Budgetausschuss schickt umfangreiches Budgetbegleitgesetz und weitere Regierungsvorhaben ins Plenum | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Budgetausschuss schickt umfangreiches Budgetbegleitgesetz und weitere Regierungsvorhaben ins Plenum

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Um das Budgetdefizit zu senken, hat sich die Regierung auf eine Reihe von ausgaben- und einnahmenseitigen Sparmaßnahmen verständigt. Einige davon, etwa die Erhöhung der Bankenabgabe und höhere Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen, hat das Parlament bereits beschlossen, nun soll mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 der größte Baustein folgen. Nach einer knapp dreistündigen Diskussion im Budgetausschuss des Nationalrats gaben SPÖ, ÖVP und NEOS heute grünes Licht für das umfangreiche Gesetzespaket mit 72 Gesetzesnovellen sowie einem neuen Gesetz und schickten es ins Plenum. Zuvor waren noch geringfügige Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen worden. Zusätzlich hat der Ausschuss weitere Vorhaben wie die Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich der Güterbeförderung dienen, und die Halbierung des amtlichen Kilometergeldes für Motor- und Fahrräder auf 25 Cent auf den Weg gebracht.

Mit dem Budgetbegleitgesetz werden unter anderem das Aus für den Klimabonus, das zweijährige Einfrieren der Familienbeihilfe und weiterer Familienleistungen sowie der erschwerte Zugang zur Korridorpension besiegelt. Außerdem entfällt bis zum Jahr 2029 die Verpflichtung, das dritte Drittel der sogenannten kalten Progression für steuerliche Entlastungsmaßnahmen zu verwenden. Dazu kommen dutzende weitere Maßnahmen, die von einer Erhöhung der Servicegebühr für die E-Card und dem vorübergehenden Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze über mehr Fußfesseln für Straftäter:innen bis hin zur Besteuerung von Umwidmungsgewinnen reichen. Allerdings enthält das Budgetbegleitgesetz auch einzelne Entlastungen, etwa für Gemeinden und Pendler:innen.

Mittels eines im Ausschuss eingebrachten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrags wurden unter anderem Klarstellungen im Grunderwerbsteuergesetz hinsichtlich der geplanten neuen Steuerregeln für große Immobilientransaktionen vorgenommen. Außerdem wurden die Bestimmungen betreffend die Gewinnabschöpfung von Stromerzeugern nochmals adaptiert. Zwar bleibt es bei deutlich restriktiveren Regeln, was die Anrechnung begünstigter Investitionen betrifft, der maximale Absetzbetrag wird nun aber mit 25 Ꞓ je MWh Strom statt wie im Budgetbegleitgesetz ursprünglich vorgesehen mit 20 Ꞓ festgelegt. Gleichzeitig wird die Anrechnung begünstigter Investitionen verbundener Unternehmen erleichtert.

NoVA-Befreiung, amtliches Kilometergeld, Handwerkerbonus

Ergänzend zum Budgetbegleitgesetz haben ÖVP, SPÖ und NEOS außerdem kurzfristig eine weitere Sammelnovelle mit Änderungen im Normverbrauchsabgabegesetz, im Bundesimmobiliengesetz, in der Reisegebührenvorschrift und im Bundesgesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen vorgelegt und beschlossen. Demnach werden Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die hauptsächlich der Güterbeförderung dienen, wieder von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit, wie das bereits bis Juli 2021 der Fall war. Das betrifft vor allem klassische Kasten- und Pritschenwägen, wie sie zum Beispiel von Gewerbebetrieben verwendet werden, wobei detaillierte Bestimmungen – etwa in Bezug auf die maximale Anzahl von Sitzplätzen und die Ausstattung – Missbrauch verhindern sollen.

Mit dem Paket wird außerdem erneut am amtlichen Kilometergeld für beruflich genutzte Privatfahrzeuge geschraubt. Erst mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 ist dieses auf 50 Cent erhöht und für Pkw, Motorräder und Fahrräder vereinheitlicht worden. Nun wird es ab 1. Juli für Motor- und Fahrräder wieder auf 25 Cent gesenkt. Erleichtert wird der Zugang zum Handwerkerbonus: Die Voraussetzung, dass die Arbeiten von einem österreichischen Unternehmen ausgeführt werden müssen, entfällt. Vielmehr werden nun auch Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der EU bzw. im EWR-Raum umfasst, um unionsrechtliche Bedenken auszuräumen. Der Förderwerber bzw. die Förderwerberin muss zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen aufrechten Wohnsitz in Österreich verfügen. Schließlich wird im Bundesimmobiliengesetz eine spezielle gesetzliche Grundlage für eine einmalige Aussetzung der Mietzinsanpassung für vom Bund bzw. von ausgegliederten Rechtsträgern gemietete Gebäude, die der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) gehören, geschaffen.

