Hohe Fehlerquote bei EU-Ausgaben
Im Rechnungshofausschuss erörterten die Abgeordneten mit der Vertreterin Österreichs im EU-Rechnungshof, Helga Berger, Themen des EU-Haushalts. Die Abgeordneten bekamen Einblicke in den Jahresbericht 2023 des EU-Rechnungshofs. Demnach wurde bei den Einnahmen keine wesentliche Fehlerquote festgestellt. Sie waren laut Bericht recht- und ordnungsgemäß. Hingegen wurden bei den Zahlungen zu oft Vorschriften der EU oder der Mitgliedstaaten nicht ausreichend beachtet. Die Fehlerquote sei auf 5,6 % angestiegen, hob Berger hervor.
Peter Schmiedlechner (FPÖ) hinterfragte Konsequenzen aufgrund der Fehlerquote von 5,6 % und forderte mehr Transparenz über die Verwendung von Steuergeldern. Berger erkannte mehrere Fehlerursachen: Tatsächliche Betrugsverdachtsfälle, jene Fälle in denen ignoriert und abgewartet wird was passiert. Zudem basieren Fehler auf Unklarheiten und mangelnden Verwaltungskapazitäten.
Unmut über Vielzahl offener Berichte und Abwesenheit von Regierungsmitgliedern
In der Sitzung wurde kein Bericht des Österreichischen Rechnungshofs besprochen, was zu Unmut unter den Abgeordneten führte. Schließlich stehen aktuell 78 Berichte auf der Warteliste, wie David Stögmüller (Grüne) unter großem Protest ausführte. Auch Wolfgang Zanger (FPÖ) war wenig erfreut darüber, dass „kein Minister Rede und Antwort steht, obwohl die Regierung so groß und teuer wie noch nie ist“. Der Ausschussvorsitzende Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) unterstrich, es sei intendiert, zu allen Terminen des Rechnungshofausschusses Minister:innen oder Staatssekretär:innen zu laden, jedoch habe der Opposition die Anwesenheit von Staatsekretär:innen nicht gereicht. Der Terminkalender habe es diesmal nicht ermöglicht, dass ein Minister oder eine Ministerin anwesend ist, bedauerte Harald Servus (ÖVP). Da im Ausschuss über aktuelle Berichte des Europäischen Rechnungshofs gesprochen werde, habe der Ausschusstermin seine volle Berechtigung, unterstrich Karin Greiner (SPÖ).
Lessons learned: Prüfung des Corona-Wiederaufbaufonds ARF
Berger berichtete über die Prüfung des Corona-Wiederaufbaufonds, auch Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) genannt. Dieser wurde als Reaktion auf die COVID-19-Krise im Dezember 2020 beschlossen. 650 Mrd. Ꞓ des ursprünglichen Finanzrahmens von 723,8 Mrd. Ꞓ (Zuschüsse und Darlehen) seien genutzt worden, betonte die Vertreterin. Es sei erstmals eine neue Logik zur Anwendung gekommen, bei der Auszahlungen nicht auf Basis von Kostenerstattungen, sondern anhand national festgelegter Ziele und Meilensteine erfolgten. Die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne (NRP) hätten hierbei die zentralen Rahmenbedingungen vorgegeben, ohne dass eine Verpflichtung zur nationalen Kofinanzierung bestanden habe. Investitionen sowie insbesondere strukturpolitische Reformen seien dazu bestimmt gewesen, zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters beizutragen. Darüber hinaus sei eine rückwirkende Finanzierung förderfähiger Projekte im Zeitraum von Februar 2020 bis August 2026 ermöglicht worden.
