AK-Preisvergleich: Preisunterschiede bis zu 108 Prozent bei den Stundensätzen für Elektromonteure und Servicetechniker | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

AK-Preisvergleich: Preisunterschiede bis zu 108 Prozent bei den Stundensätzen für Elektromonteure und Servicetechniker

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Die AK Oberösterreich führt regelmäßig Preiserhebungen bei den Kosten für Handwerkerinnen und Handwerker durch. Im Mai 2025 wurden die Stundensätze und Fahrtkosten von Elektromonteur:innen und Servicetechniker:innen erhoben. Die Ergebnisse zeigen: Die Fahrtkosten stiegen im Jahresvergleich um bis zu 12 Prozent. Mit genauem Vergleich lässt sich einiges sparen. Bei größeren Aufträgen sollte immer ein Kostenvoranschlag eingeholt werden.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat bei 105 Betrieben die Stundensätze von Elektromonteur:innen und Servicetechniker:innen erfragt. Bei Elektromonteur:innen liegen diese zwischen 64,80 und 115,26 Euro, bei Servicetechniker:innen kostet eine Stunde von 64,80 bis 135 Euro. Dazu wurden die Fahrtkosten für 10 Kilometer Anfahrt beziehungsweise einer Wegzeit von 15 Minuten erhoben: Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis liegt bei 35,22 Euro. Die höchst erhobenen Fahrtkosten betragen 90,54 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Bezirksmittelwerte im Durchschnitt bei den Stundensätzen um 5 Prozent und bei den Fahrtkosten um 12 Prozent erhöht.

AK Tipp: Mehrere Kostenvoranschläge einholen!

  • Es lohnt sich für Konsument:innen, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Sie sollten dabei vor allem die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits-, Material- und sonstigen Kosten enthalten.

  • Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber dem/der Konsument:in verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde. Beispiele dafür sind Formulierungen wie „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“.

  • Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an die Konsument:in weiterzugeben.

  • Wenn es unvermeidlich ist, darf ein Unternehmer den unverbindlichen Kostenvoranschlag um etwa 10 bis 15 Prozent überschreiten. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den/die Kund:in darauf hinweisen. Er oder sie kann darauf hin der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen, oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen.

  • Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch.

Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

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