Kritik von FPÖ und Grünen

Breite Kritik am Gesetzespaket äußerten im Ausschuss insbesondere die Grünen. Das Budgetbegleitgesetz enthalte zwar auch einige positive Punkte, meinte Budgetsprecher Jakob Schwarz, und man müsse anerkennen, dass die Regierung die Budgetkonsolidierung in Angriff nehme, insgesamt orten er und seine Parteikolleg:innen aber gravierende Mängel. So würden mit der Wiedereinführung der NoVA-Befreiung „für die dreckigsten Autos“ und der Verdreifachung des Pendlereuro klimaschädliche Förderungen ausgebaut, statt diese zu reduzieren. Damit drohe eine Verfehlung der Klimaziele, warnte auch Lukas Hammer. Zudem befürchtet er, dass die Änderungen beim Energiekrisenbeitrag-Strom als „Investitionsbremse“ im Bereich der erneuerbaren Energien wirken werden. Elisabeth Götze kritisierte fehlende Auflagen für Gemeinden für vom Bund geförderte Investitionen. Man sehe, dass mit kurzen Begutachtungsfristen die Qualität von Gesetzen nicht steigt, hielt Nina Tomaselli zur Umwidmungsabgabe fest.

Die Abschaffung des Klimabonus qualifizierte Hammer als „unsoziale Maßnahme“. Überhaupt sehen die Grünen Menschen mit niedrigen Einkommen durch das Budgetbegleitgesetz überproportional belastet. Um dem entgegenzuwirken, brachte Sozialsprecher Markus Koza vier Abänderungsanträge ein, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Sie zielten unter anderem darauf ab, die Steuertarifstufen in den Jahren 2026 bis 2028 nur zu einem Drittel an die Inflation anzupassen und das zweite Drittel zur Verbesserung der finanziellen Situation von Kindern aus sozial benachteiligten Familien zu verwenden. Zudem forderte Koza die Beibehaltung des Bildungsbonus für Sozialhilfe-Bezieher:innen, Erleichterungen bei der Zuverdienstmöglichkeit für Arbeitslose und die Anpassung der Nachtschwerarbeitsbeiträge.

Von Seiten der FPÖ wertete Werner Herbert den erschwerten Zugang zur Korridorpension als „sozial ungerecht“ und hinterfragte den faktischen Nutzen dieser Maßnahme. Zudem äußerte er sich zu geplanten Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst kritisch. Das werde die ohnehin schon prekäre Personalsituation in manchen Bereichen verschärfen. Sein Parteikollege Gerhard Kaniak drängte auf eine Kostenstellenanalyse im Bereich der Sozialversicherung und regte an, neu zugezogenen Personen erst nach einer gewissen Wartefrist vollen Zugang zum Gesundheitssystem zu gewähren. Er befürchtet überdies, dass Grundstücke durch die Umwidmungsabgabe teurer werden könnten und sich damit auch Wohnraum verteuern werde. Finanzsprecher Hubert Fuchs ortet bei der Umwidmungsabgabe eine doppelte Besteuerung.

Schmidt: War Kraftakt, in acht Wochen Doppelbudget zu schnüren

Von Regierungsseite standen den Abgeordneten für die Ausschussberatungen neben Finanzminister Markus Marterbauer auch Bildungsminister Christoph Wiederkehr, Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig sowie die Staatssekretär:innen Ulrike Königsberger-Ludwig, Alexander Pröll und Michaela Schmidt zur Verfügung. Die Regierung hätte auch gerne ein anderes Budgetbegleitgesetz vorgelegt, mit weniger Einsparungen und mehr Investitionen, sagte Schmidt. Angesichts des Defizits sei es aber notwendig, das Budget zu sanieren und zwar so, dass die Konjunktur nicht abgewürgt werde. Ihr zufolge war es ein „Kraftakt“, in acht Wochen ein Doppelbudget zu schnüren. „Wir haben aber die Verantwortung übernommen“, so die Staatssekretärin. Gleichzeitig sei es auch gelungen, einige Offensivmaßnahmen zu setzen. Staatssekretärin Königsberger-Ludwig hob hervor, dass es zu keiner Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters komme.

Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug

Für die nächsten Monate kündigte Schmidt ein Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug und „aggressive Steuermaßnahmen“ an. In diesem Zusammenhang soll laut Finanzminister Marterbauer auch über die bestehende Belegausdruckpflicht diskutiert werden. Eine Anhebung der Werbekostenpauschale, wie von FPÖ-Abgeordneten Fuchs gefordert, würde er grundsätzlich für sinnvoll halten, sagte Marterbauer, aufgrund der daraus erwachsenden erheblichen Kosten sei das vorerst aber nicht möglich.

