Parlament: TOP im Nationalrat am 13. und 14. Mai 2025 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Parlament: TOP im Nationalrat am 13. und 14. Mai 2025

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Mit der ersten Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer starten am Dienstag, dem 13. Mai, die parlamentarischen Beratungen über das von der Regierung vorgelegte Doppelbudget 2025/26. Danach werden sich die Abgeordneten mit Entschließungsanträgen und zwei Berichten der Regierung befassen. Zum einen geht es dabei um aktuelle Arbeitsschwerpunkte der Europäischen Union, zum anderen um die Volksgruppenförderung. Außerdem steht eine Novellierung des Tierschutzgesetzes zur Beschlussfassung an. Nachdem der Verfassungsausschuss die Übergangsfrist für das im Jahr 2022 beschlossene Verbot der Schweinehaltung auf Vollspaltenböden als zu lange aufgehoben hat, spricht sich der Gesundheitsausschuss dafür aus, diese Frist um sechs Jahre – bis Mitte 2034 – zu verkürzen.

Tags darauf können sich die Abgeordneten bei der Ersten Lesung der Bundesfinanzgesetze 2025 und 2026 ausführlich zum von ÖVP, SPÖ und NEOS geschnürten Zahlenwerk äußern. Dafür haben sie eine Redezeit von rund fünf Stunden zur Verfügung. Die Sitzung am Dienstag startet um 10.00 Uhr, jene am Mittwoch um 09.00 Uhr. Aktuelle Stunden oder Fragestunden finden in der Budgetauftaktwoche traditionsgemäß nicht statt.

Budgetrede von Finanzminister Marterbauer

In seiner Budgetrede wird Finanzminister Markus Marterbauer die Eckpunkte des von der Regierung dem Parlament vorgelegten Doppelbudgets für die Jahre 2025 und 2026 und des neuen Bundesfinanzrahmens erläutern. Unmittelbar davor wird das umfangreiche Gesetzeskonvolut samt budgetbegleitenden Maßnahmen an die Abgeordneten verteilt. Es ist die erste Budgetrede von Marterbauer, nachdem er das Amt des Finanzministers erst Anfang März übernommen hat.

Eine Debatte darüber ist am Dienstag nicht vorgesehen, sie wird traditionsgemäß erst am nächsten Tag in Form einer Ersten Lesung erfolgen.

EU-Bericht des Bundeskanzlers

Auf Wunsch des Verfassungsausschusses wird das Plenum über einen Bericht von Bundeskanzler Christian Stocker und Europaministerin Claudia Plakolm über aktuelle EU-Vorhaben diskutieren. Sicherheit und Verteidigung sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU stehen demnach im Mittelpunkt des diesjährigen Arbeitsprogamms der Europäischen Kommission. Als konkrete Initiativen werden im Bericht unter anderem die „horizontale Binnenmarktstrategie“, ein Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung, ein Aktionsplan für leistbare Energie, ein Fahrplan zur Beendigung von Energieimporten aus Russland, Strategien zur Krisenvorsorge und für innere Sicherheit sowie Digitalisierungsvorhaben genannt. Aber auch auf klimapolitische Maßnahmen zur Umsetzung des Green Deals, die Migrations- und Asylpolitik, das Thema EU-Erweiterung, eine bessere Rechtssetzung in der EU, den Kampf gegen Antisemitismus sowie den Erhalt von Wohlstand und Lebensmittelsicherheit richtet die Europäische Union einen besonderen Fokus. Zudem sollen die Arbeiten am Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Zeit nach 2027 eingeleitet werden. Die Ukraine und der Nahe Osten sollen „so lange wie notwendig“ bei jedem EU-Gipfel behandelt werden.

Im Verfassungsausschuss erhielt der Bericht die Zustimmung aller Fraktionen mit Ausnahme der FPÖ, wobei sich die Abgeordneten insbesondere für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU, die Möglichkeiten regionaler Kooperationen, die generelle Haltung der Bundesregierung zur EU und zur Neutralität Österreichs sowie die Digitalsteuer interessierten. Europaministerin Claudia Plakolm plädierte für ein selbstbewussteres Agieren der EU in großen Fragen, diese solle sich aber nicht „in Details zu verlieren“.

Bericht über die Volksgruppenförderung

Ebenfalls vom Verfassungsausschuss an das Plenum weitergeleitet wurde der Volksguppenbericht 2023. Daraus geht hervor, dass das Bundeskanzleramt im Jahr 2023 7,71 Mio. Ꞓ an Volksgruppenförderung ausgezahlt hat. Davon flossen 2,6 Mio. Ꞓ an die slowenische Volksgruppe (33,73 % der Fördermittel) und 2,14 Mio. Ꞓ an die kroatische Volksgruppe (27,74 %). Dahinter folgen mit einigem Abstand die ungarische Volksgruppe (924.500 Ꞓ bzw. 11,99 %), die tschechische Volksgruppe (762.825 Ꞓ bzw. 9,89 %) und die Volksgruppe der Roma (760.090 Ꞓ bzw. 9,85 %). Die slowakische Volksgruppe erhielt 180.775 Ꞓ bzw. 2,34 %, weitere 344.000 Ꞓ bzw. 4,46 % wurden für volksgruppenübergreifende Projekte ausgegeben. Insgesamt gab es 172 Fördernehmende, wobei fast die Hälfte davon (84) auf die slowenische Volksgruppe entfällt.

