Verbot von Konversionsmaßnahmen in Aussicht
Zum Schutz vor Konversionsmaßnahmen haben die Grünen ein Gesetz beantragt, welches heute nach erstmaliger Behandlung im Gleichbehandlungsausschuss vertagt wurde. Die Regierungsparteien arbeiten derzeit an einer eigenen Version eines Verbots von derartigen Maßnahmen, die auf die Änderung der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität abzielen, wie von Abgeordneten der drei Koalitionsfraktionen heute im Ausschuss bestätigt wurde.
Die parlamentarische Auseinandersetzung mit weiteren Initiativen der Oppositionsfraktionen soll ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt werden. Das betrifft seitens der Grünen die Etablierung eines runden Tisches zu Hassverbrechen gegen LGBTIQ+-Personen, frauenpolitische Sofortmaßnahmen, den Ausbau der Gewaltambulanzen und die Erhöhung des Frauenbudgets. Von der FPÖ gibt es Anträge zur Erhöhung des Mädchenanteils an HTL und zur Reform des Kindesunterhaltsrechts. Laut den Regierungsfraktionen soll diesbezüglich künftig ein Unterhaltsgarantie-Fonds Abhilfe schaffen.
Grüne legen „Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“ vor
Konversionsmaßnahmen beziehungsweise konversiv-reparative Praktiken werden irreführenderweise auch als „Konversionstherapien“ bezeichnet und sind Maßnahmen, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel haben. Die Durchführung solcher Maßnahmen soll gemäß des Gesetzesantrags der Grünen (295/A) bei vier Personengruppen verboten werden: bei Minderjährigen, jungen Erwachsenen unter 21 Jahren bei Ausnützung einer Zwangslage oder eines Mangels an Urteilsvermögen, bei nicht-entscheidungsfähigen Personen bzw. wegen Gebrechlichkeit, physischer oder psychischer Krankheit oder Beeinträchtigung wehrlosen Personen sowie bei Vorliegen eines besonderen Autoritätsverhältnisses.
Als Strafe bei Verstößen schlagen die Grünen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagsätzen vor. Auch ein Werbe- und Provisionsverbot ist im Gesetzesentwurf vorgesehen. Darunter soll auch jegliche Form der Anbahnung fallen. Verstöße sollen mit Geldstrafen von bis zu 30.000 Ꞓ geahndet werden.
Nicht vom Verbot umfasst sein sollen gemäß des Vorstoßes der Grünen wissenschaftlich anerkannte Behandlungen von Störungen der Sexualpräferenz oder sogenannten paraphilen Störungen, etwa Pädophilie oder Voyeurismus. Auch fachlich fundierte Behandlungsmöglichkeiten, deren Ziel die Steigerung des Selbstwerts von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder nicht-cisgender Personen ist, sollen vom Gesetz unberührt bleiben.
Die betroffenen Menschen gehören wirksam vor „Pseudotherapie“ geschützt, erläuterte David Stögmüller (Grüne) das Anliegen. Besonders im derzeit laufenden „Pride Month“ sollte man ein Zeichen setzen, meinte er. Der Antrag sei bereits in der letzten Legislaturperiode mit der ÖVP verhandelt worden, aber leider gescheitert, lies der Mandatar wissen. Es hätte keinen Konsens bezüglich des Begriffs „Geschlechtsausdruck“ gegeben, ergänzte Nico Marchetti (ÖVP). Diesen undefinierten Begriff möchte seine Fraktion nicht gesetzlich regeln. ÖVP, SPÖ und NEOS hätten sich bezüglich eines Verbots von Konversionsmaßnahmen allerdings bereits im Rahmen des Regierungsübereinkommens geeinigt. Es werde derzeit „legistisch in Form gegossen“, so Marchetti. Auch Mario Lindner (SPÖ) berichtete davon, dass man bereits in finaler Umsetzung sei und Henrike Brandtötter (NEOS) zeigte sich zuversichtlich, bald eine gesetzliche Lösung vorlegen zu können. Kleine Details müssten noch verhandelt werden.
In Zusammenhang mit dieser Debatte vertagt wurde die Forderung der Grünen nach der Abhaltung eines weiteren runden Tisches zu Hassverbrechen gegen LGBTIQ+-Personen mit relevanten Stakeholdern sowie Vertreter:innen von Justiz- und Innenministerium (305/A(E)). Den nationalen Aktionsplan gegen Hassverbrechen gelte es abzuwarten.
