Voglauer/Grüne: Regierung zementiert den Vollspaltenboden ein
„Auf den letzten Drücker hat die Bundesregierung am vergangenen Donnerstag ihre Neuregelung beim Vollspaltenboden im Schweinestall vorgelegt, am Freitag durch den Gesundheitsausschuss gewunken und heute, Dienstag, im Nationalrat beschlossen. Rausgekommen ist eine Husch-Pfusch-Regelung, bei der die Bäuerinnen und Bauern und die Tiere gleichermaßen die Zeche zahlen. Von einem Erfolg für den Tierschutz kann hier keine Rede sein“, meint Olga Voglauer, Landwirtschafts- und Tierschutzsprecherin der Grünen.
„Wir Grünen haben in der abgelaufenen Periode alles daran gesetzt, dieses Gesetz auch im Sinne einer ethisch vertretbaren Tierhaltung frühzeitig zu reparieren. Die nun von ÖVP und SPÖ groß gefeierte Vorverlegung der Frist für das Vollspalten-Aus auf 2034 ist de-facto wertlos. Ursprünglich war vorgesehen, dass im Jahr 2027 der dann langfristig gültige gesetzliche Mindeststandard festgelegt wird und dass dieser verbesserte Mindeststandard ab 2040 für alle bestehenden Schweineställe gilt. Die künftigen Mindestanforderungen hätten zentrale Tierwohlkriterien berücksichtigen müssen, was ohne Stroheinstreu auf Liegeflächen und deutlich mehr Platz nicht erreichbar gewesen wäre“, erklärt Voglauer.
Mit einer simplen Streichung im Gesetz wurde dem Tierschutz ein enormer Schlag versetzt: „Im Regierungsbeschluss ist zwar weiterhin die Rede von einem neuen, zukünftigen Mindeststandard, allerdings wurde die Frist für dessen Inkrafttreten im Gesetzestext einfach gestrichen. Damit wurde der zentrale Punkt, der von den Grünen 2022 eingeleiteten Reform, gekippt. Die Regierung zementiert den Vollspaltenboden damit bis zum St. Nimmerleinstag ein – halt mit ein paar Spalten weniger“, sagt Voglauer und führt aus: „Der ‚strukturierte Vollspaltenboden‘, das sogenannte dänische Modell, gilt seit 2023 als Neubaustandard. Er war immer nur als für wenige Jahre geltender Zwischenschritt gedacht, weil das Tierleid damit nicht maßgeblich verringert wird. Genau dieses Modell hat die Regierung mit ihrem Entwurf nun ab 2034 vorgeschrieben. Das ist weiterhin ein Vollspaltenboden, nur eben mit weniger Spalten auf einem Drittel der Stallfläche. Und die Regierung klopft sich auf die Schultern, dass ein ausgewachsenes Schwein einen ein Meter langen und 10 cm breiten Streifen mehr Platz bekommt – das ist weniger als ein DinA3-Blatt und einfach grotesk.“
Für die Landwirtschafts- und Tierschutzsprecherin der Grünen ist klar: „Wer als Schweinehalter:in für die kommenden Jahre gerüstet sein will, darf nicht auf gesetzliche Mindeststandards setzen. Mehr Tierwohl bringt ein besseres Image, hebt die Akzeptanz und bringt auch Absatz – vor allem wenn sich die öffentliche Hand an ihre selbst auferlegten Vorgaben im Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung hält. In Verbindung mit einer Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie und einer Haltungskennzeichnung wäre das ein echter Gamechanger für die Branche. Unser heutiger Antrag dafür wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Wir werden weiter dafür kämpfen.“
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