Parlament: TOP im Nationalrat am 25. April 2025 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Parlament: TOP im Nationalrat am 25. April 2025

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Am zweiten Sitzungstag der Plenarwoche werden die Abgeordneten über zahlreiche Berichte beraten. Konkret stehen der Nationale Bildungsbericht, der Rechtsextremismusbericht 2023, ein Bericht des Justizministeriums über erteilte Weisungen in den Jahren 2017 bis 2023, der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs 2024 und der vom Rechnungshof erstellte Allgemeine Einkommensbericht über die durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung in den Jahren 2022 und 2023 zur Diskussion. Außerdem könnte der Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen für einen vorübergehenden Stopp des Nachzugs enger Familienangehöriger von anerkannten Flüchtlingen beschließen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Innenausschuss seine Beratungen über die Asylgesetz-Novelle zeitgerecht abschließt. Auch verschiedene Anträge der FPÖ – etwa zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters auf 12 Jahre – sind auf der Tagesordnung. Im Bildungsbereich sind Entschließungen zur Deutschförderung und zur Elementarpädagogik geplant.

Fragestunde

Die Sitzung startet um 09.00 Uhr mit einer Fragestunde, zu der die für EU-Angelegenheiten, Integration, Familie und Jugend zuständige Kanzleramtsministerin Claudia Plakolm erwartet wird.

Nationaler Bildungsbericht 2024

Eine breite Diskussion gab es im Bildungsausschuss über den nationalen Bildungsbericht 2024, der auf fast 600 Seiten über den Status Quo des österreichischen Bildungssystems informiert. Er wurde im Ausschuss einstimmig zu Kenntnis genommen und steht auch im Plenum auf der Tagesordnung.

Der Bericht wird alle drei Jahre vorgelegt und gliedert sich als umfangreiche Datengrundlage für die Bildungspolitik in die drei Teile Bildungscontrolling, Bildungsindikatoren und Entwicklungsfelder. Als Entwicklungsfelder werden Quereinstiegsprogramme für Lehrpersonen, künstliche Intelligenz im Bildungsbereich, Demokratiebildung sowie die Nutzung von Daten für die Schul- und Unterrichtsentwicklung behandelt. So machten im Schuljahr 2023/2024 laut Bericht die Quereinsteigenden 8,4 % der neu angestellten Lehrpersonen in Österreich aus. Zu prüfen sei, inwieweit das bestehende Quereinstiegsprogramm weiterentwickelt werden könne. Herausforderungen für den Bildungsbereich durch den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) bestehen laut Bericht etwa in der Unterrichtsplanung, der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung, der Schulentwicklung sowie in der Forschung. Gefordert wird weiters eine stärkere Gewichtung von Demokratiebildung im Fachunterricht und als fächerübergreifende Aufgabe in den Schulen.

Unter die Bildungsindikatoren fallen beispielsweise demografische Entwicklungen. Demnach soll die Anzahl der Schüler:innen im schulpflichtigen Alter bis 2050 weiter steigen – allerdings mit unterschiedlichen Auswirkungen je nach Bundesland. So wird laut Prognose Wien den stärksten Anstieg verzeichnen, während für Kärnten ein deutlicher Rückgang der Anzahl der Sechs- bis 14-Jährigen zu erwarten ist. Auch Migrationsbewegungen beeinflussen das Bildungssystem. Mehr als ein Viertel der österreichischen Wohnbevölkerung wies 2023 Migrationshintergrund auf – in Wien mehr als die Hälfte.

Ausbau der Deutschförderung

Auf Basis einer Initiative der FPÖ brachten ÖVP, SPÖ und NEOS im Bildungsausschuss einen Entschließungsantrag ein, dem auch die Grünen zustimmten. Die Bundesregierung wird damit ersucht, die Deutschfördermaßnahmen im Bildungssystem auszubauen. Dazu sollen ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr und Orientierungsklassen eingeführt werden. Zudem sollen etwa Sprachstandserhebungen zu Beginn des vorletzten Kindergartenjahres durchgeführt und der verpflichtende Besuch von Sommerschulen für außerordentliche Schüler:innen mit entsprechendem Förderbedarf eingeführt werden. Die Sommerschulen sollen außerdem um Sprachfördermaßnahmen erweitert werden. Ein verpflichtendes zweites Kindergartenjahr sei für die FPÖ ein Problem, daher könne sie dem Antrag nicht zustimmen, hieß es im Ausschuss.

