Konsumentenschutzausschuss: Oppositionsanträge zur Finanzierung des VKI vorerst vertagt
Nach der Aussprache mit Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig standen im heutigen Konsumentenschutzausschuss einige Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen zur Debatte. So sprachen sich sowohl FPÖ als auch Grüne für eine Begrenzung von Inkassokosten aus. Beide Parteien machten sich auch für eine ausreichende Finanzierung des Verein für Konsumenteninformation (VKI) stark.
Die diesbezüglichen Anträge wurden von den Regierungsparteien ebenso vertagt wie FPÖ-Initiativen für die Senkung von Überziehungszinsen bei Banken, für die Erarbeitung einer österreichweiten Blackout-Strategie und für die Novellierung des Preisauszeichnungsgesetzes zur Bekämpfung von „Shrinkflation“. Ebenso mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt wurde außerdem ein Entschließungsantrag der Grünen zur dauerhaften Schaffung einer Entschuldungsmöglichkeit von drei Jahren für überschuldete Verbraucher:innen.
Zum VKI versicherte Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, dass ein gutes Modell zu dessen weiterer Absicherung gefunden werden soll.
Anträge von FPÖ und Grünen zur VKI-Finanzierung
Mit dem von der FPÖ vorgelegten VKI-Finanzierungsgesetz 2025 soll der Verein für Konsumenteninformation „organisatorisch, personell und finanziell abgesichert werden“ (255/A). Konkret soll der Bund für den laufenden Betrieb und für die Erfüllung des Vereinszwecks im heurigen Jahr maximal 10 Mio. Ꞓ für Verbraucherinformation, Rechtsberatung, Vergleichstests, Marktuntersuchungen und wissenschaftliche Tätigkeiten sowie 1 Mio. Ꞓ für die Rechtsdurchsetzung und Rechtsfortbildung zur Verfügung stellen. Die Beträge sollen für 2026 nach dem Verbraucherpreisindex valorisiert und in eine Regelfinanzierung übergehen.
In dem von den Grünen vorgelegten Entschließungsantrag wird die Konsumentenschutzministerin aufgefordert, sich „klar zum Konsument:innenschutz und zum VKI zu bekennen und seine Finanzierung auch über das Jahr 2025 hinaus in einer Höhe sicherzustellen, die sich an den Zuwendungen der letzten Jahre orientiert und die vollständige Erfüllung seiner Aufgaben gewährleistet“ (155/A(E)). Es gehe hier um das „Rückgrat des österreichischen Konsumentenschutzes“, so Leonore Gewessler (Grüne), zumal der VKI eine Vielzahl an hochrelevanten Aufgaben erfülle, die nicht durch andere erbracht werden könnten. Der VKI erwirtschafte einen Großteil seines Budgets selbst, brauche aber für manche Bereiche die solide öffentliche Unterstützung und die Planungssicherheit, da Ende 2025 die bisherige Finanzierung auslaufe. Auch Sebastian Schwaighofer (FPÖ) betonte, bei fehlender Unterstützung setze man aufs Spiel, dass der VKI auch gegen große Konzerne eine Stimme habe. Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ) meinte, er könne sich nicht vorstellen, dass in Österreich die fünf fehlenden Millionen nicht gefunden werden könnten.
Ebenso wie Bernhard Herzog (SPÖ) und Andreas Kühberger (ÖVP) versicherte Staatssekretärin Königsberger-Ludwig, dass ein gutes Modell gefunden werden würde, um den VKI abzusichern. Das sei allen ein Anliegen, daher werde mit Hochdruck daran gearbeitet.
FPÖ und Grüne für Begrenzung von Inkassokosten
Geht es nach der FPÖ, sollen Pauschalbeträge bei Inkassokosten gestaffelt nach der Höhe der Forderung gesetzlich gedeckelt werden (257/A(E). So sollen etwa bei Forderungen von 35 bis 500 Ꞓ maximal 35 Ꞓ, bei Beträgen von 501 bis 1.000 Ꞓ maximal 75 Ꞓ eingehoben werden dürfen. Zudem soll sich eine zusätzliche Arbeitsgruppe im Konsumentenschutzministerium mit der Umsetzung dieser Maßnahmen befassen. Es gehe darum, auf Veränderungen der Kaufkraft zu reagieren und sich auf die Seite der Konsument:innen zu stellen, so Sebastian Schwaighofer (FPÖ).
