Landtagspräsident Woller: Reform der Wiener Stadtverfassung stärkt Minderheiten- und Oppositionsrechte | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Landtagspräsident Woller: Reform der Wiener Stadtverfassung stärkt Minderheiten- und Oppositionsrechte

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„Die Stärkung der Oppositionsrechte und unserer Demokratie sind mir als Landtagspräsident seit jeher ein großes und wichtiges Anliegen. Mit den Änderungen der Wiener Stadtverfassung, die wir heute in der zweiten Lesung im Rahmen der Landtagssitzung beschlossen haben, stärken wir die Minderheitenrechte und damit die Rechte der Opposition. Wir leisten damit einen wesentlichen Beitrag für mehr Transparenz und Demokratie in unserer Stadt“, so Ernst Woller, Wiener Landtagspräsident. Im September 2021 wurde mit Stimmen von SPÖ, Neos und Grüne die Reform der Untersuchungskommission beschlossen. Ein Jahr später, im Oktober 2022, wurde mit den Stimmen von SPÖ, Neos und Grüne das Petitionsrecht reformiert. 2023 gelang mit der Stadtrechnungshofreform, die einstimmig beschlossen wurde, ein weiterer Meilenstein für mehr Transparenz und die Stärkung der Demokratie. „Diese wegweisenden Maßnahmen stärken nicht nur die öffentliche Kontrolle, sondern unterstreichen auch unser Bestreben nach einem verantwortungsbewussten und transparenten Umgang in der politischen Landschaft. Ein wichtiger Schritt für das Vertrauen der Bürger*innen in unsere demokratischen Institutionen“, so Woller.

Woller weiter: „Für die heutige Sitzung des Landtages wurden alle Fristen und rechtlichen Bestimmungen eingehalten. Das wurde auch durch die Rechtsabteilung des Wiener Magistrats bestätigt.“ Laut der Geschäftsordnung des Wiener Landtages ist die Abhaltung einer Fragestunde und Aktuellen Stunde nicht zwingend vorgesehen. „Wir haben uns an alle rechtlichen Parameter gehalten und die demokratischen Werte hochgehalten“, betont Woller. Eine zweite Lesung an einem anderen Tag gab es bereits mehrfach, unter anderem 2018 beim Wiener Tierhaltegesetz, 2017 beim Wiener Mindestsicherungsgesetz und bei der Dienstrechtsnovelle 2015, sowie bei dem Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien, das 2012 zur Abstimmung kam.

(Schluss)

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