Der ursprüngliche Antrag der FPÖ für ein Maßnahmenpaket „Deutsch vor Schuleintritt“ blieb mit den Stimmen der FPÖ im Ausschuss in der Minderheit. Das geforderte Paket zielt unter anderem auf verpflichtende Sprachstanderhebungen zwei Jahre vor Schuleintritt, die Festlegung sprachlicher Standards in der Schulreifeverordnung, verpflichtende Vorschulklassen für Kinder mit nicht ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen, die Implementierung von Orientierungsklassen für unterjährig neu eintretende Schüler:innen mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen und den Ausbau der Deutschförderangebote im Pflichtschulbereich ab.

Qualitätssteigerung der Elementarpädagogik

Einstimmig angenommen wurde im Bildungsausschuss eine Initiative für eine „Qualitäts- und Ausbauoffensive“ in der Elementarpädagogik. ÖVP, SPÖ und NEOS ersuchen die Bundesregierung, Gespräche mit Ländern, Städten und Gemeinden aufzunehmen, um eine Qualitäts- und Ausbauoffensive im Bereich der Elementarpädagogik zu starten. Gemeinsam mit den Bundesländern sollen Qualitätsstandards und Stufenpläne rechtlich verbindlich festgehalten werden. Umgesetzt werden sollen Verbesserungen der Rahmenbedingungen etwa bei der Ausbildung von Elementarpädagog:innen und ein Stufenplan für kleinere Gruppen ab 2027.

Dieser Antrag basierte auf einer Initiative der Grünen, die auf verbindliche Mindestqualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung abzielt. Bildungsminister Wiederkehr solle gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden die im „QualitätsRahmenPlan für das Personal in elementaren Bildungseinrichtungen in Österreich“ formulierten Empfehlungen umsetzen. Dies seien insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das pädagogische Personal, die Anpassung der Gruppengrößen sowie die Sicherstellung eines bundesweit einheitlichen Fachkraft-Kind-Schlüssels. Dieser Entschließungsantrag der Grünen blieb mit den Stimmen von Grünen und FPÖ im Ausschuss in der Minderheit.

Familiennachzug für Flüchtlinge

Schließt der Innenausschuss seine Beratungen rechtzeitig ab, wird sich der Nationalrat auch mit einer von ÖVP, SPÖ und NEOS beantragten Novelle zum Asylgesetz beschäftigen. Dabei geht es um den Nachzug enger Familienangehöriger von Flüchtlingen, die in Österreich Asyl oder subsidiären Schutz erhalten haben. Die Begutachtungsfrist für den Gesetzentwurf endete am 10. April, der Innenausschuss will über die Vorlage in seiner Sitzung am 22. April beraten.

Konkret soll es die Gesetzesnovelle der Bundesregierung ermöglichen, die Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug vorübergehend zu „pausieren“. Das heißt, dass sich die zuständigen Behörden in einem bestimmten Zeitraum nicht an die grundsätzlich geltende sechsmonatige Entscheidungsfrist halten müssten. Als Voraussetzung dafür sieht der Gesetzentwurf eine entsprechende Verordnung vor, in der festgestellt wird, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit durch den Familiennachzug gefährdet sind. Diese Verordnung soll auch der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats bedürfen. Laut Erläuterungen würde es aber auch Ausnahmefälle geben: So kann der Nachzug von Eltern minderjähriger Flüchtlinge gemäß EMRK nicht verzögert werden.

Neben dem Gesetzentwurf der Dreierkoalition werden die Abgeordneten auch Anträge der Opposition im Innenausschuss verhandeln. So geht es der FPÖ um einen sofortigen und permanenten Stopp der Familienzusammenführung, den Grünen um eine EU-rechtskonforme Regelung. Außerdem setzen sich die Freiheitlichen für eine „Asylstopp-Novelle“ ein und fordern, die im Asylgesetz verankerte Notverordnung zu erlassen, um „illegale Massenmigration“ zu unterbinden.

