Budgetausschuss vertagt FPÖ-Antrag auf Ministeranklage gegen Magnus Brunner | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Budgetausschuss vertagt FPÖ-Antrag auf Ministeranklage gegen Magnus Brunner

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Die FPÖ wirft Ex-Finanzminister Magnus Brunner vor, am Ende seiner Amtszeit gegen seine Verpflichtung zur Transparenz sowie zur möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes verstoßen zu haben. Daher brachten die Freiheitlich einen Antrag auf Ministeranklage ein, der heute im Budgetausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurde. Ein gleichlautender Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Zudem befasste sich der Ausschuss heute mit einem Bericht über die Liquidation der COFAG. Dieser wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Der Budgetausschuss behandelte in weiterer Folge eine Reihe von Berichten des Finanzministers zur aktuellen Budgetentwicklung. Die Zahlen des Berichts über den vorläufigen Gebarungserfolg 2024 des Bundes wurden bereits mehrfach thematisiert. Der Bericht wurde mehrheitlich, mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen zur Kenntnis genommen.

Mit derselben Stimmenmehrheit wurden auch drei Berichte des Finanzministers zum Budgetvollzug im ersten Quartal 2025 sowie ein Bericht über die Mittelverwendungsüberschreitungen und budgetäre Vorbelastungen in diesem Zeitraum zur Kenntnis genommen. Auch zwei Berichte zur Situation der Euro-Länder im ersten Quartal dieses Jahres wurden mit den Stimmen aller Fraktionen außer den Freiheitlichen zur Kenntnis genommen. Die Berichte zeigen nur ein geringes Risiko von Zahlungsausfällen der betroffenen Länder. Im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) seien daher keine neuen Maßnahmen gesetzt worden, teilt das BMF mit.

FPÖ will, dass der Nationalrat gegen Brunner Anklage beim Verfassungsgerichtshof erhebt

Ex-Finanzminister Magnus Brunner habe vergangenes Jahr bei unterschiedlichen Gelegenheiten „ausweichende und falsche Antworten“ zur österreichischen Finanzlage und zur Höhe des österreichischen Defizits gegeben, heißt es im Antrag der FPÖ. Mittels Antrag fordern die Freiheitlichen daher, dass der Nationalrat gegen Brunner Anklage beim Verfassungsgerichtshof erhebt (270/A). Arnold Schiefer (FPÖ) betonte, dass Brunner vor der Nationalratswahl im vergangenen September – als man den abweichenden Budgetpfad bereits hätte erkennen müssen – im Budgetausschuss von einem Defizit von rund 3 % des BIP gesprochen habe und zwei Wochen später dann „furchtbar überrascht“ von einer WIFO-Prognose mit einem höheren Defizit gewesen sei. Zumindest eine „Warnpflicht“ hätte er gehabt, meinte Schiefer. Gerhard Kaniak (FPÖ) bezeichnete die Auskunft Brunners im damaligen Budgetausschuss als „echte Fehlinformation dieses Gremiums und des Parlaments“.

Kai Jan Krainer (SPÖ) meinte, er könne das Ansinnen der FPÖ einer Ministeranklage gegen Brunner nicht ernst nehmen, da diese erst jetzt komme und nicht schon im Jänner, als die FPÖ noch in Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP war.

Auf strenge Berichtspflichten hinsichtlich der Budgetentwicklung auf Bundesebene verwies Andreas Hanger (ÖVP) und sagte, dass er ein Verschweigen der Budgetlage „sehr klar“ zurückweise.

Er sei nicht mit jeder Entscheidung von Finanzminister Brunner zufrieden gewesen, ein verwerfliches Verhalten in Bezug auf die Gesetzeslage sehe er jedoch nicht, sagte Jakob Schwarz (Grüne).

Karin Doppelbauer (NEOS) sagte, dass sie Brunner „nicht schützen könne“, da sie bereits im Wahlkampf immer wieder gedrängt habe, das Budget anzusehen. Sie gehe jedoch nicht davon aus, dass die Vorwürfe gegen Brunner „für eine Ministeranklage reichen“ würden. Allerdings gebe es hinsichtlich der Verantwortung gegenüber der Menschen einiges gut zu machen, wenn es darum gehe, als Vorbilder voranzuschreiten, so Doppelbauer.

Bericht über die Liquidation der COFAG

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde ein Bericht über die Liquidation der COFAG (COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes). Im Oktober 2023 hatte der Verfassungsgerichtshof die Konstruktion der COFAG wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben und die Übertragung der Aufgaben auf die privat organisierte Gesellschaft als unzulässig angesehen. In Umsetzung des Urteils wird die COFAG aufgelöst und die Aufgaben der Gesellschaft auf das Finanzministerium übertragen.

