„Wer trickst, verliert“ – Staatssekretärin Königsberger-Ludwig zu Ryanair-Urteilen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

„Wer trickst, verliert“ – Staatssekretärin Königsberger-Ludwig zu Ryanair-Urteilen

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Im Rahmen eines Besuchs beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) würdigte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig heute gemeinsam mit AK-Präsidentin Renate Anderl die gerichtlichen Erfolge gegen die Fluglinie Ryanair. Die jüngste Entscheidung des Landesgerichts Korneuburg bestätigt erstinstanzlich: Zahlreiche Zusatzgebühren sind unzulässig. Für die Staatssekretärin ist klar: „Diese Entscheidung ist ein starkes Zeichen: Verbraucherrechte sind kein Spielball von Konzernen. Wer Familien und Reisende mit versteckten Gebühren belastet, dem stellen wir uns entschieden entgegen. Unser Ziel ist ein Markt, in dem Kund:innen auf Transparenz vertrauen können – nicht auf böse Überraschungen.“

Auch AK-Präsidentin Renate Anderl unterstrich die Bedeutung dieser Entscheidung für die Konsument:innen: „Auch die Arbeiterkammer ist bereits gerichtlich gegen die Check-in-Gebühren von Ryanair und Wizzair vorgegangen und hat Recht bekommen. Durch diese Klagen von AK und VKI ersparen sich Flugreisende unnötige Ausgaben.“

Wolfgang Hermann, Geschäftsführer des VKI, betonte:
„Das Urteil ist ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen intransparente Gebührenklauseln und überzogene Preise für Nebenleistungen. Es macht deutlich: Preistransparenz und Fairness sind gesetzliche Mindeststandards, die einzuhalten sind – im Interesse der Verbraucher:innen und für faire Marktbedingungen.“

Urteil gegen Ryanair

Konkret geht es um ein Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 8. Jänner 2025. Darin wurden 14 von 15 beanstandeten Vertragsklauseln von Ryanair für unzulässig erklärt. Die Richter:innen stellten fest, dass zentrale Zusatzgebühren weder nachvollziehbar erklärt noch sachlich gerechtfertigt waren. Dazu zählen etwa:

  • 25 Euro für Kleinkinder auf dem Schoß: Diese sogenannte Kinderschossgebühr ist nicht nur familienunfreundlich, sondern war für viele nicht ersichtlich.
  • 55 Euro fürs Einchecken: Für eine Leistung, die zum Flug dazugehört, extra zu kassieren, ist nicht zulässig.
  • 15 Euro für den Ausdruck der Bordkarte: Besonders ältere oder digital weniger versierte Menschen waren davon betroffen – eine unfaire Belastung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und geht nach Berufung von Ryanair in die zweite Instanz. Das BMASGPK und der VKI rufen Konsumentinnen und Konsumenten aber bereits jetzt dazu auf, Rechnungen, Belege und andere Nachweise gut zu dokumentieren, um im Fall einer rechtskräftigen Bestätigung des Urteils ihre Ansprüche gegenüber Ryanair geltend machen zu können.

„Diese Gebühren waren nicht nur rechtlich bedenklich – sie waren unsozial“, so Königsberger-Ludwig weiter. „Besonders Familien, ältere Menschen oder Personen ohne digitale Ausstattung werden durch diese Praktiken systematisch benachteiligt. Das ist ein großer Erfolg für Gerechtigkeit im Konsumentenschutz. Wir hoffen daher, dass der OGH in der folgenden Instanz dieses Urteil bestätigt.“

Die Staatssekretärin kündigte an, auch in Zukunft gegen intransparente Geschäftsmodelle mit aller Entschlossenheit vorzugehen:
„Verbraucherschutz darf kein Feigenblatt sein, sondern muss wirksam durchgesetzt werden. Solche Verfahren zeigen, dass sich der Einsatz lohnt – für einen Markt, in dem Fairness kein Zufall ist.“

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