Kündigung von Bankkonten durch Banken

Kaum Chancen auf Erfolg hat ein Antrag der FPÖ zum Thema „Debanking“. Ihrer Ansicht nach geht es nicht an, dass Banken „willkürlich“ Bankkonten kündigen könnten, etwa aus politischen oder weltanschaulichen Motiven. Insbesondere „alternative und patriotische Medien“ stehen der FPÖ zufolge im Fokus solcher Maßnahmen. Sie fordert daher ein gesetzliches Recht jeder natürlichen und juristischen Person auf ein Bankkonto.

Im Menschenrechtsausschuss fand der Antrag über die FPÖ hinaus allerdings keine Zustimmung. Auch Banken hätten grundsätzlich ein Recht auf Vertragsfreiheit, so die Argumentation. Zudem wurde auf eine bereits bestehende gesetzliche Regelung verwiesen, die es untersage, einer natürlichen Person aufgrund der Weltanschauung ein Konto zu verwehren.

Weisungsbericht des Justizministeriums

Der Weisungsbericht 2023 des Justizministeriums gibt Auskunft über 17 Weisungen in der Justiz in den Jahren 2017 bis 2023. Acht Weisungen davon zielten darauf ab, ein Verfahren einzuleiten oder fortzusetzen oder konkrete Erhebungen durchzuführen. Sieben Weisungen sind unter „Sonstiges“ angeführt, bei zwei der Weisungen sollte bei grundsätzlich gleicher Zielrichtung eine andere Rechtsgrundlage angewendet werden. Einer der Fälle bezieht sich auf einen Vorgang, bei dem das Justizressort der Äußerung des Weisungsrats im Ergebnis nicht gefolgt ist. Hier sei irrtümlich dem Weisungsrat nicht Rechnung getragen worden, sagte Justizministerin Anna Sporrer im Justizausschuss.

Rund 71 % der Weisungen betrafen Verfahren in Wien, darauf folgen Graz mit 18 % und Innsbruck mit 12 %. Die Fallbeschreibungen im umfassenden Bericht sind weitgehend anonymisiert und betreffen unter anderem auch Fälle der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA). Der Bericht wurde im Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen und auf Antrag der SPÖ zur weiteren Debatte ins Plenum geschickt.

Bericht über Rechtsextremismus in Österreich

Der Bericht über Rechtsextremismus in Österreich 2023 unter Berücksichtigung der Jahre 2020 bis 2022 wird auf Verlangen der Grünen im Plenum zur Debatte stehen. Verfasst wurde der Bericht vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) im Auftrag des Justizministeriums und des Innenministeriums. Die Abgeordneten nahmen im Justizausschuss den Bericht mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen zur Kenntnis. Die FPÖ hingegen hält den Bericht für „pseudowissenschaftlich“, irreführend und politisch motiviert und stimmte nicht für die Kenntnisnahme.

Im Bericht wird festgehalten, dass es eine Reihe an Problemen in Sachen Erhebung und Aufbereitung der Daten gebe, die die Aussagekraft der Zahlen und die Möglichkeit sinnvoller Vergleiche über die Zeit limitieren. So könne grundsätzlich eine erhöhte Zahl rechtsextremistischer Straftaten auch mit anderen Faktoren wie einer veränderten gesetzlichen Lage oder Problemwahrnehmung zu tun haben. Nichtsdestotrotz zeige eine Sekundärdatenanalyse der staatlichen Kriminalstatistik, dass die Zahl rechtsextremistischer Straftaten in den Jahren 2020 bis 2023 angestiegen sei.

Was den internationalen Blickwinkel betrifft, sei vor allem für die seit jeher mit dem österreichischen Rechtsextremismus eng verflochtene deutsche Szene ein besonders hohes Maß an Austausch zu konstatieren. Aber auch für eine Reihe anderer Länder sei in relevantem Ausmaß Interaktion feststellbar. Zudem habe sich der rechtsextreme Zeitschriftenmarkt (Print und Online) in Österreich in jüngerer Vergangenheit sehr dynamisch entwickelt. Die Digitalisierung wiederum habe zur Herausbildung neuer Formen eines primär auf mediale Verwertbarkeit hin orientierten Aktionismus, einen Typus des rechtsextremen Influencers, „seltener: der Influencerin“, sowie zur verstärkten Heranziehung von Videospielen und Gaming-Plattformen zur Verbreitung rechtsextremer Ideologie geführt. Ein starker Anstieg zeige sich drüber hinaus 2023 bei antisemitischen und antimuslimischen Vorfällen in Österreich. In inhaltlicher Hinsicht sei die Bedeutung der einst zentralen Leugnung des Holocausts in jüngerer Vergangenheit zurückgegangen, der Antisemitismus jedoch von prägnanter Bedeutung geblieben.