Zur Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für Kfz zur Güterbeförderung merkte Marterbauer an, Ziel der Maßnahme sei es, „Handwerkerfahrzeuge“ zu begünstigen. Eine rein private Nutzung sei nicht möglich, zumal die Fahrzeuge auch nur einfach ausgestattet sein dürfen. Das Finanzministerium werde das „sehr streng handhaben“, bekräftigte er. SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer wies zudem auf die geplante Evaluierung der Maßnahme hin.

Marterbauer: Regierung bekennt sich zu Klimazielen

Ausdrücklich bekannte sich Marterbauer zu den Klimazielen. Diese zu erreichen, sei ein gemeinsames Anliegen der Regierung, nicht nur aus budgetären Gründen, erklärte er. Würden sie verfehlt, drohen ihm zufolge Strafzahlungen von 4,7 Mrd. Ꞓ bis 5 Mrd. Ꞓ. Mit dem Thema klimaschädliche Subventionen ist ihm zufolge eine Arbeitsgruppe befasst. Umweltminister Norbert Totschnig hob hervor, dass zwischen 2026 und 2030 insgesamt 1,8 Mrd. Ꞓ für die Förderung von Heizungstausch und thermischen Sanierungen bereitgestellt werden.

Dass die Investitionen in die Windkraft durch die vorgesehenen Änderungen beim Energiekrisenbeitrag-Strom zurückgehen werden, glaubt Marterbauer nicht. Die Windkraft sei „eine unschlagbare Investition“ und langfristig „ein großer Ertragsbringer“, meinte er. Zum von den Grünen kritisierten Deckel bei der Umwidmungsabgabe hielt der Finanzminister fest, dass dieser aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sei. Mit einer Verteuerung von Grundstücken, wie die FPÖ befürchtet, rechnet er nicht. Die Einsparungen durch das einmalige Aussetzen der Wertanpassung von BIG-Mieten bezifferte er mit dauerhaft 47 Mio. Ꞓ pro Jahr.

Korridorpension, Pensionsanpassung

Konkret sieht das Budgetbegleitgesetz 2025 (69 d.B.) vor, den Zugang zur Korridorpension für Geburtsjahrgänge ab 1964 zu erschweren. Nach einer relativ kurzen Übergangsphase mit schrittweisen Anpassungen wird man künftig erst mit 63 Jahren – mit Abschlägen – in Frühpension gehen können. Gleichzeitig werden die dafür notwendigen Versicherungszeiten von 40 auf 42 Jahre hinaufgesetzt. Für Personen, die mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen haben, die vor dem 1. April 2025 wirksam wurde, soll sich allerdings nichts ändern. Das hob auch Staatssekretärin Königsberger-Ludwig im Ausschuss auf eine Frage von SPÖ-Abgeordneter Barbara Treiber hervor.

Neu geregelt wird außerdem die erste Pensionsanpassung nach Pensionsantritt: Ab 2026 sollen alle Pensionsneulinge – unabhängig vom Kalendermonat ihres Pensionsantritts – die halbe Pensionserhöhung bekommen.

Familienleistungen, E-Card-Gebühr

Die Familienbeihilfe (samt Geschwister- und Altersstaffel) und andere Familienleistungen werden dem Entwurf zufolge erst im Jahr 2028 wieder an die Inflation angepasst. Das betrifft auch das Kinderbetreuungsgeld, den Mehrkindzuschlag, das Schulstartgeld, den Kinderabsetzbetrag und den Familienzeitbonus, der für den „Papamonat“ gewährt wird. Außerdem wird der Selbstbehalt für die Schüler:innen- und Lehrlingsfreifahrt auf 29,60 Ꞓ angehoben. Auch die Servicegebühr für die E-Card steigt, und zwar von 13,8 Ꞓ auf 25 Ꞓ. Sie wird ab 2027 überdies auch von Pensionist:innen – mit Ausnahme von Ausgleichszulagenbezieher:innen und anderen von der Rezeptgebühr befreiten Personen – zu zahlen sein. Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt bis Ende 2026 bei 551,10 Ꞓ eingefroren, ebenso wird die Valorisierung des Krankengeldes und des Umschulungsgeldes für zwei Jahre ausgesetzt.

Entlastet werden Schüler:innen und Lehrlinge, denen für den Schulweg bzw. für den Weg zur betrieblichen Ausbildungsstätte keine öffentlichen Verkehrsmittel oder eine andere unentgeltliche Beförderung zur Verfügung stehen: die Fahrtbeihilfen werden deutlich angehoben.

