EQS-HV: EINBERUFUNG DER 2. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
EQS-News: EuroTeleSites AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
EINBERUFUNG DER 2. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
30.04.2025 / 11:41 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
News
– ein Service der EQS Group.
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EINBERUFUNG DER 2. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionär:innen zu der am Mittwoch, 4. Juni 2025, um
10:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft, Lassallestraße 9, 1020 Wien,
stattfindenden 2. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird als Präsenzversammlung abgehalten. Am Tag der
Hauptversammlung kann ab 10:00 Uhr MESZ die Präsentation der
Tagesordnungspunkte bis zum Beginn der Generaldebatte im Livestream unter
[1] https://eurotelesites.com verfolgt werden. Die Aufzeichnung der
Hauptversammlung kann auch nach deren Ende abgerufen werden.
1. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts
sowie des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des
konsolidierten Corporate Governance-Berichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2024
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2024
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025
5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 13, 15 und
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2. UNTERLAGEN
Insbesondere die folgenden Unterlagen stehen spätestens ab dem 14. Mai
2025 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
unter [2] https://eurotelesites.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
zur Verfügung:
• Einberufung
• Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den TOP 2-8
• Vollmachts- und Widerrufsformulare gemäß § 114 AktG
• Konzernabschluss 2024 und Konzernlagebericht 2024
• Jahresabschluss 2024 und Lagebericht 2024
• Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 2024
• Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2024
• Vergütungsbericht 2024 gemäß § 78c AktG zu TOP 5
• Erklärungen der Kandidat:innen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß
§ 87 Abs 2 AktG sowie Lebensläufe der Kandidat:innen
• Satzungsgegenüberstellung
3. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des
25. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) („Nachweisstichtag“) Aktionär:in ist und
dies der Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache
nachzuweisen, die spätestens am 30. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) bei der
Gesellschaft einzulangen hat.
Die Depotbestätigungen sind wie folgt an die Gesellschaft zu senden:
• per E-Mail: anmeldung.eurotelesites@hauptversammlung.at, wobei § 16
Abs 2 der Satzung der Gesellschaft hierfür Textform genügen lässt
(Depotbestätigung als PDF);
• per Fax: +43 (0) 1 890050050;
• per Post/Boten: EuroTeleSites AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Betreff: EuroTeleSites HV, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel,
wobei in diesem Fall Schriftform erforderlich ist
(firmenmäßige Fertigung); oder
• per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ MT599),
wobei unbedingt die ISIN AT000000ETS9 im Text anzugeben ist.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
• den:die Aussteller:in durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder
eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (zB
BIC);
• den:die Aktionär:in durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift; bei
natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum; bei juristischen
Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die
juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
• die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine
sonstige Bezeichnung;
• die Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in und die ISIN AT000000ETS9;
• die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, das ist der 25. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ), bezieht.
Vertretung
Aktionär:innen können natürliche oder juristische Personen als
Vertreter:innen bestellen. Der:die Vertreter:in nimmt im Namen des:der
Aktionär:in an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie
der:die Aktionär:in, den:die er:sie vertritt. Es gibt keine Beschränkung
der Anzahl der Personen, die zu Vertreter:innen bestellt werden können.
Die Vollmacht oder deren Widerruf ist an die Gesellschaft wie folgt zu
übersenden:
• per E-Mail: anmeldung.eurotelesites@hauptversammlung.at (gescannt als
PDF angefügt);
• per Fax: +43 (0) 1 890050050;
• per Post/Boten: EuroTeleSites AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Betreff: EuroTeleSites HV, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel;
oder
• per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ MT599),
wobei unbedingt die ISIN AT000000ETS9 im Text anzugeben ist.
Die Vollmacht bzw der Widerruf der Vollmacht soll bis 30. Mai 2025
(16:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingelangt sein. Danach ist die
Vollmacht bzw der Widerruf der Vollmacht persönlich am Tag der
Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Für die Vollmacht oder deren Widerruf ist zumindest Textform erforderlich.
Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Die Erklärungen können vom depotführenden Kreditinstitut auch mittels
SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 (alternativ MT599); wobei unbedingt
die ISIN AT000000ETS9 im Text anzugeben ist) übermittelt werden.
Die Aktionär:innen werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung
einer Vollmacht alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen müssen.
Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, empfehlen wir, die
spätestens ab dem 14. Mai 2025 auf unserer Internetseite
([3] https://eurotelesites.com) befindlichen Formulare zu verwenden.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderes Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann bei der Hauptversammlung diese
Aktionär:innen vertreten wird. Für seine Bevollmächtigung ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter [4] https://eurotelesites.com ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, das der Gesellschaft
ausschließlich an eine der oben unter der Überschrift „Vertretung“
genannten Adressen (E-Mail, Fax, Post/Bote, SWIFT) zugehen muss.
Es besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Florian Beckermann unter Tel. +43 (0) 1 8763343 oder E-Mail
beckermann.eurotelesites@hauptversammlung.at.
Der:die Aktionär:in hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen,
wie er (oder allenfalls ein:eine von Herrn Florian Beckermann
bevollmächtigte:r Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuüben hat. Wir
ersuchen unsere Aktionär:innen, Weisungen an
beckermann.eurotelesites@hauptversammlung.at zu senden. Diese Adresse
dient der Kontaktaufnahme mit Herrn Florian Beckermann vor und während der
Hauptversammlung. Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht
ausschließlich auf Grundlage der von dem:der Aktionär:in erteilten
Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.