Senkung der Strafmündigkeit

Wenig Aussicht auf Erfolg hat eine FPÖ-Forderung nach einer Senkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre. Der Antrag wurde im Justizausschuss von den anderen Parteien abgelehnt. Die Freiheitlichen argumentierten die wiederholt vorgebrachte Forderung nach einer Senkung der Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit auf zwölf Jahre damit, dass die Zahl der unter 14-jährigen tatverdächtigen Personen in den letzten Jahren dramatisch angestiegen sei. Die registrierten Straftaten, die von Kindern zwischen zehn und 14 Jahren begangen worden seien, hätten sich mehr als verdoppelt. Das von der FPÖ vorgeschlagene mehrstufige Konzept sieht eine Inhaftierung nur als letzte Möglichkeit vor. Zwangsmaßnahmen wie eine „Schnupperhaft“ sollten demnach aber gesetzt werden können. Die anderen Parteien beurteilten den FPÖ-Vorschlag im Justizausschuss als kein geeignetes Mittel zur Senkung der Jugendkriminalität und befürworteten stattdessen Präventionsmaßnahmen.

Illegale Grenzübertritte

Im Justizausschuss ebenfalls von den anderen Parteien abgelehnt wurde ein FPÖ-Entschließungsantrag, der darauf abzielt, jede unerlaubte Einreise in das österreichische Staatsgebiet ohne gültige Einreisedokumente oder behördliche Genehmigung als Straftatbestand zu erfassen. Damit will die FPÖ „illegale Migration und Massenzuwanderung unter dem Deckmantel von Asyl“ bekämpfen. Der Kriminalitätsanstieg in Österreich steht aus Sicht der Freiheitlichen in Zusammenhang mit illegaler Migration und Schlepperkriminalität, weshalb „Geschleppte“ genauso bestraft werden sollten wie Schlepper. Grüne, NEOS und SPÖ kritisierten im Ausschuss die Initiative, da sie Opfer der Schlepperei kriminalisieren würde. Die ÖVP wies auf Pläne im Regierungsprogramm etwa zur Effizienzsteigerung bei Asylverfahren hin.

Neuer Straferschwerungsgrund

In der Minderheit bleiben dürfte auch eine Initiative der FPÖ für eine Änderung des Strafgesetzbuches im Hinblick auf Straferschwerungsgründe. Den Freiheitlichen geht es in ihrem Gesetzesvorschlag um eine Verschärfung der besonderen Erschwerungsgründe für jene Täter:innen, die in Österreich einen Asylantrag eingebracht haben. Gelten soll der Erschwerungsgrund gemäß FPÖ-Idee auch dann, wenn das Asylverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen, eingestellt oder gegenstandslos geworden ist, oder der Aufenthalt des oder der Täter:in im Bundesgebiet geduldet worden ist. Sie sieht darin eine Möglichkeit der Abschreckungswirkung für „Ausländerkriminalität“. Als gleichheits- und grundrechtswidrig stuften im Justizausschuss SPÖ, NEOS und Grüne den Antrag ein. Die ÖVP befürwortete vielmehr Präventions- und Integrationsmaßnahmen sowie raschere Verfahren und Abschiebungen.

Tätigkeitsbericht 2024 des Rechnungshofs

In seinem Tätigkeitsbericht 2024 informiert der Rechnungshof über seine Prüftätigkeit und andere Aufgabenbereiche. So hat er im vergangenen Jahr 49 Berichte veröffentlicht, 40 davon – inklusive Bundesrechnungsabschluss – gingen an den Nationalrat. Gleichzeitig waren Ende Dezember 2024 87 Prüfungen, davon acht Sonderprüfungen, noch anhängig. Prüfschwerpunkt der letzten Jahre war nachhaltiges staatliches Handeln auch für die nächsten Generationen. Ab 2025 wollen die Prüfer:innen nun den Fokus verstärkt auf das „Vertrauen in den Staat“ und die Zukunftstauglichkeit der öffentlichen Verwaltung richten. Der Rechnungshof wolle nicht mehr zeitgemäße Abläufe und Strukturen, Überbürokratisierung und nichtadäquaten Personaleinsatz aufzeigen und die öffentliche Verwaltung zu mehr Reformbereitschaft anspornen, heißt es dazu im Bericht. Außerdem mahnt der Rechnungshof die Politik, die Ausgabendynamik einzudämmen und „wieder auf einen nachhaltigen Budgetpfad zurückzufinden“.