Um Kinder und Jugendliche zu erreichen, spielen laut Bericht insbesondere Sportangebote eine wesentliche Rolle. Auch auf die hohe Zufriedenheit mit den geförderten Volksgruppenaktivitäten wird im Bericht hingewiesen, der im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.

Koordinierungsstelle für Gedenkfeiern und Jubiläen

In einem Entschließungsantrag sprechen sich ÖVP, SPÖ und NEOS dafür aus, eine eigene Koordinierungsstelle für Gedenkfeiern und Jubiläen in der Kunst- und Kultursektion des von Vizekanzler Andreas Babler geleiteten Ministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport einzurichten. Die Koordinierungsstelle solle als zentrale Anlaufstelle dienen und die Kommunikation mit den Ländern, der Zivilgesellschaft und weiteren Stakeholdern verbessern. Das Gedenkjahr 2025 biete Österreich die Chance, seine Erinnerungskultur weiterzuentwickeln und zu vertiefen, halten die Abgeordneten fest. Im Kulturausschuss hat der Antrag auch die Unterstützung der Grünen erhalten. Die FPÖ sieht hingegen keinen Bedarf an einer neuen Einrichtung.

Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln

Bereits im Mai 2021 hat der Nationalrat eine Entschließung zur Schaffung von „One-Stop-Shops“ für Menschen mit Behinderungen gefasst. Während es den Grünen zufolge in einigen Bereichen Fortschritte gegeben hat, ist das bei Heilbehelfen immer noch nicht der Fall. Nach wie vor müssten Personen, die Heilbehelfe und Hilfsmittel benötigen, zum Teil mehrere Ansuchen bei verschiedenen Stellen einbringen. Die Grünen drängen daher auch in diesem Bereich auf einen „One-Stop-Shop“. Der Entschließungsantrag hat gute Chancen auf eine Annahme, im Gesundheitsausschuss sprachen sich alle fünf Parteien dafür aus.

Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung

Im Jahr 2022 hat der Nationalrat ein grundsätzliches Verbot der Schweinehaltung auf unstrukturierten Vollspaltenböden beschlossen, das 2023 in Kraft trat. Allerdings wurden für bestehende Ställe großzügige Übergangsfristen verankert. Nachdem der Verfassungsgerichtshof diese mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2025 als zu lang aufgehoben hat, wollen die Koalitionsparteien das Tierschutzgesetz nun reparieren.

Konkret sieht die von ÖVP, SPÖ und NEOS kurzfristig vorgelegte Gesetzesnovelle vor, die Übergangsfrist für bestehende Anlagen um sechs Jahre – auf 1. Juni 2034 – zu verkürzen. Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, soll es allerdings eine Härtefallregelung mit einer individuellen Übergangsfrist von 16 Jahren geben. Davon sind laut Regierung rund 170 Betriebe betroffen. Bereits ab 1. Juni 2029 müssen zudem erste Verbesserungen in bestehenden Ställen umgesetzt werden. Das betrifft insbesondere die Besatzdichte sowie die Ausstattung mit zusätzlichem organischem „Beschäftigungsmaterial“ wie Stroh oder Hanfseile.

Im Gesundheitsausschuss konnten die Koalitionsparteien für die neuen Übergangsregelungen auch die FPÖ gewinnen. Kritik kommt hingegen von den Grünen: Sie befürchten die Prolongierung von Tierleid, konnten sich mit einem weitergehenden Gesetzesantrag aber nicht durchsetzen. Vor allem, dass kein konkreter Termin für die geplante Einführung höherer Standards für die Schweinehaltung fixiert wurde, ist den Grünen ein Dorn im Auge. Damit bestehe kein Anreiz für die Bauern, etwas zu verbessern, bemängeln sie.

Erste Lesung zu den Bundesfinanzgesetzen 2025 und 2026

Die Erste Lesung der Bundesfinanzgesetze 2025 und 2026 ist voraussichtlich der einzige Tagesordnungspunkt der Plenarsitzung am 14. Mai. Sie bietet den Abgeordneten die Möglichkeit, erstmals zum von Regierung vorgelegten Zahlenwerk und den budgetbegleitenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Vereinbart wurde eine Blockredezeit von rund fünf Stunden, eine längere Debatte ist also zu erwarten.

Im Anschluss an die Erste Lesung wird der Budgetentwurf zur weiteren Beratung dem Budgetausschuss zugewiesen, wobei dieser seine Verhandlungen am 3. Juni mit einem öffentlichen Hearing starten will. Danach sind mehrtägige Ausschuss- und Plenarberatungen geplant. Endgültig vom Nationalrat beschlossen werden soll das Doppelbudget am 18. Juni.

Üblicher Weise finden die parlamentarischen Budgetberatungen im Herbst statt. Aufgrund der Wahlen und der anschließenden Regierungsverhandlungen hat sich dieser Prozess dieses Mal aber verzögert. Derzeit wird der Bundeshaushalt auf Basis eines gesetzlichen Budgetprovisoriums geführt, wobei die Ausgabenobergrenzen für 2024 de facto vorläufig weiter gelten. (Schluss) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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