Verkehrsüberwachung 2024: Bilanz der Bundespolizei
Die Überwachung von Straßenverkehrsordnung, Kraftfahrgesetz und Führerscheingesetz sowie den nachgelagerten Bestimmungen („Straßenpolizei“) sind für ein geordnetes Funktionieren des Straßenverkehrs unumgänglich. Die Bundespolizei unterstützt mit ihren Polizistinnen und Polizisten tagtäglich die für den Vollzug der Straßenpolizei zuständigen Landesregierungen, um Verkehrssicherheit im Bundesgebiet zu schaffen.
Innenminister Gerhard Karner: „Der Auftrag und das Ziel für die Polizistinnen und Polizisten ist klar: Jene, die sich an die Regeln halten, schützen und Raser, Drängler, Alkohol- sowie Drogenlenker aus dem Verkehr ziehen. Die notwendigen Maßnahmen werden auch in diesem Jahr konsequent umgesetzt.“
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Im Jahr 2024 wurden von der Bundespolizei insgesamt 6.145.227 Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet, entweder als Verwaltungsanzeige oder als Organstrafverfügung. Etwa 5,3 Millionen dieser Übertretungen wurden von Radargeräten gemessen, weitere rund 600.000 von Lasermessgeräten, etwa 250.000 von Zivilstreifen, durch Section-Control-Anlagen oder anderen Überwachungsarten festgestellt. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen geringfügigen Rückgang um 0,2 Prozent (Jahr 2023: 6.160.271).
Der Bundespolizei stehen 396 stationäre und mobile Radargeräte zur Verfügung. Ein großer Teil der stationären Radaranlagen ist mit Lenkerfotoeinheiten ausgerüstet, vor allem auf Transitrouten. Mittlerweile sind bei der Bundespolizei bei den stationären Anlagen überwiegend Geräte mit Lasertechnologie im Einsatz, wobei funktionsfähige radarbasierte Altgeräte weiter in Betrieb bleiben.
Derzeit sind zehn stationäre Section-Control-Anlagen in Betrieb, darüber hinaus werden mobile Anlagen in Baustellenbereichen auf Autobahnen und Schnellstraßen temporär eingesetzt. Alle Anlagen verfügen über eine Lenkerdokumentation.
Vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen
Seit 1. März 2024 haben die rund 80 Verkehrsbehörden in Österreich die rechtliche Befugnis, bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen ein Kraftfahrzeug zu beschlagnahmen. Das Gesetz räumt den Organen der Bundespolizei, die für diese Verkehrsbehörden einschreiten, auch die Möglichkeit einer vorläufigen Beschlagnahme an Ort und Stelle ein, wenn eine derartige Übertretung unmittelbar festgestellt wird.
Die genannten Strafbehörden entscheiden in Folge in Eigenverantwortung über den Fortgang einer vorläufigen Beschlagnahme und – positivenfalls – über eine allfällige Verwertung von Fahrzeugen.
Von 1. März bis 31. Dezember 2024 wurden von den Organen der Bundespolizei 171 Fahrzeuge bei Anhaltungen an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt.
Alkohol und Drogen am Steuer
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.876.191 Alkoholkontrollen (Alkomattests, Alkovortests und ärztliche Untersuchungen) von der Bundespolizei vorgenommen, ein Rückgang von 1,0 Prozent gegenüber 2023 (1.895.748). Die Zahl der Anzeigen wegen Alkohol am Steuer sank von 30.683 im Jahr 2023 um 5,9 Prozent auf 28.867 im Jahr 2024.
Weiters wurden im abgelaufenen Jahr 8.227 Fahrzeuglenker wegen Fahren unter Drogeneinfluss von den Organen der Bundespolizei angezeigt, ein Rückgang um 5,2 Prozent (2023: 8.676). Die dennoch hohe Zahl ist unter anderem auch auf die fortscheitenden Ausbildungsinitiativen von Exekutivbediensteten zur Erkennung von potenziellen Drogenlenkern sowie dem operativen Einsatz von Amtsärzten bei Schwerpunktaktionen im Straßenverkehr zurückzuführen.
Kontrollen des Sicherheitsabstandes und Telefonieren am Steuer
In 130.077 Fällen wurde von der Exekutive festgestellt, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beim Hintereinanderfahren zu gering war. Damit gab es einen Anstieg um 17,1 Prozent zum Vorjahresergebnis von 111.087. Dieser Überwachungsbereich ist wichtig, da Drängler eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit darstellen.
115.172 Lenker wurden wegen Telefonierens am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt oder mittels Organstrafverfügung an Ort und Stelle geahndet, das bedeutet ebenfalls einen Rückgang gegenüber 2023 um 11,3 Prozent.
Sicherheitsgurt und Kindersicherung
Im Jahr 2024 wurden österreichweit 97.881 Übertretungen gegen die Gurtenpflicht festgestellt, ein leichter Rückgang zum Vorjahr (-3,2 Prozent). Fast gleichbleibend ist die Zahl der Beanstandungen wegen mangelnder Kindersicherung: 7.911 Anzeigen im Jahr 2024 gegenüber 7.979 im Vorjahr. Dieses Delikt hat auch eine Vormerkung im Vormerksystem zur Folge. Es zeigt sich, dass in diesen Bereichen trotz des hohen Kontrollausmaßes auch eine entsprechende Bewusstseinsbildung bei den Fahrzeuglenkern notwendig ist.
Schwerverkehr und Gefahrgutkontrollen
Im Schwerverkehrsbereich wurden im Jahr 2024 insgesamt 224.464 Anzeigen und Organstrafverfügungen bei Kontrollen von Lkw und Bussen erstattet (2023: 224.230). Der Hauptanteil betraf Übertretungen hinsichtlich technischer Mängel an Karosserie, Bremsen und Reifen (88.577), gefolgt von der Nichteinhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeitvorgaben im gewerblichen Güter- und Personenverkehr (61.805), Überladungen (32.073) und mangelnder Ladungssicherung (5.420).
Die Kontrollorgane untersagten 26.842 Lkw und Bussen die Weiterfahrt wegen schwerwiegender Verstöße oder Mängel bzw. wegen Gefahr im Verzuge (2023: 28.198), ein Rückgang um 4,8 Prozent.
Auf dem Gefahrgutsektor wurden 7.341 Gefahrguttransporte (Beförderungseinheiten) im Jahr 2024 einer intensiven Kontrolle unterzogen (2023: 7.507). Hier mussten die Organe der Bundespolizei 456 Beförderungseinheiten die Weiterfahrt wegen Gefahr im Verzuge untersagen (2023: 517).
Wichtige rechtliche Hintergründe
Exekutivbedienstete der Bundespolizei schreiten im Verkehrsdienst für die jeweiligen Landesregierungen ein, die per Verfassungsgesetz für den Vollzug der gesamten Straßenpolizei zuständig sind.
Der Verkehrsdienst des Innenministeriums veröffentlicht jährlich die statistisch qualitätsgeprüfte Verkehrsüberwachungsbilanz, die die Tätigkeiten der Bundespolizei im Rahmen des mittelbaren Vollzugs der Straßenpolizei widerspiegelt. Da das Innenministerium somit nicht Verkehrsbehörde ist, sind auch die oben genannten Verkehrsbehörden dem BMI nicht berichtspflichtig, weshalb Daten wie „tatsächliche“ behördliche Beschlagnahmen von Kfz oder Verkehrsdelikte, die nicht von den Organen der Bundespolizei an die Behörden angezeigt werden, nicht in dieser Verkehrsüberwachungsbilanz enthalten sind.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bundesministerium für Inneres