Nach wie vor hoch ist der Wirkungsgrad der vom Rechnungshof ausgesprochenen Empfehlungen: Je nach Zählvariante wurden zwischen 68,2 % (Follow-Up-Prüfungen) und 83,9 % (Nachfrageverfahren) zumindest teilweise umgesetzt bzw. sind in Umsetzung begriffen. Etliche wesentliche Empfehlungen sind laut Rechnungshof allerdings nach wie vor offen. Auffällig ist außerdem, dass der Bund und die Gemeinden deutlich öfter dem Rat des Rechnungshofs gefolgt sind als die Länder. Eine grundsätzlich positive Bilanz zieht der Rechnungshof in Bezug auf die 2022 erfolgte Novellierung des Parteiengesetzes: Die Transparenz der Parteienfinanzierung habe sich deutlich erhöht und die erweiterten Befugnisse des Rechnungshofs hätten „eine wahrnehmbare Präventivwirkung“ erzielt.

Einkommensentwicklung in Österreich

Der Rechnungshof veröffentlicht alle zwei Jahre eine umfassende Darstellung über die durchschnittlichen Einkommen der Bevölkerung in Österreich. Der aktuelle Bericht umfasst die Jahre 2022 und 2023 und beschreibt geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede und Entwicklungen hinsichtlich Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, auch je nach Berufsgruppe.

2023 gingen 4,7 Mio. Menschen in Österreich einer unselbstständigen Beschäftigung nach, rund 10 % mehr als vor zehn Jahren. Der Anteil an ganzjährig Vollzeitbeschäftigten sank in diesem Zeitraum allerdings um zwei Prozentpunkte sowohl bei Frauen (auf 35 %) als auch bei Männern (auf 61 %). Der Anteil an Teilzeitbeschäftigten stieg bei beiden Geschlechtern, wobei jede zweite Frau ganzjährig Teilzeit arbeitete (51 %) und nur 12 % der Männer. Durchschnittlich arbeiteten Teilzeitbeschäftigte 22 Stunden pro Woche.

Das mittlere Bruttojahreseinkommen aller unselbstständig Erwerbstätigen lag im Jahr 2023 laut Einkommensbericht bei 35.300 Ꞓ, wobei die Höhe des Einkommens stark branchenabhängig war und das Einkommen der Männer in allen Beschäftigungsgruppen über jenem der Frauen lag. Das durchschnittliche Einkommen Teilzeitbeschäftigter lag mit 25.400 Ꞓ allerdings nur bei der Hälfte des Durchschnittseinkommens der Vollzeitbeschäftigten (51.500 Ꞓ). Der Einkommensnachteil der Frauen setzt sich auch in der Pension fort: Während Pensionisten 2023 jährlich durchschnittlich 30.300 Ꞓ brutto erhielten, lag das Jahresmittel bei den Pensionistinnen bei 18.800 Ꞓ. Auffällig ist auch, dass die Pensionen in den letzten 20 Jahren im Schnitt stärker anstiegen (+ 80 %) als die Einkommen der unselbstständig Beschäftigten (+ 61 %).

Pflichtmitgliedschaft in der ÖH

Abschließen wird der Nationalrat seine Plenarwoche mit der Ersten Lesung eines FPÖ-Antrags, der auf ein Ende der Pflichtmitgliedschaft von Studierenden bei der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) hinausläuft. Wer den ÖH-Beitrag nicht entrichtet, soll demnach von der Mitgliedschaft ausgenommen sein. Begründet wird die Initiative damit, dass die ÖH ihre Kernaufgabe – die Vertretung der Interessen aller Studierenden in Österreich – nicht mehr erfülle. Nach der Debatte wird der Antrag dem Wissenschaftsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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