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Stadt Wien: Neuer Leiter der Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten

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Mit Dienstag, 3. Juni 2025, übernimmt Mag. Georg Hufgard-Leitner die Leitung der Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (MA 62) der Stadt Wien. Magistratsdirektor Dietmar Griebler überreichte ihm im Beisein von Demokratie- und Personalstadtrat Jürgen Czernohorszky und dem Vorsitzenden der Hauptgruppe 1 der Younion_Die Daseinsgewerkschaft Manfred Obermüller das Bestellungsdekret. Georg Hufgard-Leitner folgt nach erfolgter Ausschreibung und durchgeführtem Auswahlverfahren damit Christine Bachofner nach, die mit Ende Februar 2025 nach 40 Jahren im Dienst der Stadt Wien – davon 23 Jahre als Abteilungsleiterin der MA 62 – in den Ruhestand trat.

Werdegang Georg Hufgard-Leitner

Georg Hufgard-Leitner hat berufsbegleitend an der Universität Wien das Studium der Rechtswissenschaften absolviert. Nach einem Zivilersatzdienst am Institut Theresienstädter Initiative in Prag, verschiedenen Stationen im Parlament, im Bundeskanzleramt sowie im Bundesministerin für Bildung und Frauen wechselte er 2018 zum Hafen Wien als Leiter der Abteilung Personal & IMS. Seit Juli 2020 leitete Georg Hufgard-Leitner die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) der Stadt Wien.

„Die MA 62 ist mit ihren wichtigen Aufgaben – dem reibungslosen Ablauf aller Wahlen und Volksbegehren in Wien, dem Meldewesen und dem Passservice sowie zahlreichen weiteren rechtlichen Aufgaben – ein unverzichtbarer Teil der Wiener Stadtverwaltung. Ich wünsche Georg Hufgard-Leitner in seiner neuen Funktion alles Gute und bin überzeugt, dass die MA 62 von seiner Expertise und reichhaltigen Erfahrung in höchstem Maße profitieren und die Herausforderungen der Zukunft optimal bewältigen wird,“ betont Stadtrat Jürgen Czernohorszky.

Christine Bachofner, die nach 40-jähriger Tätigkeit beim Magistrat der Stadt Wien ihren wohlverdienten Ruhestand antrat, sprach Czernohorszky seinen großen Dank aus: „Christine Bachofner hat die Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten über zwei Jahrzehnte lang mit unermüdlichem Einsatz und der Einhaltung höchster Rechtsstandards geleitet und maßgeblich geprägt. Ich danke ihr herzlich für ihre langjährige Dienstzeit und wünsche ihr für die Zukunft alles Gute.“

Aufgaben und Herausforderungen der Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (MA 62)

Das Aufgabengebiet der Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten ist vielschichtig. Hervorzuheben ist die Organisation von Wahlen, Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen und die Betreuung von Petitionen im Petitionsausschuss. Daneben ist die Abteilung Ansprechpartnerin in allen Angelegenheiten zum Thema Melde- und Passservice. Weiters ist sie zuständige Stiftungs- und Fondsbehörde für Stiftungen und Fonds, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke erfüllen und ihren Sitz im Land Wien haben.

Darüber hinaus fallen in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten u. a. rechtliche Angelegenheiten der Symbole der Bundeshauptstadt Wien, legistische Angelegenheiten der Landes- und Bezirksgrenzen, Angelegenheiten des Zivildienstes sowie koordinierende Aufgaben auf Grund des Zivildienstgesetzes, Angelegenheiten nach dem Wiener Landessicherheitsgesetz und dem Wiener Prostitutionsgesetz 2011, Handhabung des Wiener Sammlungsgesetzes sowie die Wahrnehmung der Aufgaben der Stadt Wien nach dem Geschworenen- und Schöffengesetz.

Im Jahr 2024 wurde aufgrund des Wiener Parteiengesetzes beim Amt der Wiener Landesregierung – MA 62 die Geschäftsstelle des Wiener Unabhängigen Parteienprüfsenats eingerichtet. Der Wiener Unabhängige Parteienprüfsenat ist eine unabhängige Behörde zur Aussprache von Geldbußen bei Verstößen gegen bestimmte Regelungen des Wiener Parteiengesetzes.

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