Aus für Klimabonus, Einschränkungen für Arbeitslose

Gänzlich abgeschafft wird der Klimabonus. Zwischen 145 Ꞓ und 290 Ꞓ haben alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich zuletzt im Jahr 2024 als Ausgleich für die CO2-Bepreisung bekommen. Außerdem will die Regierung das dritte Drittel der „kalten Progression“ in den kommenden Jahren einbehalten und nicht für Entlastungsmaßnahmen verwenden. Arbeitslose werden künftig nur noch in Ausnahmefällen parallel zum Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe geringfügig dazuverdienen dürfen, wobei von den Ausnahmen insbesondere ältere Langzeitarbeitslose und Personen mit Behindertenstatus umfasst sind.

Gemeinden, „Pendlereuro“, Kleinunternehmen

Mit einer Finanzspritze können die Gemeinden rechnen. Die übrig gebliebenen Zweckzuschüsse aus den Gemeindehilfspaketen 2020, 2023 und 2025 werden in Finanzzuweisungen umgewandelt und damit ohne Verpflichtung zur Kofinanzierung zur Verfügung stehen. Auch weitere Bedingungen entfallen. Zudem ist vorgesehen, den „Pendlereuro“ – als Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus – auf 6 Ꞓ pro Kilometer Wegstrecke zu erhöhen. Gleichzeitig wird die Negativsteuer für geringverdienende Pendler:innen von bisher maximal 608 Ꞓ auf 737 Ꞓ (plus Inflationsanpassung) hinaufgesetzt. Auch die Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel – etwa Antibabypillen, Kondome, hygienische Binden und Tampons – sowie eine steuerfreie Mitarbeiterprämie bis zu 1.000 Ꞓ im Jahr 2025 gehören zu den Entlastungsmaßnahmen. Ab 2026 soll es außerdem wieder frisches Geld für die Förderung des Heizungstauschs geben.

Kleinunternehmen werden durch Erleichterungen bei der Geltendmachung von Betriebsausgaben entlastet. So steigt die Umsatzgrenze für Pauschalierungen in zwei Schritten von 220.000 Ꞓ auf zunächst 320.000 Ꞓ und ab 2026 auf 420.000 Ꞓ an. Gleichzeitig wird der derzeitige Pauschalsatz von 12 % auf 13,5 % 2025 bzw. 15 % ab 2026 erhöht.

Grundstücke, Glücksspiel, Gerichtspraxis, Fußfesseln

Nachgebessert werden muss bei der Gewinnabschöpfung von Energiekonzernen, um die angepeilten 200 Mio. Ꞓ, die diese jährlich zur Budgetkonsolidierung beitragen sollen, tatsächlich zu erreichen. Weiters sollen die Schließung einer Lücke im Grunderwerbsteuergesetz in Bezug auf große Immobilientransaktionen, die Besteuerung von Umwidmungsgewinnen bei Grundstücksverkäufen, ein höherer Eingangssteuersatz für Zuwendungen an Privatstiftungen ab 2026 (3,5 % statt 2,5 %) und höhere Glücksspielabgaben zusätzliche Mittel in die Staatskasse spülen.

Im Justizbereich ist neben einer Verkürzung der Gerichtspraxis von sieben auf fünf Monate geplant, bedingte Haftentlassungen zu forcieren und den elektronischen Hausarrest für Straftäter:innen (Fußfesseln) auszuweiten. So soll künftig auch bei einem noch zu erwarteten Strafrest von 24 Monaten (derzeit 12 Monate) eine Fußfessel gewährt werden können, wobei bestimmte Strafen – etwa für schwere Gewaltdelikte, Sexualverbrechen oder Terrorakte – ausgenommen sind. Gleichzeitig wird ein Passus, der bisher bedingte Entlassungen aus generalpräventiven Gründen verzögert hat, mit 1. Jänner 2026 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Neu sind überdies die Einrichtung von Senaten für bedingte Entlassungen unter Einbeziehung fachkundiger Laienrichter:innen, neue Befugnisse für Justizanstalten zur Durchsetzung von Handyverboten sowie die Verlängerung von Überprüfungsfristen bei der gerichtlichen Erwachsenenvertretung (Vormundschaft). Zudem werden Notar:innen und Rechtsanwält:innen bei Fehlen anderer geeigneter Personen in diesem Bereich wieder stärker in die Pflicht genommen.

Kürzung von Umweltförderungen, 5 Mio. Ꞓ für Erhalt der Biodiversität

Bei den Umweltförderungen werden die Mittel für die Ausweitung und Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen sowie für einkommensschwache Haushalte zur Förderung von thermischen Sanierungen und Heizungstausch deutlich gekürzt. Die entsprechenden Fördertöpfe seien in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft worden, wird dieser Schritt – abseits von Sparvorgaben – begründet. Gleichzeitig erspart sich das Umweltressort durch Förderumstellungen im Bereich des Energieeffizienz-Fonds und des Transformationsfonds für die Industrie einiges an Geld. Vorübergehend werden außerdem weniger Fördermittel für die Kreislaufwirtschaft zur Verfügung gestellt, in die auch der Reparaturbonus hineinfällt.

