Zadić/Grüne: Entschuldungsmöglichkeit nach 3 Jahren im Privatkonkursverfahren darf nicht auslaufen
„Wir Grüne haben von Anfang an darauf bestanden, dass die Frist für eine dauerhafte Entschuldung nicht nur für Unternehmer:innen, sondern auch für Privatpersonen auf drei Jahre verkürzt werden muss. Das ist uns auch gelungen. Es zeigt sich auch, dass entgegen der Befürchtung der ÖVP diese Regelung gut funktioniert. Menschen können so rasch neu starten. Das ist gerade in dieser wirtschaftlich schweren Situation besonders wichtig. Das Gesetz würde 2026 auslaufen und die Bundesregierung ist nun gefordert, die dreijährige Entschuldungsfrist für Privatpersonen dauerhaft gesetzlich zu verankern“, betont Alma Zadić, Justizsprecherin der Grünen. „Es muss der Grundsatz gelten: Redlichen Schuldnerinnen und Schuldnern eine zweite Chance geben, aber mit harter Hand gegen Bilanz-Tricksereien vorgehen.“
Im heutigen Schuldenreport, der vom Dachverband der staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen veröffentlicht wurde, fordern Expert:innen, die im Jahr 2021 eingeführte befristete Möglichkeit für Privatpersonen, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden, zu verlängern.
Der Schuldenreport hat zudem auch die Wirksamkeit der Schuldenberatung geprüft. Die Ergebnisse unterstreichen die entscheidende Rolle, die Schuldenberatungsstellen bei der Unterstützung von Menschen in finanziellen Schwierigkeiten spielen. „Der Bericht zeigt klar, dass die Schuldenberatung funktioniert. Wir müssen sicherstellen, dass alle Menschen Zugang zu professioneller und kostenloser Beratung haben. Wenn die Regierung und die Länder hier sparen, wäre das der falsche Weg“, warnt Zadić. „Niemand sollte in der Schuldenfalle allein gelassen werden“, so Zadić abschließend.
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