Kühberger: Das österreichische Schnitzel ist gerettet!
Nicht nur im Schnitzel lieben wir Österreicher Schweinefleisch. Die Daten der Statistik Austria zeigen, dass es das mit Abstand beliebteste Fleisch hierzulande ist. Dass unser Schweinefleisch auch in Zukunft nicht nur bei uns gegessen, sondern auch produziert wird, wurde dank dem Verhandlungsgeschick der ÖVP mit der Einigung zur Übergangsfrist für Vollspaltenböden sichergestellt. Neben dem festgelegten Enddatum Mitte 2034 für unstrukturierte Vollspaltenbuchten enthält die Novellierung des Gesetzes eine Härtefallregelung für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und 2022 investiert haben: Für diese Betriebe gilt eine individuelle Übergangsregelung von 16 Jahren. Ab 1. Juni 2029 sollen Schweine außerdem mehr Beschäftigungsmaterial zur Verfügung haben und es müssen Maßnahmen bei der Besatzdichte gesetzt werden. “Damit wird ein klares Zeichen gesetzt: Die neue Übergangsfrist für Betriebe mit Vollspaltenböden ermöglicht unseren Schweinebauern den Umstieg von Vollspaltenböden auf andere Haltungsformen. Das gibt Planungssicherheit für die Konsumenten, aber auch für die Bauern: Denn ein Stallumbau ist mit enormen Kosten verbunden. Somit hätte eine kürzere Übergangsfrist viele Landwirte dazu gezwungen, die Schweinehaltung aufzugeben. Und das kann weder im Sinne unserer Bauern noch unserer Konsumenten sein. Denn unsere Schweinebauern produzieren Schweinefleisch in bester Qualität. Wenn nun viele Betriebe mit der Produktion aufhören würden, hätte das einen Schweinefleisch-Engpass und damit deutlich höhere Preise und Qualitätsverluste für unsere Konsumentinnen und Konsumenten zur Folge,“ hebt ÖVP-Konsumentenschutz-Sprecher Andreas Kühberger die Notwendigkeit der neuen Übergangsfrist hervor.
Verfassungsgerichtshof kippt Frist
2022 wurde von der damaligen schwarz-grünen Bundesregierung ein Tierwohlpaket beschlossen. Darin wurde ein Enddatum für unstrukturierte Vollspaltenbuchten mit 2039 fixiert und der Haltungsstandard „Gruppenhaltung neu“ für den Neu- und Umbau von Schweineställen ab 2023 beschlossen. Der burgenländische Landeshauptmann Doskozil hat dazu beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde eingereicht. Nach einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs wurde eine neue Festlegung der Übergangsfristen nötig. Diese Woche konnte dazu nun eine Einigung innerhalb der Regierung und unter Einbindung der Branche erzielt werden. Wichtig ist: Der seit 2023 für Neu- und Umbauten gültige Haltungsstandard „Gruppenhaltung neu“ bleibt gültiger Standard.
Wenn die Regierungsparteien das Problem mit der Einigung nicht gelöst hätten, wäre die Schweinefleischproduktion in vielen österreichischen Betrieben ab Juni illegal gewesen. Dies hätte nicht nur für unsere Landwirte und ihre Familien, sondern auch für die Konsumentinnen und Konsumenten fatale Folgen gehabt.
„Gerade als Konsumentenschutzsprecher bin ich froh, dass es hier zu einer praxistauglichen Lösung gekommen ist. Denn eines ist klar: die Schweinefleischproduktion ist somit in Österreich abgesichert,“ schließt der Nationalratsabgeordnete.
(Schluss)
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