Zu den Prüfungsergebnissen hielt Berger fest: „Es wäre ehrlicher gewesen, den ARF als Budgethilfe zu titulieren“, führte Berger aus, stattdessen seien Indikatoren für Klima und Digitalisierung geschaffen worden. Man wollte vom Kostenerstattungsprinzip abgehen, „aber das spießt sich mit der raschen Hilfe in einer Krisensituation“. Die Mittel seien bis Ende 2026 befristet, daher erwartet Berger für 2026 ambitionierte letzte Meilensteine bei den Investitionen. Es sei fraglich, ob der Zeitraum über 2026 hinaus verlängert werden müsse. Problematisch sah Berger, dass keine Kontrollen über 2026 hinausgehend vorgesehen sind.
Beim ARF handle es sich um kein leistungsbasiertes Instrument, so Berger. Es gebe eine begrenzte Ergebnisorientierung. Informationen über die tatsächlichen Kosten würden fehlen. Für das Prüforgan sei unklar geblieben, was mit dem Geld erreicht wurde. Kritik gab es auch aufgrund unklarer Definitionen der Zahlungsbedingungen.
Zielkonflikte beim Corona-Wiederaufbaufonds
Die Abgeordneten interessierten Dilemmata und Zielkonflikte beim Corona-Wiederaufbaufonds. Markus Koza (Grüne) und Karin Greiner (SPÖ) forderten die Gleichbehandlung der Mitgliedstaaten zu verbessern. „Oft wird der EU vorgeworfen, zu langsam zu agieren. Dieser Bericht zeigt, wie in kurzer Zeit ein Instrument aufgestellt wurde“, führte hingegen Harald Servus (ÖVP) aus. Der ARF sei „Neuland“ gewesen, ging Markus Hofer (NEOS) einher. Nun sei wichtig, zu prüfen, was funktioniert habe und was nicht, um die richtigen Schritte abzuleiten. Gegenüber Wolfgang Moitzi (SPÖ) führte Berger aus, Österreich habe die erste Tranche der Gelder rasch abgeholt, die Ausbezahlung der zweiten Tranche hänge an der Beurteilung der Europäischen Kommission.
Prüfung der EU-Finanzierung für NGOs
Der Europäische Rechnungshof hat auch die EU-Finanzierung für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) geprüft. Diese seien keine homogene Gruppe, es könne sich sowohl um kleine, auf lokaler Ebene tätige Organisationen als auch um große internationale NGOs handeln, die in vielen Ländern vertreten sind, sagte Berger. Sie hielt fest, dass die Einrichtungen nicht immer einheitlich und zuverlässig als NGOs identifiziert und registriert werden. An NGOs vergebene EU-Mittel seien nicht ausreichend transparent offengelegt worden, auch wenn es Verbesserungen gegeben habe. Der Europäische Rechnungshof habe dazu drei Empfehlungen an die Kommission abgegeben, so Berger gegenüber Markus Hofer (NEOS). Diese umfassen die Verbesserung der Leitlinien für die Einstufung als NGO, eine Verbesserung der Informationen über die Ausgaben der EU im Finanztransparenzsystem sowie die verstärkte Überprüfung der Achtung der Werte der EU.
Michael Fürtbauer (FPÖ) interessierte sich für Intentionen, die Definition von NGOs EU-weit anzugleichen. Die Definition sei auch innerhalb der Europäischen Kommission nicht einheitlich, hielt Berger dazu fest. Zudem sprach sich Fürtbauer für eine Offenlegung der Finanzierung von NGOs aus. Der NGO-Bericht zeige Ungerechtigkeiten im System auf, sagte Harald Servus. Während Unternehmen zahlreiche Offenlegungspflichten hätten, gebe es diese bei NGOs nicht, ortete er Nachschärfungsbedarf.
Berichte zur Fristwahrung vertagt
Zur Fristwahrung einstimmig vertagt wurden am Ende der Sitzung Rechnungshofberichte betreffend das Bundesfinanzgericht (III-127 d.B.), die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber (III-128 d.B.), zur Aufsicht über Ärztekammern (III-129 d.B.), betreffend die Innovationsstiftung für Bildung (III-131 d.B.), zum Projekt Koralmbahn (III-134 d.B.) sowie betreffend die Österreichische Raumordnungskonferenz (III-143 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) gla/wit
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