Laut des mit 31.12.2024 datierten Berichts habe die Gesellschaft den operativen Betrieb wie vorgesehen eingestellt, Aufsichtsrat und Beirat aufgelöst, einen gestaffelten Personalabbau durchgeführt und sowohl alle wesentlichen Daten als auch entsprechende Unterlagen an das Finanzministerium übertragen. Die für den Abwicklungsprozess relevanten Schritte seien koordiniert worden, die jeweiligen Jahresabschlüsse inklusive der Liquidations-Eröffnungsbilanz ordnungsgemäß erstellt und testiert (13/BA). Die operative Tätigkeit der COFAG wurde laut Bericht mit 31.07.2024 eingestellt. Bis 31.07.2024 hatte die COFAG alle noch offenen COVID-19 Förderanträge abzuschließen. Soweit bis zu diesem Stichtag Förderanträge noch unerledigt waren, ging die Zuständigkeit auf den Finanzminister über.

Im Zuge der Ausschussdebatte erkundigten sich Karin Doppelbauer (NEOS), Markus Hofer (NEOS), Hubert Fuchs (FPÖ) und Arnold Schiefer (FPÖ) nach aktuellen Zahlen hinsichtlich der noch offenen Anträge, dem damit verbundenen Arbeitsaufwand und die Zahl der dafür vorgesehenen Mitarbeiter:innen im Finanzministerium. Eine Expertin des Finanzministeriums sprach von einem umfangreichen Arbeitsvolumen für die nächsten Jahre. Details und Zahlen dazu werde das Ministerium dem Ausschuss nachreichen.

Vorläufiger Gebarungserfolg 2024: Defizit Österreichs 2024 bei 19,1 Mrd. Ꞓ

2024 sei durch eine „wesentlich schlechtere wirtschaftliche Entwicklung“ gekennzeichnet gewesen, als zur Budgeterstellung im Herbst 2023 prognostiziert“, hält das Finanzministerium in seinem Bericht zum vorläufigen Gebarungserfolg für 2024 fest (16/BA). Zwar seien Zinsen und die Inflation schneller als ursprünglich angenommen gesunken. Die Verlängerung von Energiekrisenmaßnahmen, die Klimabonus-Aufstockung sowie zwei Sondereffekte durch das Hochwasser und die Verschiebung der Zahlung der Recovery and Resilience Facility der EU (RRF) seien jedoch nicht im Bundesvoranschlag 2024 berücksichtigt gewesen. Im Vergleich zu 2023 fällt demnach das Defizit des Bundes 2024 mit 19,1 Mrd. Ꞓ um 11,1 Mrd. Ꞓ schlechter aus. Die bereinigten Auszahlungen stiegen um 11,5 Mrd. Ꞓ (+10,5 %) auf 120,7 Mrd. Ꞓ, während die bereinigten Einzahlungen um 0,3 Mrd. Ꞓ (+0,3 %) auf 101,6 Mrd. Ꞓ zunahmen.

Ende März 2025 wurde das vorläufige gesamtstaatliche Ergebnis durch die Statistik Austria bekanntgegeben. Gemäß diesen vorläufigen Berechnungen belief sich der Maastricht-Saldo 2024 auf -22,5 Mrd. Ꞓ bzw. -4,7% des BIP, wie das Finanzministerium im Bericht über den vorläufigen Gebarungserfolg 2024 schreibt. Das Maastricht-Defizit 2024 betraf überwiegend den Bund, dessen Anteil am gesamtstaatlichen Defizit nach dieser Berechnung rund 17,1 Mrd. bzw. 3,5 % des BIP beträgt. Die gesamtstaatliche Schuldenquote betrug Ende 2024 81,8% des BIP, wobei sich neben dem höheren absoluten Schuldenstand auch ein geringeres Wachstum des nominellen BIP negativ auswirkte.

Budgetvollzug im ersten Quartal 2025

Der Budgetausschuss befasste sich in weiterer Folge mit dem Bericht des Finanzministeriums über den Monatserfolg Jänner, Februar und März 2025 (15/BA, 14/BA und Zu 14/BA und 19/BA). Der Nettofinanzierungssaldo des Bundes betrug demnach Ende März 2025 -7,6 Mrd. Ꞓ und war damit um 0,5 Mrd. Ꞓ besser als im März 2024. Das Finanzministerium führt dies auf eine positive Einzahlungsentwicklung bei einem vergleichsweise geringeren Anstieg der Auszahlungen zurück. Die Auszahlungen des Bundes lagen im ersten Quartal 2025 mit 29,2 Mrd. Ꞓ um 0,3 Mrd. Ꞓ bzw. 1,1 % höher als im Vergleichszeitraum 2024. Diese Entwicklung wird vor allem auf höhere Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Gemeindepaket 2024 zurückgeführt. Höheren Auszahlungen verursachten auch die Pensionsanpassung 2025.