Auch die Grünen sprechen sich für eine gesetzliche Obergrenze für Inkassokosten sowie für eine transparente Darstellung der Inkassoleistungen und ein Verbot der gleichzeitigen Verrechnung identischer Leistungen aus (221/A(E)). Zudem sollen laut Antragstellerin Leonore Gewessler Inkassobüros Regeln unterworfen sein, die von der Finanzmarktaufsicht überwacht werden. Sie ortete „dringenden Handlungsbedarf“ bei Inkassokosten. Für viele Menschen beginne die „Schuldenfalle“ mit einer kleinen, nicht bezahlten Rechnung, die durch Mahnspesen, Zinsen und Inkassogebühren stark ansteigen würde.
Jakob Grüner (ÖVP) argumentierte die Vertagung durch die Regierungsparteien mit noch zu klärenden rechtlichen Fragen. So habe etwa eine aktuelle Rechtsprechung des OGH festgehalten, dass eine pauschale Festsetzung von Höchstbeträgen unzulässig sei. Das sah Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ) anders, der keine rechtlichen Bedenken gegen die Begrenzung von Inkassokosten erkennen konnte. Es gehe um faire Verfahren für Konsumentinnen und Konsumenten.
FPÖ: Senkung der Überziehungszinsen bei Banken auf 5 %
Die finanziellen Belastungen im täglichen Leben würden es gerade für Menschen mit geringem Einkommen in vielen Fällen unausweichlich machen, ihre Konten zu überziehen, mahnen die Freiheitlichen. Dieser Umstand würde nach wie vor von den Banken mit enorm hohen Überziehungszinsen „bestraft“ werden. So habe das Bankenmonitoring der Arbeiterkammer für 2024 ergeben, dass eine Kontoüberziehung durchschnittlich 11 % an Zinsen koste. Antragsteller Peter Wurm fordert deshalb die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die eine marktkonforme Absenkung der Überziehungszinsen auf 5 % zum Inhalt hat (222/A(E)). Die FPÖ habe zu dem Thema bereits unzählige Anträge eingebracht, es gehe um „Waffengleichheit“ zwischen Konsument:innen und Banken, so Wurm. Die Überziehungsmöglichkeit sei wichtig für notwendige Anschaffungen, aber wenn sich dann die Zinsspirale immer schneller zu drehen beginne, gebe es dringenden Handlungsbedarf, meinte auch Sebastian Schwaighofer (FPÖ).
Andreas Kühberger (ÖVP) hielt dem entgegen, dass eine solche Deckelung in der freien Marktwirtschaft nicht einfach so eingezogen werden könne. Zudem würde dieser Deckel zu mehr Überziehungen und weiterer Überschuldung führen. Die Bundesregierung arbeite aber bereits im Sinne der Konsument:innen am Thema Verbraucherkredite. Christoph Pramhofer (NEOS) gab zu bedenken, dass eine Überziehungsmöglichkeit von Banken vielleicht gar nicht mehr angeboten werden würde, wenn man das Produkt nach dem Vorschlag gestalte und es dann ökonomisch nicht mehr tragbar sein könnte. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) kann sich als „Mittellösung“ vorstellen, verstärkt auf Beratung und Aufklärungspflichten der Banken zu setzen. Michael Seemayer (SPÖ) regte an, sich in diesem Zusammenhang auch anzuschauen, dass es bei den Sollzinsen sehr wohl Wettbewerb gebe, bei den Habenzinsen aber nicht. Staatsekretärin Königsberger-Ludwig erörterte dazu, dass sich der VKI derzeit mit dem Thema Habenzinsen beschäftige. Den in der Debatte vorgeschlagenen Ansatz der vermehrten Aufklärung für Konsument:innen befinde sie für gut.
Grüne: Dauerhafte Entschuldungsmöglichkeit von drei Jahren für überschuldete Verbraucher:innen
Geht es nach den Grünen, soll die 2021 ursprünglich wegen der COVID-19-Krise eingeführte befristete dreijährige Entschuldungsmöglichkeit für Verbraucher:innen bestehen bleiben. Wenn der Gesetzgeber nicht rasch handle, werde für Privatpersonen – im Gegensatz zu Unternehmen – wieder die längere Entschuldungsdauer von fünf Jahren gelten, was einer Ungleichbehandlung gleichkomme und die soziale und wirtschaftliche Integration überschuldeter Personen verschlechtere, warnt Antragstellerin Leonore Gewessler. Dies sei im Licht der fortgesetzten multiplen Krisen nicht zu rechtfertigen. Die Grünen fordern deshalb die Konsumentenschutz- sowie die Justizministerin auf, vor Ablauf der aktuellen Befristung einen Vorschlag zur Änderung der Insolvenzordnung vorzulegen (250/A(E)). Durch die Praxis der letzten Jahre seien auch die Gegenargumente entkräftet worden, wie etwa, dass die Verkürzung zu mehr Privatinsolvenzen führen würden, ergänzte Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Es spreche alles dafür, diese Regelung in Dauerrecht zu übernehmen. Christoph Pramhofer (NEOS) wies darauf hin, dass die Ausnahmeregelung mit drei Jahren erst im Juli 2026 auslaufe. Es sei im Regierungsprogramm vereinbart, dass die Verkürzung analysiert werde und auf dessen Basis dann neuerlich entschieden werde.