Forderung nach Ausbau der Gewaltambulanzen
Erneut vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen, womit vielfältige frauenpolitische Sofortmaßnahmen (119/A(E)) gefordert werden. Neben einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag und verpflichtenden Einkommensberichten für alle Unternehmen ab 35 Mitarbeiter:innen im Sinne der Lohntransparenz zielt die Initiative unter anderem auch auf den Ausbau von Gewaltschutz und -präventionsmaßnahmen, Maßnahmen gegen Hass im Netz, gendermedizinische Angebote und die Verbesserung des Mutterschutzes bei Fehl- und Totgeburten ab. Laut Meri Disoski (Grüne) wäre eine schnelle Umsetzung möglich.
Unter Verweis auf die bevorstehenden Budgetverhandlungen ebenfalls vertagt wurden Initiativen der Grünen zur Erhöhung des Frauenbudgets (310/A(E)) und zum Ausbau der Gewaltambulanzen (319/A(E)). Dort können sich Opfer von Gewalt kostenfrei untersuchen lassen, wobei Verletzungen dokumentiert und Spuren gesichert werden, um bei einem späteren Gerichtsverfahren als Beweise zu dienen. Neben den bereits eröffneten Zentren in Graz und Wien sollten finanzielle Mittel für alle Bundesländer bereitgestellt werden, meinen die Grünen. Gleichstellung sei im Doppelbudget 2025/26 leider generell nachranging, so Meri Disoskis (Grüne) Ansicht. Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner versicherte, dass die Gewaltambulanzen budgetär abgesichert sind. Dieses Angebot sei extrem wichtig, sagte sie. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) und Verena Nussbaum (SPÖ) pflichteten bei und erinnerten an die geplante Ausrollung gemäß Regierungsprogramm.
Kindesunterhaltsrecht soll reformiert werden
Ebenfalls wegen geplanter Regierungsvorhaben vertagt wurde eine FPÖ-Initiative zur Reform des Kindesunterhaltsrechts. Aus Sicht von Rosa Ecker (FPÖ) sei diese angesichts der Armutsgefährdung von Kindern und Alleinerziehenden längst überfällig. Konkret wird gefordert, dass Verfahren im Zusammenhang mit Kindesunterhalt beschleunigt werden sollen, staatliche Unterhaltsvorschüsse bis zum Ende der Ausbildung des oder der Empfangenden gewährt und laufende Unterhaltszahlungen bei Lohnpfändungen und Insolvenzverfahren vorrangig behandelt werden (286/A(E)).
Dass es wichtig sei, hierfür eine Regelung zu schaffen, meinte auch Ausschussvorsitzende Sabine Schatz (SPÖ) und stellte eine baldige Umsetzung in Aussicht, wobei die Materie im Justizministerium angesiedelt sei. Die SPÖ-Mandatarin kam ebenso wie Johannes Gasser (NEOS) auf den geplanten Unterhaltsgarantie-Fonds zu sprechen, für den 30 Mio. Ꞓ vorgesehen seien. Meri Disoski (Grüne) wertete diese Dotierung als „Tropfen auf den heißen Stein“, da sie von einem Budgetbedarf von 200 bis 300 Mio. Ꞓ ausgeht. Außerdem bedauerte sie, dass die Familienleistungen in den nächsten beiden Jahren nicht valorisiert werden.
FPÖ-Initiative zur Erhöhung des Mädchenanteils an HTL
In Höheren Technischen Lehranstalten seien den 7.256 männlichen Absolventen im Vorjahr nur 3.222 weibliche Absolventinnen gegenübergestanden, berichtete Lisa Schuch-Gubik (FPÖ) im Ausschuss. Dieses „massive Ungleichgewicht“ im technisch-gewerblichen Schulwesen sei eine verpasste Chance für Wirtschaft und Gesellschaft. Gemäß des heute allerdings vertagten Entschließungsantrags (284/A(E)) sollten den Kindern durch Vorträge, Schnuppertage oder Workshops praxisnahe Einblicke in technische Ausbildungen und Berufe ermöglicht werden. Dabei gehe es nicht um eine Verpflichtung, sondern frühzeitige Förderung, so Schuch-Gubik. Auch ihre FPÖ-Fraktionskollegin Katayun Pracher-Hilander bekräftigte das Anliegen.
Laut Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) würde es bereits eine Reihe derartiger Angebote geben. Für Petra Oberrauner (SPÖ) wäre es wichtig, mit der Ermutigung junger Mädchen bereits im Kindergartenalter anzufangen und Meri Disoski (Grüne) sieht für das „systemische Problem“ Bedarf an Fortbildungen für das Lehrpersonal und gendergerechten Schulbüchern. Henrike Brandstötter (NEOS) vertrat die Ansicht, dass die FPÖ tradierte Rollenbilder aufrechterhält und somit selbst Teil des Problems sei. FPÖ-Frauensprecherin Rosa Ecker (FPÖ) stellte dies in Abrede. (Fortsetzung Gleichbehandlungsausschuss) fan
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