Die Abgeordneten Karin Greiner (SPÖ) und Jakob Schwarz (Grüne) sprachen die Auszahlungen von noch nicht abgeholten Mitteln des Gemeindepakets an. Abgeordneter Schwarz sah vor allem die Aufhebung der Zweckbindung der Mittel kritisch. Aus Sicht seiner Fraktion wäre eine Vorgabe des Bundes für Investitionen in den Klimaschutz sinnvoll gewesen. Zudem stelle sich auch die Frage, ob die nun geschaffene Möglichkeit, Gelder ohne Kofinanzierung seitens der Gemeinden abzuholen, nicht jene benachteilige, die bereits Projekte mit Kofinanzierungszusagen eingereicht hätten.

Aus Sicht von FPÖ-Abgeordnetem Arnold Schiefer und der ÖVP-Abgeordneten Angela Baumgartner und Christoph Stark sind die Erleichterung bei der Abholung von Mitteln des Gemeindepakets ein richtiger Schritt, um vor allem finanzschwächere Gemeinden zu Investitionen zu bewegen.

FPÖ-Abgeordneter Maximilian Linder erfuhr auf seine Nachfrage zu den noch verfügbaren Mitteln für die Gemeinden aus dem Zeitraum 2023 und 2024 von Finanzminister Markus Marterbauer, dass noch 880 Mio. Ꞓ aus dem Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) und dem Zweckzuschuss Digitaler Wandel zu Verfügung stehen. Diese Mittel würden den Gemeinden, die sie bisher nicht abgeholt haben, proportional zugeteilt, wobei eine leichte Bevorzugung für kleinere Gemeinden bestehe. Die Aufteilung werde seitens des BMF transparent ausgewiesen. Die Investitionen von Gemeinden und Städten hätten bedeutende konjunkturelle Auswirkungen. Daher sei es aus seiner Sicht ein richtiger Schritt, die Auflagen zu flexibilisieren. Das komme vor allem finanzschwachen Gemeinden zugute.

Abgeordneter Schwarz (Grüne) warf auch die Frage auf, ob der Beitrag, den Länder und Gemeinden zur gesamtstaatlichen Budgetsanierung leisten können, nicht „zu optimistisch“ angesetzt sei. Finanzminister Marterbauer erklärte, sein Ressort gehe davon aus, dass die Sanierungsmaßnahmen des Bundes sich positiv auf die Einnahmen der Gebietskörperschaften auswirken werden. Über den weiteren Pfad der innerstaatlichen Budgetkonsolidierung und die dafür erforderlichen Sparmaßnahmen von Bundesländern und Gemeinden sei er mit den Gebietskörperschaften noch in Verhandlung, sagte Marterbauer.

454,4 Mio. Ꞓ Mittelverwendungsüberschreitungen im ersten Quartal 2025

Laut dem Bericht des Finanzministers über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen und über Vorbelastungen im ersten Quartal 2025 (20/BA) wurden in diesem Zeitraum Mittelverwendungsüberschreitungen in Höhe von 454,4 Mio. Ꞓ im Finanzierungshaushalt und 1.123,9 Mio. Ꞓ im Ergebnishaushalt (davon 651,3 Mio. Ꞓ finanzierungswirksam und 472,7 Mio. Ꞓ nicht finanzierungswirksam) genehmigt. Im ersten Quartal 2025 wurden laut dem Finanzminister zudem Vorbelastungen von 33,8 Mio. Ꞓ genehmigt. Die höchste Vorbelastung von 32,2 Mio. Ꞓ wurde für die Fortführung und Weiterentwicklung der Agenda Gesundheitsförderung 2024-2028 getätigt.

Stand der Euro-Krisenländer

Unter einem verhandelt wurden zwei Berichte über den Stand der Euro-Krisenländer, die der Finanzminister quartalsweise vorzulegen hat. Der Bericht zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) für das erste Quartal 2025 führt aus, dass keine neuen Maßnahmen gesetzt wurden (17/BA). Spanien, Zypern und Griechenland verfügen laut dem Bericht weiterhin über ausreichend Kapazitäten, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. Ein ähnliches Bild zeigt der Maßnahmenbericht gemäß dem Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (18/BA) für Irland und Portugal. Die kumulierten Zinseinnahmen der Republik Österreich aus den bilateralen Darlehen für Griechenland betrugen laut dem BMF Ende des ersten Quartals 2025 223,2 Mio. Ꞓ. Die Haftungen des Bundes für Finanzierungen der EFSF (für Kapital plus Zinsen, inkl. Übergarantien) belaufen sich in Summe auf rund 10,31 Mrd. Ꞓ. (Fortsetzung Budgetausschuss) bea/sox

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.


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