FPÖ drängt auf Erarbeitung einer österreichweiten Blackout-Strategie
Zum Schutz der Bevölkerung fordert die FPÖ einmal mehr die Erarbeitung einer österreichweiten Blackout-Strategie. Diese soll die Empfehlungen eines dementsprechenden Rechnungshofberichts beinhalten. Im Vordergrund sollen dabei die Festlegung klarer Zuständigkeiten und Kommunikationswege im Krisenfall, die Sicherstellung regelmäßiger Überprüfungen und Optimierungen der Vorbereitungsmaßnahmen sowie die Sensibilisierung und Information der Bevölkerung stehen. Weitere Maßnahmen betreffen die Stärkung der kommunalen Krisenstäbe, die Sicherung der Lebensmittelversorgung, die Förderung der Selbstversorgung von Einsatzorganisationen sowie die Verbesserung der Kommunikationsinfrastruktur (224/A(E)). Es gehöre endlich gehandelt, im Sinne einer einheitlichen und flächendeckenden Blackout-Vorsorge, betonte Elisabeth Heiß (FPÖ). Letztlich gehe es auch darum, die Wirtschaft zu schützen, aber auch um die internationale Reputation. Mit dieser Vorsorge könnten aus ihrer Sicht zugleich auch Schwachstellen identifiziert und behoben werden.
Laurenz Pöttinger (ÖVP) wies ebenso wie Ines Holzegger (NEOS) darauf hin, dass die Bundesregierung intensiv an dem Thema arbeite. Wichtig ist Pöttinger zufolge die ressortübergreifende Koordination. Aus Sicht von Holzinger gelte es außerdem, das „Kompetenzwirrwarr“ zu entflechten. Leonore Gewessler (Grüne) erachtet die Energieseite als gut vorbereitet und wies etwa darauf hin, dass nach dem Komplettausfall in Spanien das System in weniger als einem Tag wieder hergestellt gewesen sei. Nichtsdestotrotz gelte es, sich für den Notfall vorzubereiten, etwa auch, was Einsatzkräfte betrifft.
Staatssekretärin Königsberger-Ludwig sprach für den Ernstfall von einer gemeinsamen Koordinierungsstelle der verschiedenen Ebenen im Bundeskanzleramt. Die einzelnen Blackout-Pläne etwa der Gemeinden seien wichtig, wichtig zu wissen sei aber auch, wer im Ernstfall den „Lead“ habe.
FPÖ: Stopp der „Shrinkflation“
Zur Bekämpfung der „Shrinkflation“ durch sogenannte Schrumpfpackungen fordert Antragsteller Peter Wurm die Bundesregierung auf, eine Novellierung des Preisauszeichnungsgesetzes vorzulegen, mit der eine deutliche Sicht- und Lesbarkeit des Preises je Maßeinheit (Grundpreis) sichergestellt wird (254/A(E)). Insbesondere bedürfe es einer klaren gesetzlichen Regelung in Bezug auf Mogelpackungen auf Basis des Maß- und Eichgesetzes. Angelehnt an die Gesetzeslage in Deutschland soll dabei das Verhältnis von Füllmenge und Luftanteil eindeutig festgesetzt werden. Zudem sollen Gespräche mit der Wirtschaft und den Erzeugern dazu führen, dass künftig eine verpflichtende Kennzeichnung der Änderung der Füllmenge auf der Vorderseite der Produktverpackung erfolgt. Es gehe darum, eine deutliche Sichtbarkeit für Konsument:innen zu schaffen, um diese „Preistreiberei durch die Hintertür“ abzustellen, so Michael Oberlechner (FPÖ).
Dass es einer Art Kennzeichnung und einer Verbesserung bei der Grundpreisauszeichnung bedürfe, sei auch im Regierungsprogramm festgehalten, meinte dazu Julia Herr (SPÖ). Es brauche eine gewisse Zeit, hier eine praxistaugliche Umsetzung zu finden. Sie sei aber zuversichtlich, dass das gelingen könne. (Schluss Konsumentenschutzausschuss) mbu/med
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