SPÖ-Yildirim: Jugendkriminalität gezielt bekämpfen – Spezielle Maßnahmen und Konsequenzen für jugendliche Intensivtäter
Ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen SPÖ, ÖVP und NEOS zur raschen Umsetzung der im Regierungsprogramm vereinbarten Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität steht in der heutigen Nationalratssitzung zur Abstimmung. Die Maßnahmen sollen präventiv wirken, aber auch für die unter-14-Jährigen, die Straftaten begangen haben, spürbare Konsequenzen bringen. „Was nicht sinnvoll ist – und das sagen uns auch alle Expert:innen – ist die Senkung des Strafalters auf 10 oder 12 Jahre. Wir wollen keine Kinder im Gefängnis. Es gilt zu verhindern, dass Kinder überhaupt kriminell werden, aber auch, diese aus der Kriminalitätsspirale zu holen“, so die SPÖ-Abgeordnete. ****
Vorgesehen sind so genannte Normverdeutlichungsgespräche auch für noch nicht strafmündige Jugendliche, um bei gesetzeswidrigen Taten rasch zu intervenieren. Für unmündige Intensivtäter:innen sind verpflichtende Fallkonferenzen geplant. Und als Ultima Ratio soll es die Möglichkeit geben, dass in speziellen sozialpädagogischen Wohngemeinschaften die Kinder betreut, aber mit Ausgangsverboten belegt werden. Insgesamt sollen die Maßnahmen zur Kriminalitätsprävention bei Kindern ausgebaut werden.
Was die Entwicklung im Bereich Jugendkriminalität betrifft, verweist die SPÖ-Justizsprecherin auf die Anzeigenstatistik für 2024. So habe es zwar seit 2020 einen signifikanten Anstieg bei den Anzeigen gegen 10- bis 14-Jährige gegeben. Ein großer Anteil fällt dabei auf einige wenige Intensivtäter:innen. So gibt es einzelne strafunmündige Jugendliche, die teilweise jeweils über 1.000 Straftaten begangen haben. „Die Anzahl der angezeigten Taten im Bereich Jugendkriminalität steigt, die Zahl der beteiligten Personen sinkt. Wir haben es mit einer zahlenmäßig relativ kleinen Gruppe zu tun, für die wir eine intensive Betreuung, gezielte Maßnahme, aber auch spürbare Konsequenzen brauchen“, so Yildirim. (Schluss) ah/ls
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