Zorba/Grüne: Die Regelungen des Digital Services Act müssen konsequent durchgesetzt werden
Bei einer Diskussionsveranstaltung der RTR zum Thema „Digital Services Act – Europas Schutz gegen Online-Hass“ wurde der Digital Services Act (DSA) als „Funke der Hoffnung“ bezeichnet. Dabei wurde deutlich: Eine bloße Selbstverpflichtung der Plattformen reicht nicht aus. Im internationalen Vergleich zeigt sich bereits jetzt, dass Digitalkonzerne durch den DSA im EU-Raum stärker verpflichtet sind, problematische Inhalte zu entfernen, als außerhalb der Union.
Süleyman Zorba, Digitalsprecher der Grünen, meint dazu: „Der Digital Services Act ist tatsächlich mehr als ein Funke Hoffnung. Er ist das Gesetz, das unsere Demokratie und unsere freie Gesellschaft vor Manipulation, Radikalisierung und Desinformation schützt. Wir haben damit ein starkes Werkzeug und wir müssen es jetzt konsequent nutzen. Die wachsende Online-Radikalisierung durch Social Media zeigt: Selbstverpflichtungen der Plattformen reichen nicht aus.“
Ein besonderes Risiko geht dabei von den algorithmischen Verstärkungsmechanismen großer Plattformen aus. Diese können laut DSA systemische Risiken darstellen – etwa für den demokratischen Diskurs oder die öffentliche Sicherheit.
„Social-Media-Algorithmen, die Verschwörungstheorien und Hassreden gezielt verstärken, sind eine Gefahr für unser gesellschaftliches Zusammenleben. Was mit Hassrede beginnt, endet oft in realen Hassverbrechen. Das ist nicht hinzunehmen“, meint Zorba.
Besonders betroffen sind häufig marginalisierte Gruppen – wie etwa Menschen mit Behinderungen. Der DSA verpflichtet Plattformen nicht nur zur Entfernung illegaler Inhalte, sondern auch zur Risikoabschätzung und -minderung in Bezug auf die Auswirkungen ihrer Systeme auf gesellschaftliche Gruppen. Dazu zählt auch die Zusammenarbeit mit sogenannten Trusted Flaggern, die Hinweise auf rechtswidrige Inhalte mit Priorität melden dürfen.
„Ich fordere von der EU-Kommission ein entschlossenes Vorgehen. Die laufenden Verfahren gegen Plattformen wie X, Facebook, Instagram oder TikTok müssen rasch vorangetrieben werden. Bis zu deren Abschluss braucht es etwa Sofortmaßnahmen gemäß Artikel 66 DSA, wenn Gefahr in Verzug ist. Polarisierende Algorithmen dürfen nicht länger ungehindert wirken“, hält Zorba fest.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Grüner Klub im Parlament