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vida-Hebenstreit zu Trinkgeld: Scheindebatte beenden, Pauschalen vereinheitlichen!

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Die laufende Debatte rund ums Trinkgeld in der Tourismusbranche ist stark mythenumrankt. Man könnte meinen, jemand wolle den Beschäftigten ihre redlich verdiente, finanzielle Wertschätzung streitig machen. Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida, klärt auf: „Die Trinkgeld-Diskussion ist eine Scheindebatte. Zur Erinnerung: Sie wurde ausgelöst von einem Salzburger Gastronomen, der seinen Beitrag zur Sozialversicherung nicht leisten wollte. Und politisch aufgeblasen wurde sie von Arbeitgebervertreter:innen.

Trinkgeld bleibt Trinkgeld – und steuerfrei
Fakt ist: Trinkgeld ist freiwillig, steuerfrei und gehört ausschließlich den Beschäftigten. Das soll auch so bleiben. Nur wenn ein Betrieb sogenannte Servicepauschalen einhebt, wird dieses Geld lohnsteuerpflichtig – und das liegt in der Entscheidung des Unternehmens.

Sozialversicherungsbeiträge zugunsten der Beschäftigten
Was aktuell von Arbeitgeberseite kritisiert wird, ist der Sozialversicherungsbeitrag, der, pauschaliert, auf Trinkgelder fällig wird. Hebenstreit dazu: „Diese Beiträge finanzieren das Arbeitslosengeld, die Krankenversicherung und die Pension. Sie kommen in Form von sozialer Absicherung wieder bei den Beschäftigten an“. Dies sei gerade in einer Branche mit hoher Fluktuation, in der Menschen saisonbedingt oft nur kurzfristig eingestellt werden, umso wesentlicher.

vida fordert bundesweit einheitliche Lösung
Derzeit variiert die Höhe der SV-Pauschale, die Tourismus-Arbeitgeber zu leisten haben, stark – von rund 13 Euro in Vorarlberg für Beschäftigte der niedrigsten Lohngruppe bis zu 59 Euro in Wien für Oberkellnerinnen oder Chefportiers. Für die vida ist klar: „Ein bundesweit einheitlicher Pauschalsatz ist sinnvoll und notwendig, um die Regelung zu vereinfachen und für mehr Gerechtigkeit zwischen den Bundesländern zu sorgen“, so Hebenstreit.

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