Verfassungsausschuss: Bestellmodus für Volksanwaltschaft wird vorerst nicht geändert
Am 30. Juni 2025 endet die laufende sechsjährige Amtsperiode der Volksanwaltschaft. In den nächsten Wochen sind daher die drei Volksanwält:innen – aktuell sind das Gaby Schwarz, Bernhard Achitz und Elisabeth Schwetz – vom Nationalrat neu zu wählen. Dabei kommt den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, also FPÖ, ÖVP und SPÖ, ein Vorschlagsrecht zu. Das wird sich bis dahin auch nicht ändern. Die Grünen sind heute im Verfassungsausschuss des Nationalrats mit ihrer Forderung, den Bestellmodus für die Volksanwaltschaft neu zu regeln, nämlich vorerst abgeblitzt. Eine entsprechende Verfassungsnovelle wurde von den Koalitionsparteien vertagt. Die Regierung hat sich laut SPÖ-Abgeordneter Selma Yildirim zwar darauf verständigt, sich diesem Thema zu widmen, vor der Wahl wird es ihr zufolge aber keine Reform geben. Vielmehr soll sich der geplante Verfassungskonvent damit auseinandersetzen. Gleiches gilt für die von den Grünen eingemahnte Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft.
Auch ein Gesetzesantrag der FPÖ zur Beschleunigung von Asylverfahren und ein Entschließungsantrag der Grünen zum Informationsfreiheitsgesetz wurden vom Ausschuss in die Warteschleife geschickt.
Volksanwaltschaft: Grüne halten aktuelles Bestellverfahren für intransparent
Konkret sieht die von den Grünen vorgeschlagene Verfassungsnovelle (199/A) eine öffentliche Ausschreibung für die drei Volksanwält:innen und eine mit Expert:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft besetzte Auswahlkommission vor, die eine Reihung der Bewerber:innen vornehmen soll. Darauf aufbauend hätte dann der Hauptausschuss des Nationalrats – nach einem öffentlichen Hearing – einen Gesamtvorschlag für das Volksanwaltschafts-Trio zu erstellen. Die endgültige Wahl würde weiterhin dem Nationalrat obliegen, allerdings sollen sowohl im Hauptausschuss als auch im Plenum des Nationalrats eine Zweidrittelmehrheit nötig sein.
Begründet wird die Gesetzesinitiative von den Abgeordneten Olga Voglauer und Alma Zadić damit, dass die Volksanwaltschaft eine wichtige Anlaufstelle für Menschen in Österreich bei Problemen mit Behörden sei. Zudem entspricht das derzeitige Bestellverfahren ihrer Ansicht nach nicht den Anforderungen des Europarats, zumal die Volksanwaltschaft seit 2011 auch das Mandat einer Nationalen Menschenrechtsorganisation habe. Ein neues, transparentes und parteiunabhängiges Auswahlverfahren würde die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft stärken und die vorgesehene Zweidrittelmehrheit würde ein Mitspracherecht der Oppositionsparteien sicherstellen, machen Voglauer und Zadić geltend. Außerdem sehen die beiden Abgeordneten nicht ein, dass zwar der Rechnungshof ausgegliederte Rechtsträger im mehrheitlichen Besitz des Bundes prüfen kann, nicht aber die Volksanwaltschaft. Sie wollen hier Abhilfe schaffen (200/A(E)).
Grün-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer ortet „einen sehr großen Konsens“, dass sich am Bestellverfahren für Volksanwält:innen etwas ändern soll. Der Vorschlag der Grünen sollte sich nicht so schwer umsetzen lassen, meinte sie. Aufgrund des bevorstehenden Auslaufens der aktuellen Funktionsperiode der Volksanwaltschaft sieht sie dabei Eile geboten. Das derzeitige Bestellverfahren hält Prammer „in höchstem Maß für intransparent“.
