Wiener Landtag: Novelle des Veranstaltungsgesetzes beschlossen
Wiens Veranstaltungsgesetz wurde novelliert und wurde heute Donnerstag im Wiener Landtag beschlossen.
„Im Mittelpunkt der Novelle steht der Schutzgedanke – an oberster Stelle der Schutz der Besucher*innen vor Belästigung“, betont der zuständige Stadtrat Jürgen Czernohorszky. „Darüber hinaus geht es gerade bei großen Veranstaltungen um den Schutz der Umwelt und wir möchten auch historische Veranstaltungsstätten in Wien bewahren und schützen.“
„Wien ist die die Stadt der Frauen. Entsprechend muss es zu jederzeit für alle Wienerinnen möglich sein, unbeschwert eine Party oder ein Konzert genießen zu können. Wenn dem nicht so ist, müssen Konsequenzen folgen. Dieses Paket setzt neue Maßstäbe für mehr Schutz vor sexuellen Übergriffen im Veranstaltungsbereich. Klare Abläufe und fixe Zuständigkeiten sind ab jetzt Voraussetzungen, um Gästen sicheres feiern garantieren zu können.“ so Vizebürgermeisterin und Frauenstadträtin Kathrin Gaál.
„Mit der Novelle des Veranstaltungsgesetzes stärken wir das Wiener Gewaltschutznetz mit einem weiteren wichtigen Baustein und untermauern die Haltung der Stadt Wien: Gewalt darf hier keinen Platz haben! Die Wiener*innen können zukünftig safer feiern – denn es ist ihre Stadt und auch ihre Nacht“, so Marina Hanke, Landtagsabgeordnete und SP-Frauensprecherin.
Awarenesskonzept und Rettungskette
Konkret müssen in Clubs und bei Konzerten die Veranstalter*innen in Zukunft ab 300 Besucher*innen ein Awarenesskonzept vorlegen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen wie Tanzfläche oder Stehplätze vor der Bühne, Alkoholausschank und ein Ende nach 21 Uhr gegeben sind. Das Konzept muss zum Beispiel eine genau festgelegte Rettungskette sowie Maßnahmen, wie sie ausgelöst wird, enthalten. Außerdem sind, je nach Besucher*innenanzahl gestaffelt, Awarenessbeauftragte zu bestellen.
Bei Veranstaltungen mit 5.000 Besucher*innen oder mehr müssen Awarenessmaßnahmen in das Sicherheitskonzept einfließen. Auch die Veranstaltungsstätten müssen sicherer gemacht werden – beispielsweise durch ausreichende Beleuchtung bei WC-Anlagen in Freibereichen oder von schwer einsehbaren Bereichen (z.B. Gebüschgruppen).
Schwerpunkt auch auf Umweltthemen
Neu ist auch, dass bei Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besucher*innen ein „Umwelt- und Abfallkonzept“ erstellt werden muss. Dabei geht es unter anderem um Anreize für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder eines Fahrrads für die An- und Abreise, die Reduzierung des Energieverbrauchs, ein schonender Umgang mit Wasser, die Verwendung von ökologischen Materialien und der Schutz von Bodens und Vegetation bei Freiluftveranstaltungen.
Schutz von bestehenden Veranstaltungsstätten
Eine Lösung gibt es auch für traditionsreiche Wiener Veranstaltungsorte mit einem Fassungsraum von mehr als 1.000 Besucher*innen: Veranstaltungsstätten, die älter als 30 Jahre sind und bedeutenden historischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder touristischen Wert haben, dürfen auch dann weiter wie bisher betrieben werden, wenn Wohnbebauung „heranrückt“ – sofern es nicht zu einer Gesundheitsgefährdung kommt.
Während der Sommerzeit vor Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gibt es eine Erleichterung für Freiluftveranstaltungen. An diesen Tagen darf ab jetzt eine Stunde länger bis 23 Uhr mit erhöhten Lärmschutzgrenzen Musik gemacht werden.
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