Schumann: Hochwasserzuwendung hilft zielgerichtet allen, die durch das Hochwasser im letzten Herbst ihren Wohnraum verloren haben.
Durch das Hochwasser in mehreren österreichischen Regionen im September letzten Jahres können Betroffene teilweise bis heute ihre Wohnungen und Häuser nicht nutzen und sind mit hohen Kosten für Ausweichquartiere und Sanierungsmaßnahmen konfrontiert. Die neue Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums leistet für Privathaushalte zusätzliche finanzielle Hilfe. Sie kann ab sofort beantragt werden und unterstützt von Überflutungen betroffene Personen bei der Sanierung ihrer Wohnräumlichkeiten und/oder bei den Kosten für Ersatzquartiere, die infolge des Hochwassers angemietet werden mussten.
„Tausende Menschen haben im letzten Herbst durch ein Jahrhunderthochwasser von heute auf morgen ihre Wohnungen und Häuser verloren. Zum menschlichen Leid, das eigene Zuhause zerstört zu sehen, kommt auch eine enorme finanzielle Belastung dazu. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie die Kosten für die Sanierung oder ein Ersatzquartier stemmen sollen. Mit der Hochwasserzuwendung leistet das Sozialministerium einen Beitrag, um die entstandenen Kosten abzufedern“, erläutert Sozialministerin Korinna Schumann.
Ergänzend zu bereits beantragten bzw. ausbezahlten Hochwasserhilfen können bei der Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums folgende Leistungen beantragt werden:
- Ein Kostenbeitrag von maximal 3.500 Euro pro Haushalt für ein Ersatzquartier (z. B. Mietwohnung, Hotel, Pension, Ferienwohnung)
- Ein Kostenbeitrag von pauschal 2.200 Euro pro Haushalt für die Sanierung des Wohnraums am Hauptwohnsitz (Trocknung, Entfernung und Neuverlegung des Estrichs etc.)
Die Anträge auf Hochwasserzuwendung können ab sofort bis 30.06.2025 online über die Homepage www.hochwasserzuwendung.at gestellt werden. Auf dieser Seite finden sich auch detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, um eine Hochwasserzuwendung in Anspruch nehmen zu können, und ein Überblick über die bei Antragstellung erforderlichen Nachweise. Sollte eine Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann man sich telefonisch unter +43 (1) 31 6 31-727 an das Serviceteam der Hochwasserzuwendung wenden. Die Antragstellung ist selbstverständlich kostenlos.
Die österreichweite Abwicklung erfolgt durch die vom Sozialministerium beauftragte Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Diese prüft die Anträge und entscheidet über die Bewilligung der finanziellen Zuwendung.
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