FPÖ gegen neuen Bestellmodus für Volksanwält:innen
Bis zur Wahl im Juni wird es laut SPÖ-Abgeordneter Yildirim allerdings keine Änderung beim Bestellmechanismus geben. Das gehe sich nicht aus und sei auch nicht das Ziel, meinte sie. Vielmehr wolle man über dieses Thema im Rahmen des geplanten Verfassungskonvents beraten, wobei Yildirim auf einen Start im Jahr 2026 hofft. Im Regierungsprogramm verankert ist Yildirim zufolge ein verpflichtendes Hearing, weitergehende Änderungen sollen geprüft werden. Auch die Ausweitung der Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Gesellschaften wäre ihrer Meinung nach ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Demokratie. Irritiert zeigte sich Yildirim darüber, dass die Grünen das Thema Bestellmodus nicht während der letzten Legislaturperiode auf die Agenda gesetzt haben.
Gegen eine Änderung des Bestellmodus der Volksanwaltschaft sprach sich FPÖ-Abgeordneter Markus Tschank aus. Mit ihrer Forderung wollten die Grünen das Wahlergebnis „über die Hintertür korrigieren“, glaubt er. Zudem würden die Grünen den drei stimmenstärksten Parteien unterstellen, nicht die besten Personen auszuwählen. Das sei falsch, die bisher bestellten Volksanwält:innen seien sehr gut geeignet gewesen, ist Tschank überzeugt.
Grüne vermissen adäquate Vorbereitung auf Informationsfreiheit
Auch ein anderes Datum – abesits des Auslaufens der Funktionsperiode der Volksanwaltschaft – hat die Grünen auf den Plan gerufen. Am 1. September treten das Informationsfreiheitsgesetz und die zugehörige Verfassungsnovelle in Kraft und nach Meinung von Grün-Abgeordneter Alma Zadić ist die Regierung bei der Vorbereitung säumig. So müssen ihr zufolge noch zahlreiche einfache Gesetze wie das Strafgesetzbuch und das Beamten-Dienstrechtsgesetz aufgrund der Abschaffung des Amtsgeheimnisses angepasst werden. Außerdem gelte es, das Informationsregister rechtzeitig betriebsbereit zu machen und die informationspflichtigen Stellen mit genügend Personal auszustatten (202/A(E)).
Es müssten alle gut vorbereitet sein, wenn es losgeht, bekräftigte Grün-Abgeordnete Prammer im Ausschuss. Bei der Beschlussfassung des Informationsfreiheitsgesetzes habe man sich auf eine lange Legisvakanz geeinigt, offenbar habe man aber viel Zeit ungenützt verstreichen lassen, meinte sie.
Auch NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper wertete es als wichtig, dass „man in die Gänge kommt“. Ihr zufolge sind bereits mehrere Ministerialentwürfe in Begutachtung, in den nächsten Tagen sollten weitere dazukommen.
Michael Schilchegger (FPÖ) hielt Prammer vor, dass es die schwarz-grüne Regierung gewesen sei, die ihre eigenen Hausaufgaben nicht gemacht habe. Man habe mit dem Informationsfreiheitsgesetz massive Rechtsunsicherheit bei den auskunftspflichtigen Stellen erzeugt und sei „auf halbem Weg stecken geblieben“, beklagte er.
Asyl- und Fremdenrecht: FPÖ will Instanzenzug kappen
Ebenfalls im Ausschuss zur Diskussion stand ein Gesetzesantrag der FPÖ (141/A), der darauf abzielt, den Instanzenzug im Asyl- und Fremdenrecht zu kappen. Wenn es um die Verwehrung oder Aberkennung eines Aufenthaltstitels geht, sollen sich Betroffene nicht mehr an den VwGH bzw. den VfGH wenden können, fordert Abgeordneter Michael Schilchegger. Gleiches gilt für Rückkehrentscheidungen. Eine unzulässige Einschränkung der Rechte Betroffener sieht die FPÖ dadurch nicht: Der Rechtsschutz bleibe durch das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gewährleistet.
Begründet wird der Antrag von Schilchegger zum einen mit der notwendigen Beschleunigung von Asylverfahren und zum anderen mit der Belastung des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofs durch Asylbeschwerden. So betreffe bereits jede zweite Eingabe beim Verfassungsgerichtshof das Asyl- und Fremdenrecht, macht er geltend. Ein dreigliedriger Instanzenzug ist ihm zufolge außerdem europarechtlich nicht üblich und auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht geboten.
NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak bezweifelt allerdings, dass das so einfach möglich ist. Man könne den Zugang zum Höchstgericht nicht einfach kappen, meinte er. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs
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