Warum die EU den Abwicklungszyklus von Wertpapieren auf einen Tag verkürzen will | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Warum die EU den Abwicklungszyklus von Wertpapieren auf einen Tag verkürzen will

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Im EU-Ausschuss des Bundesrats ging es um eine Verkürzung des Abwicklungszyklus für Wertpapiergeschäfte in der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um den Zeitraum, zwischen dem Tag, an dem das Geschäft abgeschlossen wird und dem Tag, an dem die tatsächliche Lieferung der Wertpapiere gegen Zahlung erfolgt, erklärte ein Experte aus dem Finanzministerium. Derzeit ist der standardmäßige Abwicklungstag für Geschäfte mit übertragbaren Wertpapieren, die an Handelsplätzen in der EU ausgeführt werden, spätestens der zweite Geschäftstag. Die Bundesrät:innen befassen sich nun mit einem Vorschlag für eine europäische Verordnung zur Verkürzung dieses Abwicklungszyklus auf einen Tag (T+1).

Vorhaben „von unglaublicher Impactgröße“ – Österreich befürwortet Verkürzung

Die Motivation für diese Verkürzung ergibt sich unter anderem aus der weltweiten Entwicklung, da wichtige Finanzmärkte wie die USA, China, Indien und Kanada bereits dazu übergegangen sind. Eine Verkürzung sei notwendig, um Diskrepanzen mit globalen Märkten zu vermeiden. Dies hätte Wettbewerbsnachteile und steigende Kosten für EU-Marktteilnehmer:innen zur Folge, führte Ausschussvorsitzende Bernadette Geieregger aus. In diesem Sinne trete das Finanzministerium für eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR) ein. Erwartet werden eine bessere Abwicklungseffizienz und widerstandsfähige Nachhandelsprozesse. Zudem sollen damit Kosten vermieden werden, die durch die unterschiedlichen Abwicklungszyklen zwischen der EU und anderen Finanzmärkten entstehen könnten, so Geieregger.

Es handle sich dabei um ein Vorhaben „von unglaublicher Impactgröße“ unterstrich der Experte. Die USA haben den Abwicklungszyklus bereits verkürzt. Er warnte daher vor Wettbewerbsnachteilen, wenn die EU nicht nachziehe. Technisch sei die Umsetzung bereits jetzt möglich.

Experte: Finanzinstitute nicht betroffen

Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) hob die positiven Effekte auf die Wettbewerbsfähigkeit hervor. Gemeinsam mit Sebastian Forstner (SPÖ/OÖ) interessierte sie sich für Konsequenzen und Unterstützungsmaßnahmen, wenn ein Institut die Umstellung noch nicht durchführen könne. Sandra Jäckel (FPÖ/V) hinterfragte zu erwartende Mehrkosten für Österreich.

Wie lange eine Abrechnung maximal dauern dürfe, sei auch bisher nicht dem Markt überlassen worden, argumentierte der Experte. Bei Überschreiten der Vorgabe von zwei Tagen, müssten Zentralverwahrer mit Strafen rechnen. In Österreich gebe es nur ein Unternehmen, das als Zentralverwahrer agiert, die OeKB CSD GmbH, eine 100%ige Tochter der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB). Diese habe bestätigt, bereits jetzt in der Lage zu sein, die Umstellung umzusetzen. In der Vergangenheit gingen die Sanktionen gegen Null, deshalb rechnet der Experte auch weiterhin damit. Finanzinstitute seien nicht von der Verordnung betroffen, betonte der Experte aus dem Finanzministerium. Es sei kein Kostenauftrieb für den öffentlichen Sektor zu erwarten. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) gla


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