRUS begrüßt die Erklärung der ÖVP, keine Ministeranklage gegen Ex-Bundesministerin Gewessler betreiben zu wollen. Sprecher Wolfgang Rehm, “Es ist uns jedoch bewusst, dass dieses Zündeln taktische Spielchen sind, die ohne Rücksicht auf das Ansehen der Politik betrieben werden und der aktuelle Rückzug mit Hintertürl nicht aus der Erkenntnis der eigenen juristischen Minderleistung entspringt. An der Erzählung, die bei diesen Manövern verbreitet wird, stimmt praktisch nichts, sie ist so vielfältig falsch, dass es nahezu unmöglich ist alles auf einmal aufzuklären.“

Wesentlich sei es einerseits zu betonen, dass die ehemalige Klimaschutzministerin nicht wegen einer Evaluierung anders behandelt werden dürfe, als ihre Amtsvorgänger, die ebenfalls vielfältig von ihrer Ressortzuständigkeit Gebrauch gemacht hätten. Andererseits werde viel zu oft ausgeblendet, dass gerade für die prominentesten der von den Befürwortern zu Heiligtümern hochstilisierten Autobahnneubauvorhaben die erforderlichen Bewilligungen 2021 nicht vorlagen, auch aktuell nicht vorliegen und möglicherweise nicht vorliegen werden und war dies teilweise auch schon bei der letzten Evaluierung bekannt. „Der Lobautunnel liegt gerade wegen eines fatalen Wurzelmangels beim Europäischen Gerichtshof, sogar Asfinag-Vorstand Hufnagl spricht in der Presse offensichtlich in Kenntnis des Gesamt-Verfahrensstandes von einem Baubeginn nicht vor 2031, was einer theoretischen Verkehrfreigabe von frühestens 2037 entsprechen würde“, so Rehm. Die S8 Marchfeld-Schnellstraße habe als erstes Autobahnbauvorhaben überhaupt trotz extremer rechtlicher Privilegierung wegen eines fundamentalen Konfliktes mit im Anwendungsvorrang befindlichem europäischem Naturschutzrecht vom Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig keine Genehmigung erhalten. Die S34 Traisental-Schnellstraße habe zwar rechtskräftige wenn auch rechtswidrige Bescheide, benötige zu ihrer Umsetzung jedoch die nicht genehmigte Spange Wörth mit der aktuell ebenfalls der EuGH befasst sei. So blieben noch das Nordstück der S1-Lobauautobahn und die derzeit in politischen Programmen einzig namentlich erwähnte S1-Spange Seestadt, die rechtskräftige Genehmigungen hätten aber ebenfalls vom Wurzelmangel betroffen seien. Hier stelle sich rechtlich die Frage, ob diese Bewilligungen überhaupt konsumiert werden können. Budgetär sei relevant, ob es vertretbar sei, einen weiteren Straßentorso und für die nichtrealisierbare S8 einen teuren funktionslosen Autobahnknoten als Kopie der mittlerweile abgerissenen jahrelang den Verkehrsfunk mitbestimmenden so genannten „gesperrten Ausfahrt Simmering“ an der A23 in die Landschaft zu stellen. „Es wäre also hoch an der Zeit für die Betonierer, den Ball flach zu halten und aufzuhören, große Töne zu spucken“ so Rehm abschließend.

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