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Gaál: Sozialer Wohnbau auf Kurs in die Zukunft: Wohnungsvergabe Neu startet mit 1. Mai

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Die Gesellschaft verändert sich – und mit ihr die Wohnbedürfnisse. Ausbildung, Jobwechsel, Karenz oder Trennung: Lebenswege verlaufen immer individueller, mit Wendungen und Brüchen. Damit die Stadt Wien diesen Bedürfnissen weiterhin bestmöglich entgegenkommen kann, startet ab 1. Mai 2025 die schrittweise Umsetzung der Wohnungsvergabe NEU. Flexibilität, Individualität und Vielfalt werden dabei großgeschrieben: Denn bei dem neuen Modell wird mehr denn je der Fokus auf die persönlichen Lebensbedingungen der Wiener*innen bei der Wohnungssuche gelegt – und so die Chance auf eine Gemeinde- oder geförderte Wohnung gestärkt. Anstatt eines fixen Kriterienkatalogs tritt nach der schrittweisen Einführung der Wohnungsvergabe Neu ein System, das individuelle Bedürfnisse und Lebensphasen berücksichtigt, in Kraft.

„Der Wiener Weg des leistbaren Wohnens erfährt gerade große internationale mediale Anerkennung. Und das vollkommen zu Recht! Die allgemeinen Teuerungen machen das leistbare und qualitätsvolle Wohnen zu einem der zentralen Themen unserer Zeit. Das Wiener Wohnbaumodell steht seit über 100 Jahren für Leistbarkeit, soziale Gerechtigkeit und ein sicheres Wohnumfeld – es ist damit ein Herzstück der Lebensqualität in Wien. Doch Stillstand in der Wohnpolitik ist Rückschritt. Während der Neubau im privaten Sektor stagniert, steuern wir im geförderten Bereich mit der Wohnbauoffensive 2024+ mit leistbarem und qualitätsvollem Wohnraum gegen. Die Zukunftsfrage ist aber nicht nur eine Frage des Neubaus, sondern auch einer gerechten, zeitgemäßen Wohnungsvergabe. Wien denkt hier voraus und schlägt einen weitsichtigen Kurs in die Zukunft ein. Durch die Wohnungsvergabe NEU wird der Eintritt in die Tür des sozialen Wohnbaus flexibler und individueller. Dieses Gebot der Zeit setzen wir mit ersten Schritten bereits mit 1. Mai um“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Erste Schritte 2025: Hauptwohnsitz Wien reicht – neue Kategorie gegen Kostendruck

Ein großes Plus an Flexibilität bringt die Veränderung der Grundvoraussetzungen beim Hauptwohnsitz: Musste man bisher zwei Jahre durchgehend an einer einzigen Wiener Adresse gemeldet sein, um Zugang zu einer Gemeindewohnung oder einer geförderten Wohnung zu haben, reicht ab 1. Mai 2025 ein durchgehender Hauptwohnsitz von zwei Jahren in Wien – unabhängig von der Anzahl der Adressen. Junge Menschen in WGs oder mit befristeten Verträgen ziehen einen Vorteil aus dieser Änderung ebenso wie Menschen mit Brüchen in ihren Lebensläufen – wie beispielsweise nach einer Scheidung oder Trennung – genauso wie jene, die aufgrund von Ausbildung, Jobwechsel oder familiären Veränderungen öfter umziehen müssen.

Auch Wiener*innen, die unter den Teuerungen ganz besonders leiden, profitieren: Die neue Vergabekategorie bzw. der Vormerkgrund „Wohnkosten“ stellt sicher, dass Mieter*innen aus dem privaten Mietsektor geholfen wird, die – trotz Arbeit und Einkommen – ihre Wohnkosten nicht mehr bewältigen können. Voraussetzung ist ein positiver Bescheid für den Erhalt der Wohnbeihilfe Neu oder der Mietbeihilfe.

2026 geht’s weiter: Ein Ticket für alle Wohnungen – Lebensphase zählt

Auch im kommenden Jahr bleibt der individuelle Bedarf der Wiener*innen der Maßstab und es geht in großen Schritten weiter: So wird es im Laufe von 2026 ein zentrales Wiener Wohn-Ticket für ganz Wien geben – die bisher getrennten Kategorien Gemeindewohnungen und geförderte Wohnungen werden zusammengeführt. Künftig gibt es also nur noch ein zentrales Wiener Wohn-Ticket, mit dem man sich für eine leistbare Wohnung vormerken lassen kann – unabhängig davon, ob es sich um eine Gemeindewohnung oder eine geförderte Wohnung handelt. Weiters wird statt fixen Wohnbedarfsgründen zukünftig ein flexibles Bewertungssystem die individuellen Lebenslagen widerspiegeln.

Konkret bedeutet das: Es wird leichter für Menschen in Aus- und Weiterbildung. Oder es gibt neue Chancen, einen neuen Lebensabschnitt oder den Wunsch nach einer kleineren Wohnung, wenn die Kinder aus dem Haus sind. Wien unterstützt Menschen dabei, den passenden Wohnraum für ihre Lebenslage zu finden. Aber auch das selbstständige Wohnen ohne Hindernisse im Alter wird gefördert: Wir werden immer älter und nicht jede*r bleibt bis ins hohe Alter gesund. Dafür muss die Wohnsituation auch häusliche Pflege ermöglichen. Gesundheitliche Einschränkungen oder Barrieren im Wohnraum dürfen niemanden daran hindern, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Daher muss Wohnraum auch in diesen Fällen leistbar und zugänglich bleiben.

Doch nicht alles ändert sich – erfolgreiche Kriterien bleiben weiter bestehen. So bleibt der bewährte Wien-Bonus für Langzeit-Wiener*innen erhalten. Wer länger in Wien lebt, soll einen klaren Vorteil bei der Wohnungsvergabe haben.

Außerdem bleibt der soziale Wohnbau einer Charaktereigenschaft treu: unbefristete Mietverträge. Sie bieten langfristige Sicherheit – gerade in Zeiten steigender Befristungen im privaten Wohnungsmarkt. Zudem bleibt der bewährte Wien-Bonus für Langzeit-Wiener*innen erhalten. Wer länger in Wien lebt, soll einen klaren Vorteil bei der Wohnungsvergabe haben.

Sonderaktion für Studierende

Der 1. Mai bringt auch für Studierende benefits: In einer Sondervergabeaktion stehen bis zu 1.000 Gemeindewohnungen mit einer Wohnungsgröße von rund 35 bis 45 Quadratmetern für Studis zur Verfügung. Die Wohnungen umfassen ein bis zwei Zimmer und werden zu den günstigen Richtwertmieten (derzeit 6,67 Euro pro Quadratmeter, exklusive Betriebskosten) vergeben. Die Wohnungssuche erfolgt ausschließlich online über die Webseite der Wohnberatung Wien und ist auf drei Monate begrenzt.

Soziale Wohnungsvergabe: Stadt als starker Partner

Die Sonderaktion für Studierende schließt direkt an eine weitere erfolgreiche Initiative an, die am 1. Juli 2024 startete: Dabei wurden gezielt Menschen mit auslaufenden, befristeten Mietverträgen im privaten Wohnsektor unterstützt – mit Erfolg! So konnten bereits rund 1.000 Personen in unbefristete Gemeindewohnungen übersiedeln, weitere 130 Interessent*innen befinden sich aktuell noch im Auswahl- oder Besichtigungsprozess. Damit wurde ein wichtiger Schritt gesetzt, um den zunehmenden Druck auf Mieter*innen mit befristeten Verträgen wirksam abzufedern.

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