Wien-Wahl 2025: Wahlkartenbeantragung nur mehr wenige Tage möglich
Eine Wahlkarte für die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 kann noch schriftlich bis Mittwoch, 23. April 2025 (z. B. online über wien.gv.at/wahlen), oder persönlich bis Freitag, 25. April 2025, 12 Uhr, im zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Mit der Wahlkarte ist es möglich, in einem beliebigen Wiener Wahlkarten-Wahllokal oder per Briefwahl die Stimme abzugeben.
Bei persönlicher Beantragung oder Abholung der Wahlkarte im zuständigen Wahlreferat besteht auf Wunsch die Möglichkeit, direkt vor Ort per Briefwahl die Stimme abzugeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.
Schriftlich beantragte Wahlkarten werden den Wahlberechtigten an die gewünschte Zustelladresse grundsätzlich per Einschreiben zugesendet. Ausgenommen von der eingeschriebenen Zusendung sind nur Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (z. B. ID Austria). Bei diesen Anträgen kann die wahlberechtigte Person auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Achtung: Wird eine Wahlkarte nach dem 22. April 2025 beantragt, ist die rechtzeitige postalische Zustellung nicht in jedem Fall möglich. Es wird daher empfohlen, die Wahlkarte in diesem Fall persönlich im Wahlreferat abzuholen.
Wer am Wahltag das Zuhause nicht verlassen kann, hat immer noch die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl zu wählen oder kurzfristig den Besuch einer mobilen Wahlkommission anzufordern. Voraussetzung dafür ist, dass eine Wahlkarte bis spätestens Freitag, 25. April 2025, 12 Uhr, beantragt wird. Eine schriftlich beantragte Wahlkarte kann bis zu diesem Zeitpunkt auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.
Ob Briefwahl zu Hause oder im Wahlreferat: Unterschrift nicht vergessen!
Sofort nach Erhalt der Wahlkarte kann per Briefwahl gewählt werden. Wichtig: Die Unterschrift auf der Wahlkarte im dafür vorgesehenen Feld ist unbedingt erforderlich. Mit dieser Unterschrift wird bestätigt, dass die/der amtliche/n Stimmzettel selbst, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde/n.
Eine für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 27. April 2025, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (portofrei per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe). Die benützte Briefwahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wiener Wahllokal und bei jeder Wiener Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.
Wählen im Wahllokal: Achten Sie auf die Adresse des zuständigen Wahllokals
Am Wahltag sind alle Wiener Wahllokale von 7 Uhr bis 17 Uhr geöffnet. Die Adresse des zuständigen Wahllokals findet man in der „Amtliche Wahlinformation“. Sie wurde an alle wahlberechtigten Wiener*innen bereits per Post zugesendet. Die Suche nach dem zuständigen Wahllokal ist auch im Internet unter www.wien.gv.at/wahlen möglich.
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte, zur Briefwahl, über die Beantragung einer mobilen Wahlkommission sowie alle weiteren Informationen zur Wien-Wahl 2025 sind online unter wien.gv.at/wahlen abrufbar. Darüber hinaus steht das Stadtservice unter der Telefonnummer 01/4000-4001 gerne für Auskünfte zur Verfügung.
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