Verkehrsausschuss: Kraftfahrgesetz wird an EU-Recht angepasst | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Verkehrsausschuss: Kraftfahrgesetz wird an EU-Recht angepasst

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Ein Initiativantrag der Koalitionsfraktionen beschäftigte heute den Verkehrsausschuss. Ziel sind formale Anpassungen der Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten im Güterkraftverkehr an aktuelles EU-Recht, die notwendig sind, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu beenden. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Die Freiheitlichen unternahmen einen neuerlichen Versuch, eine Ministeranklage gegen die ehemalige Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) einzuleiten. Der Antrag wurde von ÖVP, SPÖ und NEOS mehrheitlich vertagt.

Zudem fordern die Freiheitlichen die Aufhebung von Tempolimits auf der A2 und die Aufnahme weiterer österreichischer Bahnstrecken in die EU-Verkehrsnetzplanungen. Die Grünen wenden sich gegen eine Verteuerung des Klimatickets. Auch diese Anträge wurden von den Regierungsparteien vertagt.

Anpassung von Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten an aktuelles EU-Recht

Die Abgeordneten Joachim Schnabel (ÖVP), Wolfgang Moitzi (SPÖ) und Dominik Oberhofer (NEOS) haben einen Initiativantrag zur Änderung des Kraftfahrgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes (ARG) vorgelegt (241/A). Wie SPÖ-Abgeordneter Andreas Haitzer ausführte, sind die Änderungen aufgrund einer Neufassung der EU-Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten und zur Verwendung von Fahrtenschreibern im Güterkraftverkehr notwendig. Mit der Novelle werden in einschlägigen Gesetzen die notwendigen Verweise auf die aktualisierten EU-rechtlichen Vorgaben aufgenommen. Da die EU-Bestimmungen formal erst mit den entsprechenden Zitatanpassungen als umgesetzt gelten, die Umsetzungsfrist 14. Februar 2025 jedoch bereits verstrichen sei, habe die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Daher liege es im Interesse Österreichs, die angeführten Gesetzesänderungen so rasch als möglich durchzuführen.

ÖVP-Abgeordneter Joachim Schnabel ergänzte, dass die Bestimmungen der EU-Verordnung dazu dienen, einen fairen Wettbewerb im Güterverkehr auf der Straße sicherzustellen und Sozialdumping zu vermeiden.

Neuer Vorstoß der FPÖ zu Ministeranklage gegen Gewessler

Nach mehreren Versuchen der FPÖ in der letzten Legislaturperiode, beim Verfassungsgerichtshof eine Ministeranklage gegen Umweltministerin Leonore Gewessler anzustrengen, unternimmt FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker einen neuen Anlauf. Anlass für die von der FPÖ beantragte Ministeranklage gegen die Ex-Ministerin (168/A) ist der von ihr während ihrer Amtszeit verkündete Baustopp für den Lobautunnel und für andere Straßenbauprojekte. Gewessler habe damit zwei Beschlüsse des Nationalrats für dringend notwendige Infrastrukturprojekte ignoriert und sich in inakzeptabler Form über die Legislative gestellt, hielt Hafenecker im Ausschuss fest.

Ziel einer Ministeranklage ist grundsätzlich der Verlust des Ministeramts. Bei „besonders erschwerenden Umständen“ oder im Falle strafrechtlicher Vergehen kann der VfGH aber auch weitergehende Sanktionen verhängen. Laut Antrag endet die rechtliche Verantwortung der Ministerin gegenüber dem Nationalrat auch nicht mit ihrem Ausscheiden aus dem Amt, sondern kann bis zu ein Jahr danach noch geltend gemacht werden. Um keine Fristen verstreichen zu lassen, habe die FPÖ ihren Antrag auch im Verfassungsausschuss eingebracht, so Christian Hafenecker. Um Zeit zu gewinnen, solle es nun dort zu einem Expertenhearing kommen, kritisierte der FPÖ-Verkehrssprecher.

Da man mit dem Antrag „rechtliches Neuland“ betrete, mache ein Expertenhearing im Verfassungsausschuss Sinn, erwiderte Joachim Schnabel (ÖVP). Für Lukas Hammer (Grüne) handelt es sich „bei der bereits dritten Auflage des Antrags“ um eine rechtlich verfehlte Argumentation der FPÖ.

Grüne gegen Verteuerung des Klimatickets

Die Grünen setzen sich in einem Entschließungsantrag dafür ein, das bundesweite Klimaticket weiterhin für breite Bevölkerungsschichten leistbar zu halten (219/A(E)). Das Klimaticket sei ein europaweit beachtetes Erfolgsmodell, argumentierte Lukas Hammer (Grüne) im Verkehrsausschuss. Scharfe Kritik übte der Abgeordnete an der vorgesehenen Verteuerung des Klimatickets, die weit über die gesetzlich vorgesehenen jährlichen Indexanpassungen hinausgehe. Elisabeth Götze (Grüne) kritisierte eine aus ihrer Sicht „plötzliche“ Einstellung der Gratis-Klimatickets für 18-Jährige. Hier wäre es besser gewesen, das gegebene Versprechen einer Einlösbarkeit innerhalb von drei Jahren zu erfüllen.

NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer sagte, das Klimaticket sei ein großer Erfolg, nach mehreren Jahren sei eine Indexanpassung des Klimatickets aber notwendig. Den von den Grünen erhobenen Vorwurf des „Abkassierens“ müsse er aber zurückweisen. Er sei auch dagegen, eine „Gratismentalität“ zu fördern. Gegen eine „Gratismentalität“ wandte sich auch ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger. Das österreichweite Jahresticket sei in Relation zu vergleichbaren Angeboten in anderen Ländern nach wie vor ausgesprochen günstig, die Kritik der Grünen könne er daher nicht nachvollziehen.

SPÖ-Abgeordnete Melanie Erasim (SPÖ) sagte, ihre Fraktion trete für leistbare Angebote im öffentlichen Verkehr ein. Man müsse sich aber jetzt der Realität der derzeitigen Budgetlage stellen und die Frage der Gegenfinanzierung im Auge behalten. Das Klimaticket habe dazu geführt, dass viele Pendler:innen den öffentlichen Verkehr nützen, die Qualität des Angebots habe aber nicht Schritt halten können, hier müsse man ansetzen. Roland Baumann (SPÖ) verwies auf die noch laufenden Gespräche zur Indexierung des Klimatickets und stellte einen Vertagungsantrag.

Im Unterschied zu den anderen Fraktionen bewerten die Freiheitlichen das Klimaticket nicht als Erfolg. Es sei wenig effektiv bei der Verkehrsverlagerung und zudem sozial ungerecht gestaltet, befand FPÖ-Abgeordnete Elisabeth Heiß.

Verkehrsminister Peter Hanke unterstrich, dass das Klimaticket eine Erfolgsgeschichte sei, und die Bundesregierung es auf jeden Fall fortführen wolle. Dabei müsse aber auch auf eine nachhaltige Finanzierung geachtet werden.

FPÖ sieht unnötiges Tempolimit auf A2

FPÖ-Abgeordneter Harald Thau kritisiert das Tempolimit von 80 km/h auf der A2 im Bereich Wiener Neudorf als „praxisfern“. Das Tempolimit sei von der früheren Verkehrsministerin Leonore Gewessler „aus ideologischen Gründen“ und ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürger:innen verhängt worden, kritisierte Thau im Ausschuss. Noch dazu sei trotz einer um 17 Mio. Ꞓ errichteten Lärmschutzwand das Tempolimit eingeführt worden. Thau fordert in seinem Antrag die sofortige Aufhebung des Tempo-80-Limits in beiden Fahrtrichtungen durch Verkehrsminister Peter Hanke (127/A(E)).

Sowohl Elisabeth Heiß als auch Christian Hafenecker (beide FPÖ) verwiesen auf die aus ihrer Sicht geringfügigen Unterschiede bei der Lärmbelastung zwischen 80 und 100 km/h. Laut Heiß kommt es zudem bei Tempo 80 zu einer erhöhten Unfallgefahr im Bereich von Autobahnauf- und -abfahrten, da PKW und LKW die gleiche Geschwindigkeit hätten. Hafenecker kritisierte die Grundstücksumwidmungen von Bürgermeister:innen entlang von Autobahnen, die dem schnellen Vorankommen dienen würden.

Dominik Oberhofer (NEOS) sprach von einem „befremdlichen Antrag“. Es gehe darum, die Gesundheit der Bürger:innen sowie die Erkenntnisse zur Lärmbelastung ernst zu nehmen.

Laut Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) braucht es für die Anrainer:innen des dicht besiedelten Wiener Umlands einen besonderen Schutz. Mit der Aufhebung des Tempolimits komme es zudem nur zu einer geringfügigen Zeitersparnis.

Die FPÖ stelle Autofahrer:innen über Anrainer:innen, die jeden Tag vom Lärm geplagt seien, kritisierte Grünen-Mandatar Lukas Hammer. Nicht die Grünen, sondern die Behörden, würden Tempolimits auf Basis von Studien festlegen.

FPÖ: Pyhrnbahn und Summerauerbahn in europäische Netze aufnehmen

Die FPÖ plädiert in ihrem Entschließungsantrag für den Ausbau sowohl der Summerauerbahn als auch der Pyhrnbahn als wichtige Teile der europäische Nord-Süd-Achse. Beide Bahnstrecken sollten durch die zuständigen EU-Gremien und Behörden rasch in das europäische „TEN-T-Kernnetz“ aufgenommen werden, um die wirtschaftliche Vernetzung Europas zu stärken. Die Summerauerbahn solle darüber hinaus auch wieder in das „Zielnetz 2040“ für den Bahnausbau in Österreich aufgenommen werden (229/A(E)).

Die beiden Zugstrecken seien wichtig für die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene, betonte Antragsteller Gerhard Deimek (FPÖ). Was die Summerauerbahn betrifft, gebe es von Tschechien kommend ein gut ausgebautes Netz bis zur Grenze. Anschließend gehe es auf der österreichischen Seite mit einer „Pemperlbahn“ bis Linz weiter.

Grundsätzlich stehe er dem Projekt Summerauerbahn positiv gegenüber, aktuell seien aber die Ressourcen für dieses „Riesenprojekt“ in der Höhe von 5 Mrd. Ꞓ nicht vorhanden, hielt Joachim Schnabel (ÖVP) fest. Sowohl der ÖVP-Mandatar sowie Melanie Erasim (SPÖ) verwiesen zudem auf die Evaluierung des Zielnetzes 2040. Dort soll laut Schnabel auch die Summerauerbahn Thema sein.

Elisabeth Götze (Grüne) betonte die Wichtigkeit der Kooperation mit den Nachbarländern beim Ausbau der Bahnnetze. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) sox/med


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