Für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und thermische Sanierungen will die Regierung ab 2026 jährlich 360 Mio. Ꞓ bereitstellen, insgesamt also 1,8 Mrd. Ꞓ bis zum Jahr 2030. Die Fördermittel sollen dabei laut Erläuterungen „zielgerichtet und effizient“ eingesetzt werden, eine 75%-ige Förderung für den Heizungstausch wird nicht mehr angestrebt. Details zur Fördervergabe stehen aber noch nicht fest. Eine neue Förderschiene plant die Regierung für den Erhalt der Biodiversität, insbesondere zur Umsetzung der österreichischen Biodiversitätsstrategie: Hierfür werden zwischen 2025 und 2029 jährlich 5 Mio. Ꞓ bereitgestellt.

Im Bildungsbereich sind unter anderem Einsparungen bei der Unterstützung von Pflichtschuldirektor:innen durch Klassenlehrer:innen und eine Bündelung verschiedener Aufgaben im Bereich der Erwachsenenbildung beim Bundesinstitut für Erwachsenenbildung (BIFEB) vorgesehen.

Weitere Maßnahmen

Zu den zahlreichen weiteren Maßnahmen gehören unter anderem: Die Streichung des Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen bei längeren Schulungsmaßnahmen, die Nicht-Valorisierung der Parteienförderung 2026, die Neufestsetzung des Universitätsbudgets für die Periode 2025 bis 2027 bei einem zu erzielenden Sparvolumen von 129 Mio. Ꞓ, die Einstellung von Förderungen für Unternehmen nach dem Gasdiversifizierungsgesetz, die Reduzierung der besonderen Sportförderung, Einsparungen bei der Versicherungsprämienförderung im Bereich der Hagelversicherung, ein verpflichtender Klimacheck bei Gesetzesvorhaben, die Aussetzung der Anpassung des Nachtschwerarbeits-Beitrags für die Jahre 2025 und 2026, Kürzungen beim Waldfonds, beim ORF und bei der Wiener Zeitung, eine Teilsanierung des Konferenzzentrums (VIC) sowie eine höhere Basisabgeltung für die Statistik Austria, die Spanische Hofreitschule, die AGES und das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW). Zudem werden die Entschädigungsregelungen für Schäden durch Tierseuchen im Tiergesundheitsgesetz adaptiert, die Arbeitslosenversicherungspflicht für doppelt oder mehrfach geringfügig beschäftigte Personen neu geregelt und der Kreis jener Personen, die zur Akzeptierung der elektronischen Zustellung verpflichtet ist, erweitert. Teile des sanierungsbedürftigen Schlosses Ursprung in Elixhausen (Salzburg), in dem eine landwirtschaftliche Schule untergebracht ist, sollen samt landwirtschaftlicher Flächen der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften GmbH übertragen werden. Genaueres zum gesamten Gesetzespaket finden Sie in der Parlamentskorrespondenz Nr. 406/2025 .

Grüne bringen vier Abänderungsanträge ein

Kritisch zum Budgetbegleitgesetz äußerten sich FPÖ und Grüne. So drängte Grünen-Sozialsprecher Markus Koza etwa darauf, Familien mit niedrigem Einkommen stärker zu entlasten. Würde man die Steuertarifstufen in den Jahren 2026 bis 2028 nur zu einem Drittel – statt zu zwei Dritteln – an die Inflation anpassen, könnte man die dadurch freiwerdenden Mittel für eine Kindergrundsicherung, die Valorisierung des Kinderabsetzbetrags in den Jahren 2026 und 2027 und eine Ausweitung des Kinderzuschlags verwendet werden, hob er hervor. Auch Paarhaushalte, die trotz Erwerbstätigkeit beider Elternteile nur ein geringes Einkommen haben, sollten demnach den im Einkommensteuergesetz verankerten Kinderzuschlag von 60 Ꞓ im Monat erhalten. Der Vorschlag wäre budgetneutral und auch ein gewisser Ausgleich für den Verlust des Klimabonus, machte Koza geltend.

