EBM-Beirat veröffentlicht Jahresbericht 2024
Der unabhängige Beirat der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM-Beirat) hat am 29. April 2025 seinen ersten Jahresbericht veröffentlicht. Darin zieht das Gremium Bilanz über seine Tätigkeit im ersten Geschäftsjahr 2024, dokumentiert die Zwischenberichte und Empfehlungen an den Bundesminister für Inneres und legt seine Arbeitsweise sowie sein Selbstverständnis als beratendes und kontrollierendes Organ dar.
Zwtl: Der EBM-Beirat
Ziel der Beiratstätigkeit ist die strukturelle Kontrolle der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) im Lichte der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser hat in seiner Rechtsprechung fünf Kriterien wirksamer Untersuchung von Misshandlungsvorwürfen entwickelt: Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, Gründlichkeit, Unverzüglichkeit, Kompetenz sowie Beteiligung des Opfers und öffentliche Kontrolle.
Der EBM-Beirat versteht sich als unabhängige Stelle, die der EBM sowohl begleitend zur Seite steht als auch strukturelle Schwächen aufzeigt und Empfehlungen für Verbesserungen abgibt. Die Polizei soll als lernende Organisation bei der Weiterentwicklung des Schutzes von Menschenrechten unterstützt werden. Dabei werden insbesondere organisatorische Abläufe, Ausbildung, Qualitätssicherung sowie personelle und sachliche Ausstattung in den Blick genommen. Um menschenrechtkonforme und praktikable Empfehlungen aussprechen zu können, setzt der EBM-Beirat auf partnerschaftlichen Dialog mit der beratenen Organisation sowie auf sorgfältige, kollegiale Beratung im plural und multiprofessionell zusammengesetzten Beirat.
Zwtl: Angespannte Personalsituation
Im ersten Zwischenbericht vom Oktober 2024 wies der Beirat auf die angespannte Personalsituation der EBM hin. Der tatsächliche Arbeitsanfall übersteigt die ursprünglichen Annahmen um rund 70 Prozent. Vor diesem Hintergrund sprach der Beirat die Empfehlung aus, mindestens 30 zusätzliche Planstellen zu schaffen und die bestehende Personalstruktur in Richtung Multiprofessionalität und ausreichender Einstufung zu verbessern.
Trotz dieser klaren Empfehlung hat sich die Situation noch nicht entscheidend verbessert. Die Diskrepanz zwischen Ausstattung und Arbeitsanfall besteht weiterhin – mit direkten Folgen für die Verpflichtung, alle Misshandlungsvorwürfe wirksam zu untersuchen.
Besonders besorgniserregend ist diese Lage im Hinblick auf Ermittlungen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Diese Formen der Misshandlung unterhalb der gerichtlich strafbaren Schwelle sind in Österreich derzeit nicht verwaltungsstrafrechtlich geschützt und können von der EBM nur eingeschränkt ermittelt werden. Der EBM-Beirat betont, dass eine ausreichende personelle und strukturelle Ausstattung eine Grundvoraussetzung dafür ist, solche Ermittlungen wirksam und nachhaltig zu führen.
Zwtl: Start geglückt, Weiterentwicklung erforderlich
Insgesamt beurteilt der EBM-Beirat den Start der EBM als geglückt. Dies auch Dank des hohen Einsatzes des EBM-Personals. Aber: „Wenn die EBM Ermittlungen in menschenrechtlich sensiblen Bereichen durchführen soll, braucht sie auch die entsprechenden Rahmenbedingungen“, erklärt der Vorsitzende des EBM-Beirates, Meinrad Handstanger. Dies betreffe nicht nur die Zahl und Qualifikation des Personals, sondern möglicherweise auch zusätzliche gesetzliche oder organisatorische Maßnahmen, um die Wirksamkeit der EBM bei allen Misshandlungsformen langfristig zu sichern.
Der vollständige Jahresbericht 2024 ist unter https://www.bmi.gv.at/418/ abrufbar.
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