Berner Konvention fordert Verbot der Jagd auf den streng geschützten Fischotter in Kärnten und verurteilt den Einsatz grausamer Fallen
Ein Etappensieg für den Artenschutz am Internationalen Tag des Otters: Auf Initiative von Tierschutz Austria hat die Berner Konvention – ein internationales Abkommen zum Schutz europäischer Wildtiere und ihrer Lebensräume – die umstrittene Otterjagd in Kärnten erneut geprüft. Das Gremium übt in einem offiziellen Schreiben deutliche Kritik an der Kärntner Fischotterverordnung und fordert ein sofortiges Verbot der tödlichen Conibear-Fallen. Damit stärkt sie den Schutzstatus der streng geschützten Tiere und stellt die bisherige Praxis klar infrage.
Ausgangspunkt war eine seit 2022 anhängige Beschwerde von Tierschutz Austria, die die systematische Tötung von Fischottern in Frage stellt. Sollten von Seiten Kärntens weiterhin keine ökologisch und rechtlich vertretbaren Alternativen zur Tötung vorgelegt werden, droht Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren im Rahmen der Konvention.
Das Präsidium der Berner Konvention kritisiert Kärnten für seine aufgestellte Behauptung bezüglich des Erhaltungszustandes der Fischotter in Kärnten. Im Alpenraum, in dem Kärnten liegt, ist der Erhaltungszustand des Fischotters eindeutig ungünstig. Daher könnte die Tötung der Fischotter in Kärnten das Überleben der Art gefährden und sollte daher verboten werden.
Das Präsidium der Berner Konvention fordert Kärnten des Weiteren auf, den Einsatz von Conibear-Fallen oder anderen nicht-selektiven Mitteln ganzjährig zu verbieten und – wenn tatsächlich nötig – zuerst andere zufriedenstellende Lösungen zu wählen, wie die Vergrämung und den Schutz von Teichen.
„Dieser Erfolg zeigt: Wer sich beharrlich für Artenschutz einsetzt, kann etwas bewegen – auch gegen politischen Widerstand“
, sagt Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht bei Tierschutz Austria. „Ein von uns eingeholtes Gutachten belegt, dass Conibear-Fallen wahllos und grausam töten – sie gehören endgültig verboten.“
Auch Leona Fux, Biologin und Artenschutzexpertin bei Tierschutz Austria, mahnt zur ökologischen Vernunft: „Fischotter sind streng geschützt und spielen eine zentrale Rolle in unseren Gewässern. Österreich sollte ihre Rückkehr feiern – doch in Kärnten werden sie erbarmungslos verfolgt, ohne wissenschaftlich tragfähige Grundlage. Das muss aufhören.“
Tierschutz Austria verweist auf das Burgenland als positives Beispiel: Dort wird auf Ottertötungen verzichtet, weil Beratung und Präventionsmaßnahmen mit Unterstützung des Landes funktionieren. „Kärnten kann hier viel lernen“, so Fux.
„Die Entscheidung der Berner Konvention ist ein starkes Signal für den Otterschutz – und ein klares Nein zur politischen Willkürjagd auf streng geschützte Arten“
, ergänzt Lehner. „Jetzt liegt es an Kärnten, Verantwortung zu übernehmen.“
Fest steht: Im Alpenraum, in dem Kärnten liegt, ist der Erhaltungszustand des Fischotters nicht günstig. Daher könnte die Tötung der Fischotter in Kärnten das Überleben der Art gefährden und sollte daher verboten sein.
Tierschutz Austria ruft die Bevölkerung dazu auf, mit ihrer Stimme ein Zeichen gegen die Otterjagd zu setzen:
🔗 Petition gegen Fischotterjagd: www.tierschutz-austria.at/fischotter
🔗 Antwort der Berner Konvention im Wortlaut: www.tierschutz-austria.at/bernerkonvention
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