In einem weiteren Abänderungsantrag forderte Koza die Beibehaltung des Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen, die eine längere Umschulung bzw. Ausbildung machen, wobei er dessen Finanzierung dem AMS übertragen will. Überdies hält er das weitreichende Zuverdienstverbot für Bezieher:innen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe für „überschießend und wenig zielgerichtet“ und glaubt nicht, dass sich dadurch die erwarteten Einsparungen erzielen lassen. Arbeitslosen werde damit die Gelegenheit genommen, mit einem Fuß in der Arbeitswelt zu bleiben, warnte er. Überdies erwartet er eine Zunahme von Armut.

Um Sozialmissbrauch und Schwarzarbeit zu verhindern, wäre es nach Meinung von Koza sinnvoller, müssten Dienstgeber von geringfügig Beschäftigten vorab die Lage der Arbeitszeit melden. Vorstellen kann er sich außerdem ein kurzes Zuverdienstverbot in den ersten 100 Tagen des Bezugs von Arbeitslosengeld – mit verschiedenen Ausnahmen etwa für Lehrtätigkeit, Künstler:innen oder Schuldner:innen -, wobei Bezieher:innen niedriger Leistungen in diesem Zeitraum eine Kompensation in Form höherer Zuschläge (maximal 85 % Arbeitslosengeld für Personen mit Anspruch auf Familienzuschlag, maximal 70 % ohne Anspruch auf Familienzuschlag) erhalten sollten. Schließlich kritisierte Koza das Vorhaben, den Nachtschwerarbeitsbeitrag auch in den Jahren 2025 und 2026 nicht anzupassen.

Schwarz begrüßt Erhöhung von Glücksspielabgaben

Als positive Punkte im Budgetbegleitgesetz wertete Grünen-Budgetsprecher Jakob Schwarz die Erhöhung der Glücksspielabgaben, die neuen Bestimmungen für den Energiekrisenbeitrag im Bereich der fossilen Energieträger sowie die Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel. Auch der neuen Umwidmungsabgabe können die Grünen etwas abgewinnen, wobei Nina Tomaselli eine gewissen Schieflage sieht. Für sie ist es nicht nachvollziehbar, dass beim Verkauf umgewidmeter Grundstücke die Steuerbelastung durch den vorgesehenen Deckel prozentuell niedriger ausfällt, je höher der Gewinn ist.

Zur Sprache brachte Schwarz auch die vorgesehenen Änderungen im Erwachsenenschutzrecht, die ihm zufolge „überfallsartig“ in das Budgetbegleitgesetz eingebaut und auch nicht vorab breit mit den Betroffenen diskutiert wurden. Überdies vermisst er Maßnahmen zur Unterstützung der Industrie.

Was die Gemeindehilfspakete betrifft, bedauerte Elisabeth Götze (Grüne), dass nunmehr keine Auflagen für die Gemeinden mehr vorgesehen seien. Ihrer Meinung nach wäre es sinnvoll gewesen, die ursprünglichen Zweckwidmungen – etwa für Klimaschutzinvestitionen oder Kindergärten – beizubehalten. Außerdem erwartet sie, dass die steuerfreie Mitarbeiterprämie zu einem guten Teil Besserverdienenden zugutekommen und es zahlreiche „Mitnahmeeffekte“ geben wird.

Auch mit dem vorgesehenen „Klimacheck“ von Gesetzesvorhaben zeigten sich die Grünen unzufrieden. Weder handle es sich um einen unabhängigen Check, noch gebe es irgendwelche Konsequenzen, beklagte Lukas Hammer. Er machte zudem darauf aufmerksam, dass regulatorische Maßnahmen im Umweltbereich – als Alternative zu Förderungen – in der Vergangenheit am politischen Willen von ÖVP und SPÖ gescheitert seien.

Zur schon beschlossenen Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen hielt Koza fest, dass diese das Budget mit 700 Mio. Ꞓ belasten würden. Zum einen fallen ihm zufolge die Lohnsteuereinnahmen dadurch um 200 Mio. Ꞓ niedriger aus, zum anderen führe die Erhöhung auch zu höheren Ausgaben für die Pensionsversicherung, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sei, die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen durch „Hebesätze“ aufzustocken.

FPÖ hält erschwerten Zugang zur Korridorpension für sozial ungerecht

Als „sozial ungerecht“ bewertete FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert den erschwerten Zugang zur Korridorpension. Menschen, die ihre Leben lang gearbeitet hätten, müssten nun am Ende ihres Arbeitszyklus noch einmal länger arbeiten, kritisierte er. Für ihn ist außerdem fraglich, ob die Betroffenen dazu gesundheitlich in der Lage sein werden. Wenn ältere Menschen länger im Arbeitsprozess bleiben, würden sie außerdem indirekt die Aufnahme von jungen Menschen behindern, was zum Anstieg der Arbeitslosigkeit führen könnte, gab Herbert zu bedenken. Angesichts der „prekären Personalsituation“ in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes hält der FPÖ-Abgeordnete außerdem nichts davon, jede dritte Planstelle nicht mehr nachzubesetzen. Auch die mehrfachen EuGH-Urteile zum Thema Vorrückungsstichtag wurden von ihm angesprochen.

