Verlängerung der Gasspeicher-Verordnung beschäftigt EU-Ausschuss des Bundesrats | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Verlängerung der Gasspeicher-Verordnung beschäftigt EU-Ausschuss des Bundesrats

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Über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Gasspeicher-Verordnung beriet heute der EU-Ausschuss des Bundesrats. Die derzeitige Regelung läuft Ende des Jahres aus und ist eine sogenannte EU-Notfallverordnung aus dem Jahr 2022. Diese schreibt den Mitgliedsstaaten vor, ihre unterirdischen Gasspeicher jeweils bis zum 1. November zu 90 % zu füllen. Zudem sieht ein Befüllungspfad bestimmte Zwischenziele für die Monate Februar, Mai, Juli und September vor.

Zunächst waren – abgesehen von der Verlängerung – von der Kommission keine inhaltlichen Veränderungen der bisherigen Regelungen vorgesehen. Mehrere Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, forderten jedoch mehr Flexibilität bei den Befüllungszielen, um Marktspekulationen und Marktmanipulationen entgegenzuwirken, legte ein Experte des Wirtschafts- und Energieministeriums im Ausschuss dar. Bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene zeichne sich diesbezüglich ein guter Kompromiss ab, so der Experte. Auf Nachfrage von Günther Ruprecht (ÖVP/St), ab wann die neue Verordnung im Kraft treten werde, antwortete der Experte, dass dies noch für dieses Jahr, voraussichtlich per 1. Oktober, geplant sei.

Berechenbarkeit und Transparenz

Die Europäische Union will angesichts der geopolitisch weiterhin angespannten Situation die Gasspeicher-Verordnung verlängern, um weiterhin Berechenbarkeit und Transparenz bei der Nutzung von Gasspeicheranlagen in der gesamten EU zu gewährleisten. In dem von der Kommission vorgelegten Entwurf für die Verlängerung, wird betont, dass Gasspeicher zur Versorgungssicherheit beitragen, da sie bei hoher Nachfrage oder Lieferstörungen zusätzliche Mengen Gas bereitstellen. Sie würden 25-30 % des in der EU im Winter verbrauchten Gases liefern. Während der Heizperiode verringere die Speicherung die Notwendigkeit, zusätzliches Gas zu importieren, und trage somit zur Abfederung von Angebotsschocks bei.

Ein Experte der Wirtschaftskammer betonte im Ausschuss die Bedeutung von Gas im Energie-Mix. Er unterstrich, dass es weiterhin wichtig sei, sich für die Reduktion von Treibhausgasen einzusetzen. Dennoch bleibe die Speicherverpflichtung von Gas wesentlich für die Versorgungssicherheit. Denn Erdgas sei ein wichtiger Faktor für Strom, Energie und Industrie – daher brauche es ausreichend Gas zu wettbewerbsfähigen Preisen. Insbesondere bei der Stromerzeugung sei Gas nicht wegzudenken, denn im Winter seien Gaskraftwerke ein wichtiger Puffer. Österreich verfüge über sehr große Gasspeicher und könne mehr als den eigenen Jahresbedarf einspeichern, so der Experte.

Woher das derzeit in Österreich gespeicherte Gas stamme und wie hoch der Gasvorrat derzeit sei, wollte Michael Bernard (FPÖ/N) wissen. Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) erkundigte sich, wie viel der in Österreich gespeicherten Gasreserven auch Österreich selbst gehöre.

Der Füllstand der Gasspeicher in Österreich liege derzeit bei rund 45 %, antwortete der Experte des Wirtschafts- und Energieministeriums. Dies sei passend für die Jahreszeit, es sei derzeit diesbezüglich „alles ruhig“. Der Füllstand könne jederzeit online unter energie.gv.at abgerufen werden. Bis Ende vergangenen Jahres sei hauptsächlich russisches Gas bezogen worden. Der Transitvertrag, der die Lieferung von russischem Erdgas durch die Ukraine geregelt habe, lief Ende 2024 aus, sagte der Experte. Nicht ganz drei Viertel der gespeicherten Gasreserven würden Österreich gehören. Das übrige Viertel gehöre „unter Umständen internationalen Händlern“ und es sei nicht ausgeschlossen, dass auch dieses in Österreich verwendet werde, so der Experte.

Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) fragte nach der Absicherung des Speicherstandorts Haidach. Der Experte aus dem Wirtschafts- und Energieministerium betonte, dass der Speicher in Haidach insbesondere für den süddeutschen Markt, aber auch für Österreich bedeutend sei und die Wichtigkeit des Standorts hoch bleiben werde.

Die Verordnung sei außerordentlich zu begrüßen, meinte Sebastian Forstner (SPÖ/O). Denn Planungssicherheit sei das große Stichwort und Marktspekulationen müsste entgegengewirkt werden. Der Blick auf die CO2-Emissionen dürfe jedoch nicht außer Acht gelassen werden, so Forstner, der sich daher für Investitionen in grüne Energie aussprach.

Ob die Verlängerung der Verordnung überhaupt notwendig sei, wollte Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS/W) wissen. Aufgrund der geopolitischen Lage könne beispielsweise Sabotage an Pipelines nicht ausgeschlossen werden, sagte der Experte aus dem Ministerium. Daher sei man gut beraten, wenn man viel Gas in den Speichern vorrätig habe. Zudem würden die Vorräte preisdämpfend wirken, weil der Markt dadurch weniger schnell „nervös“ werde.

Versorgungssicherheit sei wichtig, sagte Elisabeth Kittl (Grüne/W). Die Gasspeicher-Verordnung könne jedoch nur eine Zwischenlösung sein, denn diese mache nicht unabhängig. Ziel müsse es sein, sich auf europäischer Ebene für den Ausbau der erneuerbaren Energie einzusetzen, so Kittl.

Wasserstoff gilt als Hoffnung

Sebastian Forstner (SPÖ/O) fragte nach den Möglichkeiten für den Einsatz von Wasserstoff. Claudia Arpa (SPÖ/K) erkundigte sich nach Plänen hinsichtlich des Einsatzes von grünen und grauem – mit Erdgas produzierten – Wasserstoff.

Wasserstoff sei eine der großen Zukunftshoffnungen und insbesondere für den Verkehr ein großes Thema, antworte der Experte der Wirtschaftskammer. Europa habe sich zu grünem Wasserstoff „committed“. Dieser sei derzeit jedoch sehr teuer, so der Experte. Indien gehe beispielsweise einen anderen Weg und setze auf grauen Wasserstoff, um den Einsatz von Wasserstoff in Gang zu bringen. Diese Vorgehensweise sei jedoch umstritten, meinte der Experte. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) bea


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