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AK Erfolg: Kreditbearbeitungsgebühr & Co. – Santander zahlt unzulässige Gebühren zurück!

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Kreditbearbeitungsgebühren, Kontoführungsentgelte & Co.: In vielen Verträgen der Santander Consumer Bank finden sich rechtswidrige Gebühren – das bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich der AK. Nun gibt’s Geld zurück! Santander zahlt nach Gesprächen mit der AK unkompliziert retour: Laufende Kredite werden automatisch berichtigt, bei bereits getilgten Krediten reicht ein Online-Formular. „Über hunderttausend Verträge sind betroffen, Konsument:innen bekommen Millionen retour – wir hoffen, dass sich auch andere Banken an Santander ein Beispiel nehmen!“, betont AK Konsument:innenschützerin Gabriele Zgubic.

Diese Gebühren sind laut OGH unzulässig, und jetzt gibt‘s Geld zurück:

+ Kreditbearbeitungsgebühr: Wenn in den Kreditverträgen zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr bestimmte weitere Gebühren verrechnet werden, ist das laut OGH intransparent und unzulässig. Konkret: eine einmalige Erhebungsgebühr, eine einmalige Lohnvormerkgebühr sowie sonstige Kosten und Gebühren, die bei Vertragsabschluss oder -abwicklung anfallen, etwa Stundungsgebühren oder Ratenplanänderungen.

+ Kontoführungsgebühr: In den Kreditverträgen sind zusätzlich zur Kontoführungsgebühr weitere mit der Kontoführung verbundene Leistungen wie etwa eine automatische jährliche Kontomitteilung und eine Zahlungsanweisungsgebühr enthalten – das ist laut OGH ebenso intransparent.

+ 12-Euro-Gebühr bei geplatztem Lastschrifteinzug: Diese „Pauschalstrafe“ ist gröblich benachteiligend und unzulässig.

+ Preisaushanggebühren: Santander verlangte Entgelte für Nebenleistungen (etwa Stundung, Ratenplan) laut aktuellem Preisaushang – doch diese Preislisten können beliebig verändert werden. Das ist ebenso rechtswidrig.

Konkret: Wer bekommt was zurück?

Nach Gesprächen mit der AK hat Santander eine kund:innenfreundliche Lösung zugesagt. Grundsätzlich sind alle Verbraucherkreditverträge betroffen, die zwischen 2015 und Herbst 2023 – teilweise auch davor und danach – abgeschlossen wurden.

+ Rückzahlung Kreditbearbeitungsgebühr: Santander zahlt die Kreditbearbeitungsgebühr vollständig zurück, wenn es zu Überschneidungen und Doppelverrechnungen mit anderen Gebühren gekommen ist.

+ Rückzahlung Kontoführungsgebühren: Santander zahlt die Kontoführungsgebühren für alle Verbraucherkreditverträge komplett zurück.

+ Laufende Kreditverträge: Die Bank rechnet automatisch neu, der Saldo wird korrigiert. Die Bank informiert Betroffene ab Anfang Juni per Brief über die Höhe der Gutschrift, in einem zweiten Schreiben über die neue, gesunkene Kreditrate und Restlaufzeit.

+ Bereits zurückgezahlte Kredite: Einfach das Online-Formular ausfüllen: https://www .santanderconsumer.at/verbandsklage

+ Noch Fragen? Die Bank hat eine Hotline unter 05 0203 2650 eingerichtet.

SERVICE: Mehr Infos und das OGH-Urteil finden Sie auf der AK Website unter:

wien.arbeiterkammer.at/santander

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