Bürokratische Erleichterungen bei der Belegspflicht vermisst Hubert Fuchs (FPÖ) im Budgetbegleitgesetz. Seiner Meinung nach hätte es für die Basispauschalierung außerdem eine einfachere Lösung gegeben. Auch der Umwidmungszuschlag bei Grundstücksverkäufen erzeugt seiner Meinung nach viel Bürokratie. Zudem ortet er eine doppelte Besteuerung. FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak kann sich vorstellen, für neu zugezogene Personen zunächst nur eine gesundheitliche Basisversorgung vorzusehen, wobei er insbesondere Leistungen für mitversicherte Personen hinterfragte.

ÖVP begrüßt NoVA-Befreiung von Kasten- und Pritschenwägen

Von Seiten der Regierungsparteien verteidigte Andreas Ottenschläger (ÖVP) die Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für zur Güterbeförderung genutzte Kraftfahrzeuge. Es gehe um „Handwerker-Fahrzeuge“ und nicht um „Spaßfahrzeuge“, betonte er. Im Prinzip sei das Auto in diesen Fällen ein „Arbeitsgerät“.

Was die Industrie betrifft, wären Ottenschläger zufolge raschere und einfachere Verfahren wichtig. Das würde nicht nur Kosten senken, sondern auch Investitionen beschleunigen. Allgemein ortet er ein fraktionsübergreifendes Ziel aller Parteien: einen ausgeglichenen Haushalt in Österreich zu erreichen.

ÖVP-Abgeordneter Georg Strasser bedankte sich bei Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig für die gute Zusammenarbeit in Zusammenhang mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Ungarn und der Slowakei. Es sei gelungen, Tierleid in Österreich zu verhindern und enormen wirtschaftlichen Schaden hintanzuhalten.

SPÖ: Alle „Offensivmaßnahmen“ sind gegenfinanziert

SPÖ-Budgetsprecher Kai Jan Krainer hob hervor, dass alle von der Regierung vorgesehenen „Offensivmaßnahmen“ gegenfinanziert seien. Das sei in den vergangenen Jahren anders gewesen. So habe „Schwarz-Grün“ mit der jährlichen Valorisierung der Familienleistungen einen ungedeckten Scheck ausgestellt, „der jetzt platzt“. Dass dieser nun nicht eingelöst werden könne, sei den Ausstellern anzukreiden. Zudem machte Krainer die „verfehlte Inflationspolitik“ unter der Vorgängerregierung für die nunmehrige Budgetmisere mitverantwortlich.

Erfreut über die Finanzzuweisungen an die Gemeinden äußerte sich SPÖ-Abgeordnete Karin Greiner. Durch den Wegfall der Kofinanzierungspflicht könnten nun auch finanzschwache Gemeinden auf die Mittel zugreifen, betonte sie. Auch weitere Auflagen hält sie für entbehrlich: Die Gemeinden wüssten selber, wo sie investieren müssten. Was die Förderungen für klimafreundliche Heizungen betrifft, kritisierte Greiner, dass durch die großzügigen Unterstützungen auch neueste Heizungsanlagen ausgetauscht worden seien.

NEOS: Es braucht Maßnahmen zur Absicherung des Pensionssystems

Der Kritik von FPÖ-Abgeordnetem Herbert am erschwerten Zugang zur Korridorpension konnte Markus Hofer (NEOS) nichts abgewinnen. Es brauche Maßnahmen, um das Pensionssystem abzusichern, mahnte er. Zudem werde es wieder ein Problem mit qualifizierten Arbeitskräften geben, wenn das Wachstum anspringe. Wichtig ist ihm, zeitgerecht zu evaluieren, ob die gesetzten Maßnahmen wirken. Die Fertigstellung der Industriestrategie stellte Hofer für Ende dieses Jahres in Aussicht.

Was den Enerergiekrisenbeitrag-Strom betrifft, äußerte Karin Doppelbauer (NEOS) ein gewisses Verständnis für die Kritik der Grünen. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht und auch mit der Branche viel diskutiert“, sagte sie. Da man sich aber auf einen Beitrag der betreffenden Unternehmen zur Budgetkonsolidierung von 200 Mio. Ꞓ pro Jahr verständigt habe, habe es einen Kompromiss gebraucht.