Zutritt zur Hauptversammlung
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangs- und Sicherheitskontrolle zu
ermöglichen, werden die Teilnehmer:innen gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Bitte bringen
Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Der Einlass zur Behebung der
Stimmkarten beginnt um 9:00 Uhr MESZ.
Benutzen Sie bitte für die Anreise die öffentlichen Verkehrsmittel (zB
U-Bahnlinie U1, Station Vorgartenstraße, Ausgang Radingerstraße).
4. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118
UND 119 AKTG
Beantragung von Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG)
Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen, können verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen;
bei Wahlen in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der
Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, müssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Der schriftliche und eigenhändig unterschriebene oder firmenmäßig
gezeichnete Antrag muss bis 14. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) bei der
EuroTeleSites AG, Abteilung Investor Relations, Lassallestraße 9,
1020 Wien, eingelangt sein. Wird der Antrag per E-Mail an
hauptversammlung@eurotelesites.com übermittelt, wird die Schriftform durch
Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur ersetzt.
Die Antragsteller:innen müssen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung durchgehend Inhaber:innen der Aktien sein. Dies ist
gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
nachzuweisen.
Beschlussvorschläge (§ 110 AktG)
Bis 23. Mai 2025 (24:00 Uhr MESZ) können Aktionär:innen, deren Anteile
einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionär:innen, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft ([5] https://eurotelesites.com)
veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein.
Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform per Post an EuroTeleSites
AG, Abteilung Investor Relations, Lassallestraße 9, 1020 Wien, per Fax an
+43 (0) 1 890050050 oder per E-Mail an hauptversammlung@eurotelesites.com
zu senden. Die Unterlagen müssen der Gesellschaft vor Fristablauf zugehen.
Übermitteln mehrere Aktionär:innen Beschlussvorschläge zum selben Punkt
der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre
Begründungen zusammenfassen.
Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt
gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist. Gemäß
§ 86 Abs 9 AktG wurde von der Mehrheit der von der Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter:innen) mehr als sechs
Wochen vor der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Gesamterfüllung
erhoben; vorbehaltlich einer künftigen Entsendung von
Arbeitnehmervertreter:innen in den Aufsichtsrat. Der Mindestanteil von 30%
Frauen und 30% Männern ist daher von den Kapitalvertreter:innen im
Aufsichtsrat für diese Wahl getrennt zu erfüllen. Bei unveränderter Anzahl
der Aufsichtsratsmitglieder müssen daher im Aufsichtsrat der Gesellschaft
mindestens drei Sitze der Kapitalvertreter:innen jeweils von Frauen und
Männern besetzt sein, um den Mindestanteil zu erfüllen. Derzeit sind sechs
Sitze der Kapitalvertreter:innen von Frauen und vier Sitze von Männern
besetzt.
Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw bei
Beschlussvorschlägen
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionär:innen eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des
depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur
gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% bzw 1% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionär:innen auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Antragsrecht (§ 119 AktG)
Jeder:jede Aktionär:in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag,
der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt
gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung
als Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines
Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß
§ 87 Abs 2 AktG voraus.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
In der Hauptversammlung wird jedem:jeder Aktionär:in auf Verlangen
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit diese zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist
hinzuweisen.
5. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ
EuroTeleSites AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG; dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der
Aktionär:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls E-Mail-Adresse bzw Name und Geburtsdatum des:der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionär:innen die
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen ist für die
Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen an der
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art 6
Abs 1 lit c DSGVO. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist
EuroTeleSites AG die Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO.
EuroTeleSites AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleister, wie etwa Notar:innen,
Rechtsanwält:innen und Banken. Diese erhalten von EuroTeleSites AG nur
jene personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung von EuroTeleSites AG.
Teilnehmende Aktionär:innen und ihre Vertreter:innen sind in das
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) aufzunehmen.
In dieses können andere Aktionär:innen bzw deren Vertreter:innen, die
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der:die Notar:in und alle anderen
Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch
auch die darin genannten personenbezogenen Daten (zB Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. EuroTeleSites AG ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Daten von Aktionär:innen (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).
Die Datenschutzerklärung der EuroTeleSites AG finden Sie auf unserer
Internetseite unter [6] https://eurotelesites.com/de/datenschutzhinweis/.
6. WEITERE INFORMATIONEN
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 166.125.000,00 ist geteilt in
166.125.000 auf den:die Inhaber:in lautende nennwertlose Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt 166.125.000. Es bestehen weder mehrere Aktiengattungen noch
verfügt die Gesellschaft über eigene Aktien.
Weitere Informationen finden Sie unter [7] https://eurotelesites.com.
Wien, im April 2025
Der Vorstand
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30.04.2025 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: EuroTeleSites AG
Lassallestraße 9
1020 Wien
Österreich
E-Mail: info@eurotelesites.com
Internet: eurotelesites.com
ISIN: AT000000ETS9
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2126910 30.04.2025 CET/CEST
References
~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=d7cd63c71fd7eb530f9f9dca508ac74e&application_id=2126910&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=233b428732746a521aa751e943a5eeaf&application_id=2126910&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=233b428732746a521aa751e943a5eeaf&application_id=2126910&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=233b428732746a521aa751e943a5eeaf&application_id=2126910&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=a564745ccf4174e4c3f52e47fedc1d90&application_id=2126910&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=233b428732746a521aa751e943a5eeaf&application_id=2126910&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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