Schmidt begrüßt Fortführung von ORF Sport+

In Beantwortung der Fragen verteidigte Staatssekretärin Michaela Schmidt unter anderem die vorgesehenen Änderungen im Erwachsenenschutzrecht. Diese seien notwendig, weil es einen Mangel an geeigneten Vertretungspersonen für Erwachsene gebe, die keine Angehörigen haben, sagte sie. Aufgrund der Budgetknappheit sei es auch nicht möglich, Erwachsenenschutz-Vereinen mehr Budgetmittel zur Verfügung zu stellen. In ihrer Funktion als Sport-Staatssekretärin zeigte sich Schmidt darüber erfreut, dass es trotz Sparmaßnahmen gelungen sei, den ORF-Spartensender Sport+ vorläufig bis 2029 zu erhalten.

Korridorpension: Königsberger-Ludwig sieht verträgliche Anhebung

Zum Thema Pensionen merkte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig an, der SPÖ sei es wichtig, das solidarische Pensionssystem aufrecht zu erhalten. In der Regierung habe man sich „committet“, das gesetzliche Pensionsantrittsalter beizubehalten und das faktische anzuheben. Beim erschwerten Zugang zur Korridorpension sieht sie eine „verträgliche“ Anhebung in Etappen. Wenn Menschen länger im Arbeitsprozess bleiben, hätten sie zudem aufgrund geringerer Abschläge auch höhere Pensionen. Laut Königsberger-Ludwig treten 75,2 % der Männer und 73,8 % der Frauen die Pension aus dem Erwerbsleben an, lediglich rund 15 % seien vor dem Pensionsantritt arbeitslos. Was Zuverdienstmöglichkeiten neben dem Bezug von Arbeitslosengeld betrifft, sagte die Staatssekretärin Abgeordnetem Koza zu, sich die Situation von Künsterler:innen noch einmal anzuschauen.

In Richtung FPÖ-Abgeordnetem Kaniak führte Königsberger-Ludwig aus, die Regierung habe nicht vor, Menschen von Gesundheitsleistungen auszuschließen. Würde man bei den Leistungen darauf abstellen, wieviel jemand zuvor in das System eingezahlt habe, müsste man zum Beispiel auch die Leistungen für Lehrlinge beschränken. In Bezug auf die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche lobte Königsberger-Ludwig die gute Zusammenarbeit in den Krisenstäben und mit den Nachbarländern.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr wies auf eine Frage von FPÖ-Abgeordnetem Werner Herbert darauf hin, dass es in höheren Schulen schon lange eine Unterstützung der Direktion durch Klassenlehrer:innen in pädagogisch-administrativen Angelegenheiten gebe. In Pflichtschulen werde das Projekt nun „redimensioniert“. Es sei wichtig, dass die pädagogisch-administrative Unterstützung nicht zu Fehlstunden in der Klasse führe.

Finanzminister Markus Marterbauer unterstrich, dass die Finanzzuweisungen an die Gemeinden für Investitionen verwendet werden müssten und nicht für laufende Ausgaben verwendet werden dürften. Er vertraue den Gemeinden, dass „sie wissen, was sie tun“. Zudem gebe es Berichtspflichten. Bei den Umweltförderungen werde vor allem auch dort gekürzt, wo Gelder nicht abgeholt worden seien. Dass die kurze Begutachtungsfrist die Qualität des Gesetzespakets beeinträchtigt hat, glaubt der Minister nicht. Bei der Mitarbeiterprämien hält er „Mitnahmeeffekte“ für möglich und kündigte eine Evaluierung an.

Totschnig: Nationaler Klima- und Energieplan gilt nach wie vor

Landwirtschaftsminister Norbert Totschinig bekräftigte, dass der in Brüssel liegende Nationale Klima- und Energieplan nach wie vor gelte. Für den Heizungstausch und thermische Sanierungen werden ihm zufolge in den Jahren 2026 bis 2030 jeweils 360 Mio. Ꞓ pro Jahr zur Verfügung gestellt. Totschnig hält es in diesem Zusammenhang für wichtig, dass es eine kontinuierliche Förderung gibt: Das sei auch im Sinne der Handwerksbetriebe, die Planungssicherheit bräuchten. Zudem würden „Überbuchungen“ zu Preisanstiegen führen.

Zu Fragen des öffentlichen Dienstes und zum Parteiengesetz nahm Staatssekretär Alexander Pröll Stellung. Ihm zufolge ist sichergestellt, dass trotz Einsparungen in den Ministerien die Personaloffensive in den Bereichen Bildung und Sicherheit fortgeführt werden könne. Auch insgesamt hätten die Ressorts Spielräume. Gegenüber den Grünen verteidigte Pröll das größere

Meldeintervall bei Parteispenden: Gerade für Ortsparteien hätte die derzeit geltende vierteljährliche Meldepflicht einen großen bürokratischen Aufwand bedeutet. (Schluss Budgetausschuss) gs


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